Darum gehts
- Frau aus Würenlos zahlt 460 Franken für falsches Parkieren im März
- Grund: Parkieren auf privatem Grundstück mit richterlichem Verbot neben Bäckerei
- 80 Franken Umtriebsentschädigung, 80 Frannken Busse, 300 Franken Strafbefehlsgebühr
Sarah Calenda (29) aus Würenlos AG ist fassungslos. «Ich wollte in der örtlichen Bäckerei nur zwei Gipfeli kaufen», sagt sie zu Blick. Doch anstatt nur drei Franken kostet der sonntägliche Einkauf die Mutter zusätzliche 460 Franken! Dies, weil sie ihr Auto beim Nachbarn auf einem Parkplatz mit richterlichem Verbot abgestellt hat. Calenda: «Dabei war es nur kurz.» Dass der Grundstückeigentümer und die Staatsanwaltschaft sie dafür gebüsst haben, findet sie «einfach nur lächerlich».
«Ich dachte an einen Scherz»
Das ist passiert: Am Sonntag, 29. März, um etwa 11.40 Uhr, fährt Calenda vor der Bäckerei vor. «Die dortigen Parkplätze waren besetzt», sagt sie. «Da dachte ich, ich parkiere schnell vor dem Optikerladen.» Dann geht sie in den Beck. «Innerhalb von drei Minuten war ich wieder draussen.» Sie ist schockiert: «Ich hatte eine Busse von 80 Franken unter dem Scheibenwischer. Ich dachte an einen Scherz.» Der Betrag ist die Umtriebsentschädigung an den Grundstückeigentümer. «Ich habe es zuerst hingenommen.»
Später kämpft Calenda um Kulanz. Doch der Eigentümer und die Staatsanwaltschaft bleiben dabei. Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft sagt: «Wird den Strafverfolgungsbehörden eine Widerhandlung gemeldet, müssen wir dem entsprechend nachgehen und – sofern gegeben – diese ahnden.»
Der Hintergrund: Bereits Anfang Jahr wurden auf dem Grundstück von Daniel Meier zwei richterliche Verbotstafeln montiert – er hatte dies so gewollt, weil immer wieder Kundenautos der nahen Bäckerei bei ihm parkierten. Ein Schild hängt bei einem Zweierparkplatz und eines beim Eingang von Optik Huber, vor dem auch zwei Autos parkieren können. Direkt daneben liegt der Beck Arnet. Er hat drei Parkplätze hinter, einen neben dem Haus und zwei vor dem Laden.
Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Meier erklärt in einer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft: «Im Laufe des Monats Januar haben wir versucht, mit sämtlichen Fahrzeughaltern, die sich nicht an dieses Verbot gehalten haben, das Gespräch zu suchen. Leider blieben diese Gespräche ohne Erfolg.»
Die häufigste Begründung habe gelautet, so Meier weiter, man halte sich «nur kurz in der Bäckerei» auf – «was auch zutraf». Aber: «Wenn jedoch alle Fahrzeuglenker so argumentieren, ist der Platz faktisch dauerhaft belegt.»
Massnahme habe keine Wirkung gezeigt
Im Februar habe man deshalb Zettel an den Autos angebracht: «Ihr Fahrzeug befindet sich im Parkverbot. Bei weiteren Verstössen erfolgt eine Anzeige.» Auch diese Massnahme habe «leider» keine Wirkung gezeigt, schreibt Meier.
Aus diesem Grund habe man sich im März gezwungen gesehen, mit der Erhebung von einer Umtriebsentschädigung oder eines Strafantrags zu beginnen. Meier: «Uns ist bewusst, dass diese Massnahme als eine Art erzieherischer Schritt wahrgenommen werden kann.»
Nun kommt auch noch Strafbefehl dazu
Für Sarah Calenda sind zu den 80 Franken Umtriebsentschädigung mit dem Strafbefehl vom 11. August nun auch noch eine Busse von 80 Franken und die Strafbefehlsgebühr von 300 Franken hinzugekommen. Sie sagt: «Ich finde dies nicht gerechtfertigt. Der Optikladen ist ja am Sonntag zu, und ich habe niemanden behindert.»
«Die beiden Gipfeli kosteten mich am Ende 463 Franken!», sagt Calenda. Sie hat inzwischen alles bezahlt, «um nicht noch mehr Kosten zu haben». Sie sagt: «Es könnte sein, dass der Eigentümer nur Geld machen will.»
Optikgeschäft- und Bäckerei-Inhaber machtlos
Flurin Huber (32), Inhaber von Optik Huber, und Janek Arnet (61), Inhaber vom Beck Arnet, sagen nur: «Es ist eine unbefriedigende Situation für alle. Und wir hoffen, dass eine Lösung gefunden wird.»
Die liegt alleine bei Grundstückeigentümer Meier. Er mailt Blick etwa die gleiche Stellungnahme wie der Staatsanwaltschaft und ergänzt: «Zahlreiche Besucher stellten ihre Fahrzeuge auf unserem Gelände ab.» Dies habe teilweise dazu geführt, «dass unsere eigenen Besucher keine freien Parkplätze mehr vorfanden».
«Mit Umtriebsentschädigung kein finanzieller Vorteil»
Zu den Einnahmen sagt Meier: «Mit der Umtriebsentschädigung erzielen wir keinen finanziellen Vorteil, sondern decken damit ausschliesslich unsere eigenen Aufwendungen und Auslagen, die im Zusammenhang mit dem widerrechtlichen Parkieren von Fahrzeugen entstehen.»
Sarah Calenda wünscht sich nur noch eines: «Dass Herr Meier das Leben ein wenig leichter nimmt und auch auf die Mitmenschen Rücksicht nimmt.»