Einsatz in Tübach SG
Waffen und Bargeld bei illegalem Pokerturnier sichergestellt

Die Polizei beschlagnahmte bei einer Hausdurchsuchung in Tübach SG Bargeld und Waffen. Jetzt läuft ein Strafverfahren.
Gegen die Organisatoren des illegalen Pokerturniers wurde ein Strafverfahren eingeleitet. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 18 Personen bei illegalem Poker in Tübach SG angetroffen
  • Mehrere Tausend Franken Bargeld und Waffen sichergestellt
  • 50 Polizisten im Einsatz, Durchsuchung dauerte über acht Stunden
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Marian NadlerRedaktor News

In der Nacht von Freitag auf Samstag hat die Kantonspolizei St. Gallen unter der Leitung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) eine Hausdurchsuchung in Tübach durchgeführt. Aufgrund von Hinweisen hatte der Verdacht bestanden, dass in Industrieräumlichkeiten in Tübach illegale Pokerspiele stattfinden.

Und so war es auch. Der Zugriff erfolgte durch die Interventionseinheit der Kantonspolizei St. Gallen. Diese traf in den Räumlichkeiten 18 Personen an und sicherte das Lokal.

Einsatz dauerte acht Stunden

Anschliessend wurden alle Anwesenden kontrolliert und befragt und sämtliche Räumlichkeiten durchsucht. «Dabei konnten mehrere Tausend Franken Bargeld, Geldspielmaterial wie beispielsweise Spielchips, Elektronik und Waffen sichergestellt werden», schreibt die Kantonspolizei St. Gallen in einer Medienmitteilung.

Im Einsatz standen rund 50 Angehörige der Kantonspolizei St. Gallen von mehreren Fachdiensten. Der Einsatz dauerte über acht Stunden.

Kantonspolizei St. Gallen leistet Amtshilfe

«Wer Spielbankenspiele durchführt, ohne die entsprechende Konzession dafür zu haben, Spielbankenspiele organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar», betont die Kantonspolizei. Das Geldspielgesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Gegen die verantwortlichen Personen hat die ESBK ein Strafverfahren eröffnet.

Die ESBK ist die Aufsichtsbehörde über konzessionierte Schweizer Spielbanken, sie ist zugleich Strafbehörde und verfolgt in dieser Rolle das Angebot illegaler Spielbankenspiele. Die Kantonspolizei leistet in solchen Fällen Amtshilfe und handelt im Auftrag der ESBK.

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