Betreiberpaar zeigt sich in der Öffentlichkeit
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Erstmals seit der Tragödie:Betreiberpaar zeigt sich in Öffentlichkeit

Strafrechtler erklärt
Wie Jacques Moretti sich aus der U-Haft rauskaufen kann

Barbesitzer Jacques Moretti wurde nach dem Inferno von Crans-Montana verhaftet. Er befindet sich in U-Haft. Doch ein Vertrauter will ihn nun für 200'000 Franken freikaufen. Aber geht das überhaupt?
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Jacques Moretti befindet sich in U-Haft. Nach dem Inferno in seiner Bar wurde er verhaftet. 40 Menschen kamen dabei ums Leben.
Foto: AFP

Darum gehts

  • Jacques Moretti sitzt seit Montag wegen fahrlässiger Tötung in Untersuchungshaft
  • Ein Vertrauter bietet 200'000 Franken Kaution für Morettis Freilassung
  • Staatsanwaltschaft fordert elektronische Fussfessel und regelmässige Polizeimeldungen bei Freilassung
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Johannes HilligRedaktor News

Jacques Moretti (49) sitzt in Untersuchungshaft. Das Walliser Zwangsmassnahmengericht hat am Montag Untersuchungshaft für den Barbesitzer in der Folge des Brandes in Crans-Montana angeordnet. Denn gegen Jacques Moretti und Jessica Moretti, wird unter anderem wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. 

Jessica Moretti befindet sich zwar auf freiem Fuss, jedoch unter Auflagen. Unter anderem muss sie ihren Ausweis abgeben und sich täglich bei der Polizeistelle melden. Jacques Moretti sitzt hingegen hinter Gitter. 

«Es gibt eine Reihe von Ersatzmassnahmen»

Doch jetzt berichtet «24 Heures» unter Berufung auf eine Quelle, die dem Fall nahesteht: Moretti könnte gegen Kaution freikommen! Ein Vertrauter will 200'000 Franken bezahlen, um den Barbesitzer aus der U-Haft zu holen.

Aber geht das überhaupt? Ja, das ist möglich, erklärt André Kuhn, Fachanwalt für Strafrecht. «Es gibt eine Reihe von Ersatzmassnahmen, die durch den Artikel 237 der Schweizerischen Strafprozessordnung geregelt sind. Dazu zählen etwa eine Sicherheitsleistung, also Kaution, oder auch eine elektronische Fussfessel», sagt der Jurist zu Blick.

«Besonders wichtig ist dabei die Verhältnismässigkeit»

Dass jemand Drittes eine Kaution hinterlegt, ist dabei möglich. Es reduziert aber die Fluchtgefahr des Beschuldigten weniger stark, da nicht das eigene Vermögen betroffen ist. Und für Untersuchungshaft braucht es gewisse Voraussetzungen. Kuhn zu Blick: «Untersuchungshaft bedingt verschiedene Voraussetzungen. Es braucht Tatverdacht und entweder Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Besonders wichtig ist dabei die Verhältnismässigkeit. Je geringfügiger der Tatvorwurf, umso weniger ist Untersuchungshaft gerechtfertigt.»

Es müssen verschiedene Abklärungen getroffen werden

Ob das Gericht einer Kaution wirklich stattgeben wird, ist bisher nicht bekannt. Klar ist dagegen: Eine schnelle Entscheidung ist nicht zu erwarten. Für Ersatzmassnahmen müssen Abklärungen getroffen werden, «über die Höhe des Vermögens, die Höhe der zu hinterlegenden Summe und die Art der Hinterlegung», erklärt der Strafrechtler. «Wenn jemand sein Geld auf einem Bankkonto hat, ist es einfacher im Vergleich zu jemandem, der sein Vermögen in Immobilien investiert hat.»

Das Zwangsmassnahmengericht teilte seinerseits am Freitag mit, dass die Höhe der Kaution zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werde, da die Festsetzung einer Kaution eine sorgfältige Untersuchung erfordere.

Bisher ist so viel bekannt: Die Staatsanwaltschaft Wallis hat laut «24 Heures» beantragt, dass Moretti im Falle einer Freilassung eine elektronische Fussfessel tragen muss. Ausserdem müsste er sich alle drei Tage bei der Polizei melden und seine Ausweispapiere abgeben, schreibt die Zeitung weiter. Das Fazit von Kuhn: «Es ist denkbar, dass zwischen dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft weiterhin Diskussionen laufen über Ersatzmassnahmen.»

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