Aargau reicht Strafanzeige ein
Vor diesem Zahnarzt sei gewarnt

Der verurteilte Zahnarzt Herbert Hatzlhoffer behandelte trotz Bewilligungsentzug monatelang in Aarau illegal weiter.
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Eine Kundin ging in Aarau zum Zahnarzt, der ein Berufsverbot hatte. Nun hat sie eine unpassende Brücke im Mund (Symbolbild).
Foto: Getty Images

Darum gehts

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  • Herbert Hatzlhoffer verlor Berufserlaubnis im Aargau und praktizierte illegal weiter
  • Er fälschte 2022 Patientenakten, wurde 2025 zu CHF 13'000 verurteilt
  • Patient zahlte 8375 Franken für fehlerhafte Zahnbrücke in Aarau
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Yves Demuth
Beobachter

Schliesslich hatte das Aargauer Gesundheitsdepartement endgültig genug. Ende Februar reichte es Strafanzeige gegen den Zahnarzt Herbert Hatzlhoffer ein. 

Der Zahnarzt mit rumänischem Diplom betrieb in Aarau die Praxis Zahnbox 50 GmbH. Er verlor in Aarau einen Prozess gegen verärgerte Kunden. Fiel beim Kantonszahnarzt negativ auf. Und baute sich dann in einer grenznahen deutschen Zahnarztpraxis ein neues Standbein auf.

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Als der Beobachter dazu Fragen stellte, wurde Hatzlhoffer in Deutschland entlassen. 

Vom Obergericht verurteilt

Ersten Ärger gabs schon 2022. Damals wollte Hatzlhoffer einem Ehepaar nach Behandlungen in Aarau die Patientenakten nicht herausrücken. Als die Polizei diese verlangte, fälschte Hatzlhoffer sie. Deswegen wurde er im Februar 2025 vom Aargauer Obergericht wegen Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 13’000 Franken, eine Busse von 2600 Franken und musste dem Gericht und den Klägern Kosten von Fr. 7929.80 erstatten. 

Das Motiv laut Gericht: Hatzlhoffer habe sich durch die Urkundenfälschung «einen beweismässigen Vorteil im Hinblick auf eine mögliche Schadenersatzklage» wegen Behandlungsfehlern verschaffen wollen. Ganz nach dem Motto: Wo keine Unterlagen, da kein Kläger.

Berufsverbot im Aargau

Im April 2025 kams dann ganz dick. Herbert Hatzlhoffer durfte im Aargau nicht mehr praktizieren. Der Kantonszahnarzt rügte fehlende Weiterbildungsnachweise, weshalb Hatzlhoffer seine Berufsausübungsbewilligung abgab. 

Doch er arbeitete ohne Bewilligung weiter. Hatzlhoffer sei im August, September und im Dezember noch vereinzelt in der Praxis in Aarau tätig gewesen, schreibt der Kantonszahnarzt. Und dieser handelte. «Die Abteilung Gesundheit hat Strafanzeige eingereicht und eine Verfügung betreffend Verbot von Behandlungen ohne Berufsausübungsbewilligung erlassen», schreibt das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau. Das Verfahren läuft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Konkurs wieder aufgehoben

Hatzlhoffers Zahnarztpraxis existiert noch immer, wenn auch gemäss Kanton dort derzeit keine Zahnärzte mehr registriert sind. Der Hintergrund: Das Gerichtspräsidium Aarau hatte Hatzlhoffers Zahnarztpraxis zwar Ende Jahr in Konkurs geschickt. Doch im Januar wurde der Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt. 

Eine Patientin, die sich beim Beobachter meldete, wusste von alledem nichts. Sie war im November bei Hatzlhoffer in Aarau in Behandlung. Sie zahlte 8375 Franken für eine Zirkon-Vollkeramik-Brücke, obwohl diese zwischen Zahnfleisch und Zähnen eine Lücke aufweist. Konfrontiert mit dem Vorwurf der Patientin, das sei ein Behandlungsfehler, reagiert Hatzlhoffer auf Anfrage des Beobachters nicht. So wie er generell keine Stellung genommen hat. 

Entlassung in Deutschland nach Beobachter-Anfrage

Hatzlhoffer praktizierte bis Ende Februar in Hohentengen am Hochrhein. Sein Arbeitsort lag drei Autominuten hinter der Schweizer Grenze in einer süddeutschen Zahnarztpraxiskette, die auf Schweizer Kundinnen und Kunden spezialisiert ist. 

Drei Arbeitstage nach der Medienanfrage des Beobachters löste die deutsche Zahnarztpraxis das Arbeitsverhältnis mit Herbert Hatzlhoffer jedoch auf. «Unabhängig» von den Vorwürfen, die der Beobachter der Praxis zwecks Stellungnahme zugestellt habe, wie der Anwalt der Zahnarztpraxis schrieb.

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