Darum gehts
- Dijana Hisenaj sucht seit 2020 verzweifelt ihre vom Vater entführten Kinder
- Trotz Gerichtsurteilen und Behördeneinschaltung bleiben Amir (10) und Amaya (8) verschwunden
- Ex-Partner wurde verurteilt, doch das Strafmass ist bis heute unklar
In der Wohnung im Kanton Solothurn hängen keine Fotos von Kindern. Kein Spielzeug liegt herum. Nichts deutet darauf hin, dass Dijana Hisenaj (30) Mutter eines 10-jährigen Sohnes und einer 7-jährigen Tochter ist. Doch das ist sie. «Alle Fotos sind in einer Kiste im Keller, ich kann sie einfach nicht anschauen», sagt sie zu Blick.
Seit fünfeinhalb Jahren hat sie ihre Kinder nicht mehr gesehen. Sie wurden verschleppt vom Vater, der Aufenthaltsort: unbekannt! Die Mutter hat Blick erlaubt, die Fotos der Kinder zu zeigen.
Gewaltbelastete Beziehung
Die Geschichte beginnt, als Hisenaj 17 Jahre alt ist. Damals lebt die gebürtige Kosovarin in Slowenien. Der damals 29-jährige Haris B. (43) macht ihr den Hof. Die beiden kommen zusammen, kaum volljährig wird die junge Frau schwanger.
Um bessere wirtschaftliche Chancen zu haben, wandern die beiden in die Schweiz in den Kanton Bern aus. Hier kommt Sohn Amir zur Welt. Doch von Familienglück ist keine Spur. «Haris hat mich immer wieder geschlagen und bedroht», berichtet Dijana Hisenaj. Auch mit der Geburt von Tochter Amaya wird es nicht besser. Es kommt zur Trennung, wegen der gemeinsamen Kinder haben die Eltern weiterhin Kontakt.
Immer wieder muss die Polizei intervenieren. «Einmal schlug er mich auf der Autobahn bewusstlos, während er am Steuer sass», erinnert sich die junge Frau. Es ist nur eine von unzähligen Episoden einer gewaltbelasteten Beziehung, die die Kesb später dokumentieren wird. Die Berichte liegen Blick vor. Es folgt die Trennung.
Heute sagt Hisenaj: «Ich bin damals leider nicht mit allen möglichen Mitteln gegen ihn vorgegangen. Immer hatte ich die Hoffnung, dass wir uns irgendwie zusammenraufen würden.»
Die Entführung
Doch das bleibt ein Wunschtraum. Im August 2020 muss die Kesb vorläufig das Besuchsrecht des Vaters regeln. «Ab da liess er immer wieder durchblicken, dass er die Kinder entführen würde», sagt die Mutter. Ihre Befürchtungen sind in den Gerichtsakten festgehalten. «Unternommen wurde aber nichts.» Der Vater hat zu diesem Zeitpunkt noch das Recht, die Kinder regelmässig zu sehen.
Das Sorgerechtsverfahren bei der Kesb läuft. Dann kommt der 5. Dezember 2020. Haris B. hat die beiden Kinder tagsüber, er soll sie am Abend zurück zur Mutter nach Hause bringen. Dijana Hisenaj erinnert sich: «Ich habe in meinem Herz gespürt, dass etwas nicht stimmt.»
Als klar wird, dass B. die Kinder nicht zurückbringen wird, ist es schon zu spät. «Er war mit ihnen schon in Slowenien. Er hatte seinen seit langem gefassten Plan in die Tat umgesetzt», sagt die Mutter. Sie schaltet die Behörden ein, auch das Bundesamt für Justiz wird aktiv. Über das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) sollen Amir und Amaya zurück zur Mutter gebracht werden.
Anfang Januar 2021 spricht die Kesb der Mutter das alleinige Sorgerecht zu, kurz darauf ordnet das zuständige Bezirksgericht Ljubljana die Rückgabe der Kinder an. Doch die Kinder sind verschwunden. Am 9. Januar sollen sie vor Ort der Mutter übergeben werden, doch der Vater weigert sich. Deswegen und wegen Drohungen kommt er für gut 8 Monate in U-Haft. Selbst dort weigert sich B. aber, den Aufenthaltsort der Kinder preiszugeben. Auch ein Entscheid des Bundesgerichts (liegt Blick vor), der die alleinige Sorge der Mutter bestätigt, lässt ihn kalt.
Spurlos verschwunden
Zwei Gerichte in Slowenien sprechen ihn später wegen Kindesentführung schuldig. Doch weil Haris B. Berufung einlegt, gibt es bis heute kein rechtskräftiges Strafmass. «Es gab immer wieder unglaubliche Verzögerungen, alles dauerte sehr lange», sagt Hisenaj und fügt an: «Die Behörden sind schwach. Mein Ex sass vor dem Richter, dennoch blieben meine Kinder verschwunden. Es ist unfassbar.»
Das Dilemma fasst Hisenaj so zusammen: «Ich habe das Recht auf meiner Seite, aber er hat die Kinder. Ich kann nicht glauben, dass dieser Mann auf freiem Fuss ist.»
Und nicht nur das: B. klagt selbst gegen seine Ex-Partnerin, wirft ihr Vernachlässigung der Kinder vor. Obwohl die slowenische Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise dafür sieht, eröffnet das Gericht 2025 ein Verfahren, das bis heute hängig ist. «Plötzlich war ich die Böse, mir wurde sogar mit Haft gedroht», sagt Hisenaj.
Der Zusammenbruch
Im Herbst 2025 wird der Druck für Dijana Hisenaj zu gross. Sie entscheidet sich zu einem unfassbar schwierigen und schmerzhaften Schritt. Um das Strafverfahren gegen sie abzuwenden, stimmt sie einer Mediation und der Übertragung des Sorgerechts an ihren Ex zu. «Ich bin mental und auch finanziell am Ende», sagt sie und fügt an: «Ich weiss, wie das klingt, aber ich kann kaum noch. Und so hätte ich wenigstens Klarheit über den Verbleib meiner Kinder gehabt.»
Trotz dieses Zugeständnisses: Die Kinder sind immer noch verschwunden. «Mein Ex meinte, dass das Gericht ihm das Sorgerecht übertragen würde, ohne dass er die Kinder mitbringen muss. Das hat die Richterin natürlich nicht getan. Er hat wohl Angst, dass wenn er die Kinder mitbringt, sie ihm wegen des Entführungsabkommens weggenommen werden», sagt Dijana Hisenaj.
So gibt es weiterhin das Patt, das seit fünf Jahren besteht: Wie es weitergehen soll, weiss Hisenaj nicht. Sie sagt: «Ich bin verzweifelt!»
«Ex ist das Problem»
Unterdessen sieht Haris B. die Sache grundlegend anders. Blick erreicht ihn telefonisch. Zunächst erklärt er seine Sicht der Dinge, sagt sinngemäss, dass die Schweizer Behörden nicht zuständig für den Fall seien. Dann aber zieht B. seine Aussagen zurück.
Das Bundesamt für Justiz wirkt derweil hilflos. Sprecherin Ingrid Ryser sagt ganz allgemein zu Blick: «Bei Kindesentführungen zeigen sich grundlegend wiederkehrende Herausforderungen, unter anderem die Vollstreckung von Rückführungsentscheiden. Dabei lässt sich beobachten, dass Staaten mit spezialisierten Verfahren tendenziell effizientere Abläufe haben. Hierzu zählen beispielsweise Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich.» Für Slowenien scheint das nicht zu gelten.
* Name geändert