Streit um 50-Franken-Parkbusse
Sicherheitsfirma setzt IV-Rentnerin (50) vor Denner-Filiale unter Druck

Eine Denner-Kundin parkiert auf dem Parkplatz des Discounters – und begeht einen Fehler. Danach verlangt eine Sicherheitsfirma 50 Franken Umtriebsentschädigung und droht der Frau. Was ist da los?
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Die Parkplätze vor dem Denner sind für Kundinnen und Kunden gratis, dennoch soll Franziska Egger 50 Franken zahlen – wegen eines kleinen Fehlers.
Foto: Raphaël Dupain

Darum gehts

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Nicole Müller
Beobachter

Franziska Egger wollte nur kurz einkaufen. Ein paar Minuten im Denner, ein paar Lebensmittel für die Woche. Doch dieser Einkauf wird sie teuer zu stehen kommen. Die 50-Jährige stellt das Auto auf einen Denner-Kundenparkplatz. Und macht einen Fehler: Sie tippt ihr Kennzeichen nicht in die Parkuhr ein. Nach ein paar Minuten kommt sie schon wieder raus. Zahlen hätte sie ohnehin nichts müssen, die erste halbe Stunde ist gratis. Also kein Problem, denkt sich Egger, die eigentlich anders heisst.

Erst später entdeckt sie einen Zettel unter dem Scheibenwischer. 50 Franken «Umtriebsentschädigung» müsse sie zahlen, steht da. Und: «Tatbestand: keine Anmeldung/Bezahlung der Parkuhr». Ausgestellt hat das Schreiben eine Sicherheitsfirma. 50 Franken sind viel Geld für Egger – damit kann sie Essen für eine ganze Woche kaufen, für sich und ihre zwei Hunde. Sie kann nicht mehr arbeiten, bezieht eine IV-Rente.

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«Haben die mich beobachtet?», fragt sich Egger. Und: «Muss ich das wirklich zahlen? Als Denner-Kundin war ich schliesslich berechtigt, und es wäre ohnehin gratis gewesen.»

Daniel Leiser, Verkehrsrechtsexperte beim Beobachter-Beratungszentrum, kennt solche Fragen zur Genüge: «Seit Jahren rufen viele Ratsuchende an, die solche Umtriebsentschädigungen an Sicherheitsfirmen zahlen sollen.» Die Rechtslage ist etwas kompliziert. 

Gehört der Parkplatz zum öffentlichen Strassennetz?

Auf öffentlichen Strassen im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) dürfen Sicherheitsfirmen per se kein Geld verlangen. Dabei ist egal, ob der Boden dem Staat oder einem Privaten gehört. Entscheidend ist, ob der Parkplatz allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht. Dann fällt er unter das SVG. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Folge: Nur die Polizei darf Geld verlangen, Umtriebsentschädigungen sind nicht zulässig.

Die Parkplätze stehen direkt vor der Denner-Filiale.
Foto: Raphaël Dupain

Schaden wegen der paar Minuten? Null

Und wie ist das bei den Denner-Parkplätzen? Nicht ganz klar. Bei Denner heisst es auf Anfrage des Beobachters, dass nur Denner-Kunden parkieren dürfen. «Aber ist das für alle Autofahrer klar ersichtlich?», fragt Beobachter-Jurist Leiser. Es hat zwar Parkuhren, aber genügt das, damit alle Nichtkunden merken, dass sie hier nicht parkieren dürfen? 

Selbst wenn es keine öffentliche Strasse ist und Umtriebsentschädigungen grundsätzlich möglich sind: Die Sicherheitsfirma muss beweisen, dass Egger überhaupt eine Entschädigung zahlen muss. Schliesslich hat sie als Denner-Kundin eingekauft und die erlaubte Gratisparkzeit nicht überschritten. Die Einschätzung von Beobachter-Jurist Leiser: «Unwahrscheinlich, dass die Firma damit vor Gericht durchkäme.» 

Bei der Sicherheitsfirma heisst es auf Anfrage des Beobachters, man handle innerhalb des Privatrechts und sei berechtigt, eine Umtriebsentschädigung zu verlangen. Um Kosten zu decken für Kontrolle, Halterabfrage, administrative Bearbeitung, Korrespondenz und Infrastruktur. Man mache stichprobenweise Kontrollen. Die Regeln seien klar ersichtlich.

«Ob die Sicherheitsfirma überhaupt was verlangen darf, ist fraglich», widerspricht Beobachter-Jurist Daniel Leiser. Und selbst wenn: «Sie müsste auf den Franken genau belegen, welche Kosten entstanden sind. Für allgemeinen ‹Papierkram› kann sie kein Geld von Frau Egger verlangen.»

Firma droht mit richterlichem Verbot

Eine Klage wegen 50 Franken einzureichen, lohnt sich nicht. Stattdessen baut die Sicherheitsfirma Druck auf und schreibt Egger per Mail: «Nach rund drei Monaten ohne Zahlung leiten wir die Verzeigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein.» Es hat ein richterliches Parkverbot auf dem Areal. Die Tafel droht «Unberechtigten» mit einer Busse bis zu 200 Franken.

Wenn die Sicherheitsfirma Egger verzeigt, müssen die Strafverfolgungsbehörden untersuchen, ob sie das Verbot verletzt hat. Im schlimmsten Fall muss sie 200 Franken plus ein paar Hundert Franken für Verfahrenskosten zahlen. An den Staat, versteht sich.

Egger ist verunsichert. «Soll ich die 50 Franken zahlen, damit die Sicherheitsfirma mich nicht verzeigt?» 

Parkverbot als Druckmittel – verboten

Daniel Leiser vom Beobachter kritisiert das Vorgehen der Sicherheitsfirma: «Private Firmen dürfen richterliche Parkverbote nicht als Druckmittel benutzen, damit Autofahrer ihnen Geld in Form einer Parkgebühr zahlen.» Auch das hat das Bundesgericht entschieden. Richterliche Parkverbote dienen allein dazu, den Besitz des Grundeigentümers zu schützen. Sprich: Sie sollen verhindern, dass Autos von Unberechtigten den Platz versperren.

Zudem: Ist Egger als Denner-Kundin wirklich eine «Unberechtigte» im Sinne des Verbots? Wohl kaum. «Frau Egger hat das Kennzeichen nicht eingetippt – aber das ist aus meiner Sicht nur ein kleiner Formfehler und ändert nichts daran, dass sie als Denner-Kundin parkieren durfte», sagt Jurist Leiser.

Er hat eine klare Meinung: «Richterliche Verbote sollen die Grundeigentümer schützen vor Flegeln, die absichtlich ihr Auto auf Privatboden abstellen und stören. Dazu zählt Frau Egger ganz bestimmt nicht.» 

Egger vergass, das Autokennzeichen einzutippen. Gratis hätte sie aber sowieso parkieren dürfen.
Foto: Raphaël Dupain

Plötzlich eine neue Tafel

Als Egger mit dem Beobachter-Fotografen nochmals vor Ort geht, steht da plötzlich eine Klapptafel: «Neue Regelung! Bitte registrieren Sie sich auch für Gratisparkzeit mit der Autonummer.» Zuvor hat Egger die Tafel nicht gesehen. Hat die Sicherheitsfirma sie aufgestellt, nachdem der Beobachter sie für eine Stellungnahme kontaktiert hatte? Dazu will man bei der Firma nichts sagen.

Egger wird alles zu riskant, sie zahlt die 50 Franken. «Genau so läuft die Masche der Sicherheitsfirmen», sagt Daniel Leiser. Sie nutzen Verbote, um die Leute zur Kasse zu bitten, selbst wenn die Forderung unberechtigt ist. «Es war bestimmt nicht die Idee des Gesetzgebers, dass Menschen wie Frau Egger zahlen und sich Sicherheitsfirmen eine goldene Nase verdienen.»

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