Schliessung in Oftringen lässt Eltern verzweifeln – Arbeitsrechtler Roger Rudolph ordnet ein
Kita dicht – diese Rechte haben Eltern jetzt

Die Betreuung fällt weg, der Job bleibt. Doch was dürfen Mütter und Väter tun, wenn sie plötzlich vor verschlossenen Kita-Türen stehen? Ein Experte erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer haben – und wo die Grenzen liegen.
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Verschlossene Türen: Die Kinderkrippe Schnäggliparadies hat den Betrieb eingestellt.
Foto: Ralph Donghi

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Kita Schnäggliparadies in Oftringen AG schliesst überraschend, Eltern verzweifelt
  • Arbeitsrechtler: Bis zu drei Tage zu Hause bleiben erlaubt
  • Entschädigung bei Kündigung: bis zu sechs Monatslöhne möglich
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Jessica von DuehrenRessortleiterin Desk/Teamlead News

Die Schliessung der Kita Schnäggliparadies in Oftringen AG sorgt bei vielen Familien für Frust und Verzweiflung. Die Einrichtung stellte vergangene Woche praktisch über Nacht den Betrieb ein. Eltern erfuhren erst per E-Mail vom Konkurs – kurz darauf blieben die Türen bereits geschlossen.

Neben der Suche nach einem neuen Kitaplatz treibt viele Betroffene nun die Frage um: Wie bringe ich Kinderbetreuung und Job nun unter einen Hut – und welche Rechte habe ich? Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, hat die Rechtslage für Blick eingeordnet. 

Darf ich der Arbeit fernbleiben?

Ja, sagt Rudolph. «Die Eltern können ja ihre Kinder nicht einfach ihrem Schicksal überlassen.» Wer von einer plötzlichen Kita-Schliessung überrascht wird, darf deshalb kurzfristig zu Hause bleiben. Wichtig sei allerdings, den Arbeitgeber sofort zu informieren.

Wie lange muss der Arbeitgeber das akzeptieren?

Eine klare gesetzliche Regelung gibt es nicht. Rudolph sagt: «Als Faustregel kann von bis zu drei Tagen ausgegangen werden.» Spätestens ab dann müssen sich Eltern aktiv um Alternativen bemühen. Grosseltern, Freunde, Nachbarn oder eine andere Betreuungslösung können dann zum Thema werden.

Bekomme ich weiterhin Lohn?

Genau hier wird es kompliziert. «Die Frage ist rechtlich umstritten», sagt Rudolph. Anders als bei einem kranken Kind sei die Situation bei einer überraschenden Kita-Schliessung nicht eindeutig geregelt. Ein Zürcher Gericht entschied zwar einst nach einer Kita-Schliessung wegen der Schweinegrippe, dass kein Lohnanspruch besteht. «Das könnte man aber auch anders sehen», sagt Rudolph.

Müssen Eltern Ferien beziehen?

Auch diese Frage hängt davon ab, ob ein Lohnanspruch besteht oder nicht. «Wenn man die Frage bejaht, dann müssen keine Ferien, Überstunden oder Urlaub bezogen werden», erklärt Rudolph.

Droht sogar die Kündigung?

Im Extremfall ja. «Die Kündigung ist denkbar», sagt der Arbeitsrechtler. Allerdings könnte sich eine solche Kündigung als missbräuchlich erweisen. Dann hätte der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. «Die Stelle aber ist weg.»

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