Darum gehts
- Videos aus Berner Hühnerfarm schockieren Tierschützer
- Nach einer Strafanzeige ermittelt jetzt die Polizei
- Werden die Tiere im Stall gequält?
Es sind Bilder, bei denen man wegschauen möchte. Verdurstete Hühner, die mit dem Kopf zwischen Gittern feststecken. Tiere mit grossflächig zerstörtem Gefieder. Und Kadaver, die wohl seit Wochen herumliegen.
Die Aufnahmen stammen aus einer Hühnerfarm am Rande der Stadt Bern. Tierschützer haben sie vor einigen Monaten heimlich gefilmt.
Kannibalismus im Hühnerstall
Die Zustände sind desolat. Eier liegen am Boden, einzelne Tiere picken an toten Artgenossen herum. Kannibalismus im Hühnerstall.
Laut Grundbuchamt gehörte der Eierbetrieb längere Zeit einem Bauern aus der Region. «Lebe dein Leben, wie du es leben möchtest – denn dein Leben lebst nur du», schreibt er auf Facebook. Anfragen von Blick ignorierte er.
Seit Ende Winter sind zwei neue Personen aus dem Kanton Bern als Besitzer der 900 Quadratmeter grossen Geflügelhalle eingetragen. Laut Angaben im Internet verkaufen sie Eier in einem Hofladen. Ob die beiden auch an andere Läden liefern, ist unklar. Auch sie schweigen.
Kantonstierarzt schreitet ein
Der Fall beschäftigt mittlerweile das Amt für Veterinärwesen und sogar die Polizei. Der Kantonstierarzt des Kantons Bern, Reto Wyss, bestätigt, dass man von den Aufnahmen wisse. «Wir haben bereits im Januar erste Abklärungen getroffen», sagt er. Dabei hätten die Behörden auch Kontakt zum Betriebsleiter der Hühnerfarm aufgenommen.
Wie es nach diesen Abklärungen weiterging und ob Massnahmen angeordnet wurden, lässt Wyss offen. Auch darüber, wie die Situation im Stall aktuell aussieht.
Anzeige wegen Tierquälerei
Die Bilder alarmieren Tierschützer. Der Verein Tier im Fokus (TIF) reichte Strafanzeige gegen unbekannt ein. Er sieht in den Zuständen im Berner Stall einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Die Kantonspolizei ermittelt.
In der Anzeige schreibt Tier im Fokus: «Das Wohlergehen der Legehennen ist in mehrfacher und gravierender Hinsicht beeinträchtigt.» Aufgrund der Bilder von festgeklemmten, verletzten und verendeten Tieren sei von einer «qualvollen Tötung» und von «Misshandlung» durch Unterlassen der Obhut auszugehen. Das sei auch durch betriebswirtschaftliche Interessen nicht zu rechtfertigen.
Haben Sie Hinweise zu brisanten Geschichten? Schreiben Sie uns: recherche@ringier.ch
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TIF-Sprecher Tobias Sennhauser, der für den Verein auch im Berner Stadtparlament sitzt, sagt: «In diesem Stall wird das Tierschutzgesetz mit Füssen getreten.»
Verstoss gegen Bundesvorschriften?
Besonders gravierend sei, dass mehrere Hühner mit dem Kopf in der Anlage feststeckten und dort möglicherweise verdursteten. «Solche Tiere wären bei einer ordentlichen Stallkontrolle sofort aufgefallen.»
Tatsächlich besagen die Vorgaben des Bundes, dass der Zustand der Tiere so oft wie nötig überprüft werden müsse. Kranke oder verletzte Tiere müssten unverzüglich versorgt, behandelt oder getötet werden.
«Bodeneier deuten auf Stress hin»
Zwar kommt es in der Massentierhaltung vor, dass Tiere verenden. Wenn sich tote Tiere jedoch häufen und nicht entfernt werden, spricht das laut Sennhauser klar für eine «ungenügende Betreuung».
Auffällig sei auf den Aufnahmen zudem der schlechte Zustand des Federkleids vieler Tiere, insbesondere an Rücken und Hals. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bezeichnet einen schlechten Gefiederzustand in seinem Kontrollhandbuch als «wesentlichen Mangel» bei einer schlechten Haltung.
Illegal gefilmt
Und noch ein Alarmsignal sieht TIF-Sprecher Sennhauser: Zahlreiche Eier liegen auf dem Boden statt in den Nestern. «Hühner sind von Natur aus stark motiviert, ihre Eier in geeigneten Nestern abzulegen», sagt er. «Häufen sich Bodeneier, deutet das auf Stress, schlechte Lichtverhältnisse oder Management-Mängel hin.»
Es ist nicht das erste Mal, dass Tierrechtsaktivisten sich illegal Zugang zu Ställen verschaffen, um Tierleid zu dokumentieren. Auch TIF-Sprecher Sennhauser bekam es deswegen in der Vergangenheit mit der Justiz zu tun. 2022 verurteilte ihn das Regionalgericht Burgdorf BE wegen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe, weil er sich 2017 für heimliche Filmaufnahmen Zugang zu Hühnerfarmen verschafft hatte, um dabei angebliche Missstände in der Massentierhaltung zu dokumentieren.
Strafe für Tierschützer
Das Strafgesetz kennt keinen Rechtfertigungsgrund für solche Aktionen. Auch dann nicht, wenn an den Ergebnissen ein öffentliches Interesse besteht. Wer sich illegal Zugang zu privaten Räumlichkeiten verschafft, riskiert eine Verurteilung. Beim Strafmass können die Gerichte jedoch das Motiv berücksichtigen. Das zeigt auch Sennhausers Fall: Er kam mit einer moderaten Geldstrafe davon. 12 Tagessätze zu 50 Franken – bedingt.