Müll, Einbürgerung, Abo-Preise
Das ändert sich im August in der Schweiz

Im August gibt es wieder einige Änderungen in der Schweiz. Sunrise erhöht die Abo-Preise, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird erneut verlängert und bei Littering drohen hohe Bussen.
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Der Bundesrat will das sogenannte Littering bekämpfen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ab 1. August bis zu 250 Fr. Busse für Littering
  • Neue Verordnung: Verpackungen zu 55-70 % stofflich verwertbar
  • Sunrise erhöht Mobil- und Internet-Abos um bis zu 2 Franken
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Alexander TerweyStv. Teamlead News-Desk

Littering und Recycling

Wer seinen Abfall achtlos auf den Boden wirft, muss künftig mit einer empfindlichen Busse rechnen. Der Bundesrat führt per 1. August für die gesamte Schweiz ein Littering-Bussenregime ein. Je nach Art und Menge des weggeworfenen Abfalls können bis zu 250 Franken fällig werden, vorausgesetzt, man wird dabei erwischt.

Zugleich will der Bundesrat die Kreislaufwirtschaft fördern und das Recycling stärken. Per 1. August tritt dazu eine neue Verordnung für alle Verpackungen in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung für Getränkeverpackungen aus dem Jahr 2000.

Die Verordnung sieht vor, dass Verpackungen möglichst gut rezyklierbar sind, vermehrt aus bereits rezykliertem Material hergestellt werden sowie unnötige Verpackungen und besonders besorgniserregende Stoffe vermieden werden. Kunststoffverpackungen müssen zu mindestens 55 Prozent und Getränkekartons zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertet werden.

Abo-Preise bei Sunrise

Der nächste grosse Telecom-Anbieter dreht an der Preisschraube. Per 1. August erhöht Sunrise die Preise für Mobil- und Internet-Abos. Betroffen sind alle Privat- sowie Geschäftskunden, wie es in einer Mitteilung heisst.

Die monatliche Grundgebühr wird um 1.50 Franken angehoben. Kunden, die mehrere Mobile-Tarife oder ein Kombi-Paket aus Internet und Mobile nutzen, zahlen für weitere Abonnements eine zusätzliche Gebühr von 75 Rappen pro Abo und Monat.

Ebenfalls betroffen sind gemäss Mitteilung die Mobil-Abos der Nebenmarken Yallo und Lebara. Je nach Art des Tarifs beträgt die Erhöhung zwischen 50 Rappen und 2 Franken. Für die meisten Abonnements beträgt die Preiserhöhung 1 Franken. Sie gilt sowohl für bestehende als auch für neue Abos.

«Mit der Preisanpassung stellt Sunrise sicher, dass IT- und Netzwerkinfrastrukturen sowie digitale Services weiterhin auf höchstem Qualitätsniveau angeboten werden», so das Unternehmen. Zuvor hatten bereits auch Swisscom und Salt die Abo-Preise erhöht.

Einbürgerungsgesuche

Der Bundesrat digitalisiert per 1. August die Prozesse im Zusammenhang mit Gesuchen um ordentliche Einbürgerung. «Künftig kann der Austausch zwischen den zuständigen kantonalen Behörden und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) digital statt auf dem Postweg erfolgen», heisst es dazu in einer Mitteilung weiter.

Mit dem Digitalisierungsprojekt will der Bundesrat nicht nur den Austausch optimieren, sondern auch die Übermittlung von Einbürgerungsgesuchen. Diese erfolgt künftig über eine neue Schnittstelle des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS).

In einer Pilotphase wird das neue System zunächst mit einigen Kantonen getestet. Nach Abschluss der Pilotphase werden die übrigen Kantone an das System angeschlossen.

Kurzarbeitsentschädigung

Der Bundesrat verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE), die derzeit bei 24 Monaten liegt. «Ab dem 1. August 2026 können Betriebe somit für ihre Angestellten weiterhin während insgesamt höchstens 24 Monaten KAE beziehen, sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind», schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Die entsprechende Regelung gilt nun bis zum 31. Januar 2027.

Begründet wird der Entscheid mit dem «nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Umfeld».

Änderungen in einzelnen Kantonen

Reinigungspflicht für Schiffe

Der Kanton Freiburg führt per 1. August 2026 eine Melde- und Reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe beim Wechsel von einem Gewässer zum anderen ein. Damit will der Kanton die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten verhindern – und so die Gesundheit der Freiburger Seen und Fliessgewässer schützen.

Die Meldung erfolgt gemäss Kanton über eine interkantonale elektronische Plattform. «Nach der Meldung des Gewässerwechsels muss das betreffende Schiff in einer anerkannten Reinigungsstelle gereinigt werden; diese bestätigt die Reinigung auf der elektronischen Plattform.» Gereinigte Schiffe erhalten anschliessend einen sogenannten Konformitätsnachweis. Dieser wird auf der elektronischen Plattform hinterlegt.

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