Darum gehts
- Digitec entsorgt Laptop von Jessica Kunz ohne Einwilligung im Dezember 2025
- Kundin hatte Rückgabe ausdrücklich verlangt, dennoch Gutschrift statt Gerät erhalten
- Digitec bot 40 Prozent Rückerstattung und 100 Fr. Rabatt auf Neukauf an
Jessica Kunz brachte ihren Laptop im Dezember 2025 in eine Filiale von Digitec Galaxus, um ihn reparieren zu lassen. Der Akku war hinüber, Apps öffneten sich nur noch langsam und stürzten ab. Sowohl auf dem Reparaturschein als auch im Gespräch mit einem Mitarbeiter vor Ort hielt die Kundin ausdrücklich fest: Falls das Gerät nicht repariert werden kann, will sie es zwingend zurück. Wenige Wochen später erhielt sie keine Nachricht zur Abholung, sondern eine Gutschrift.
Kunz wurde stutzig und erfuhr auf Nachfrage, dass die Firma ihr Gerät «sehr wahrscheinlich entsorgt» hat. Besonders irritierend: Der Mitarbeiter in Bern hatte ihr versichert, dass eine Entsorgung ohne Einverständnis der Kundin nicht stattfinde. Digitec Galaxus kommunizierte plötzlich anders: Es handelt sich «um einen standardisierten Prozess». Eine individuelle Rückmeldung an jeden Kunden sei aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
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Datenverlust trotz doppelter Warnung
Auf dem Laptop befanden sich wichtige private und geschäftliche Daten. Einige Back-ups von Fotos existieren zwar, doch etliches ist weg. Dass Kunz mehrfach auf die Rückgabe pochte, hatte einen Grund: «Die Alarmglocken waren an.» Digitec hatte schon mal einen Artikel von ihr entsorgt. Damals waren es defekte Sony-Kopfhörer. Sie vermerkte ihren Retouren-Wunsch dieses Mal gleich doppelt.
Auf Anfrage verweist Digitec Galaxus auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort heisst es, dass ein «vollständiger Datenverlust» droht, sobald Kunden einen Datenträger übergeben. Diese Information erhalten Kunden bei der Anmeldung eines Servicefalls.
Der Mitarbeiter in der Filiale habe die Bitte der Kundin zwar vermerkt, eine Rücksendung garantieren kann er gemäss Digitec Galaxus aber nicht. Der Fall Kunz lief standardmässig ab: Die Fachleute konnten das Gerät nicht reparieren, deshalb entsorgten sie es, und die Kundin erhielt eine Gutschrift von 40 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Einen zusätzlichen Rabatt von 100 Franken für einen Neukauf lehnte Kunz ab.
Das Urteil des Konsumentenschutzes
Der Konsumentenschutz äussert sich auf Anfrage kritisch: Von einer Vernichtung eingereichter Geräte stehe in den AGB von Digitec Galaxus nichts. Diese Praxis sei fragwürdig und «äusserst konsumentenunfreundlich». Der Hinweis zum Datenverlust ist zwar klar, trotzdem findet der Konsumentenschutz: Das Unternehmen muss eine Einwilligung einholen, bevor es Geräte entsorgt.
Der Fall macht für den Konsumentenschutz deutlich, dass Datenschutz bei einem solchen Vorgehen «wohl nicht sehr gross geschrieben» wird. Konsumenten müssen sich selbst absichern: Sie sollten ihre Daten zwingend extern speichern und sich vorab schriftlich garantieren lassen, dass sie das Originalgerät zurückbekommen.
Jessica Kunz bleibt auf dem Verlust sitzen. Dass Digitec das Gerät wegwirft, ohne zu fragen, damit hat sie nicht gerechnet. Nun muss sie sich einen neuen Laptop kaufen – wo, das weiss sie noch nicht. «Mir war nie wichtig, wie viel Geld der Laptop heute noch wert ist», betont Kunz. «Ich wollte schlicht mein Eigentum zurückhaben.»