Seltene Schlafstörung
Dignitas-Arzt erwürgt Partnerin – und bleibt ohne Strafe

Abseits der Öffentlichkeit stellte die Zürcher Staatsanwaltschaft kürzlich ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung ein. Dabei ist der Grund schweizweit einzigartig: eine Schlafstörung mit Gruselfaktor.
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Der Arzt hat seine Partnerin im Schlaf erwürgt.

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Lukas Lippert
Beobachter

Als Josef S. in jener Freitagnacht im September 2024 erwachte, lag seine Lebenspartnerin leblos in seinen Armen. Es war kurz nach drei Uhr. Niemand sonst war in der Wohnung. Er rief den Notruf an.

Die Sanitäter versuchten noch eine Reanimation, konnten aber nur den Tod der Frau feststellen. Kurz darauf nahm die Polizei Josef S. fest und befragte ihn noch am selben Tag. Er könne sich an nichts erinnern, sagte er. Als er mit Irma W. in den Armen aufwachte, habe sie bereits keinen Puls mehr gehabt und nicht geatmet.

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Das Tötungsdelikt sorgte bereits tags darauf für Schlagzeilen. Reporter von «Blick», «20 Minuten» und Tele Züri berichteten über das Grossaufgebot der Kantonspolizei, das die Attikawohnung des Paars im Zürcher Oberland durchsuchte. In der Nachbarschaft kursierten wilde Spekulationen. Niemand konnte sich erklären, warum der «liebe Herr Doktor» seine Partnerin getötet haben sollte. Jemand will gar Schüsse gehört haben.

Die Gerüchte wurden auch durch die berufliche Tätigkeit von Josef S. befeuert. Trotz seinem hohen Alter – zum Zeitpunkt der Tat war er 87 Jahre alt – praktizierte er noch als Hausarzt. Und nicht nur das. Er war auch Vertrauensarzt bei Dignitas. Seit rund 20 Jahren prüfte er für die Sterbehilfeorganisation die Krankheitsgeschichten von Sterbewilligen – vor allem aus Deutschland, aber auch aus anderen Ländern, in denen assistierter Suizid verboten ist. In Spitzenzeiten gab er bis zu zehnmal pro Woche grünes Licht für einen begleiteten Freitod, wie er einmal einer Lokalzeitung sagte.

Das Paar führte eine harmonische Beziehung

Das Problem der Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltdelikte, die den Fall übernommen hatte: Es fehlte ein Motiv. Die Rechtsmedizin bestätigte zwar, dass Irma W. an einem «sauerstoffmangelbedingten Hirntod infolge Strangulation» starb. Doch weitere Ermittlungen im Umfeld der Getöteten ergaben nur, dass das Paar offenbar eine harmonische Beziehung führte. Nichts deutete auf einen schwelenden Konflikt hin. Kein Streit. Nichts.

Auch war Irma W., die von Bekannten als naturverbunden und umgänglich beschrieben wird, bei bester Gesundheit. Im lokalen Seniorennetzwerk engagierte sie sich jahrelang als Wanderleiterin. Bis ins hohe Alter organisierte sie noch Touren in der Region Zürich, am Vierwaldstättersee und im Jura.

Das alles geht aus der späteren Einstellungsverfügung vom 30. Oktober 2025 hervor. Der Beobachter konnte sie exklusiv einsehen. Und daraus rekonstruieren, weshalb die 82-Jährige sterben musste. Und vor allem: warum der Mann, der gesteht, sie erwürgt zu haben, am Ende straffrei bleibt.

Spektakuläres Gutachten diagnostiziert seltene Schlafstörung

Bei den Einvernahmen seines Umfelds erfuhren die Ermittler von einem pikanten Detail. Josef S. soll im Schlaf manchmal «plötzliche, ausgreifende Bewegungen» gemacht und dabei auch schon «leichte Verletzungen» verursacht haben. Das liess die Staatsanwaltschaft hellhörig werden. Und sie beauftragte den forensischen Psychiater Stefan Lanquillon, Josef S. psychiatrisch abzuklären.

Das Ergebnis war spektakulär. Der Gutachter kam zum Schluss, dass Josef S. seine Frau im Schlaf getötet haben muss. Der Dignitas-Arzt leide mit «hoher Sicherheit» an einer REM-Schlaf-Verhaltensstörung. Diese neurologische Störung verhindert, dass die Muskelspannung im Traum erschlafft. Dadurch könne es zu «impulsivem und gefährlichem Verhalten» im Schlaf kommen, so der Gutachter. Sein Fazit: Die Schlafstörung sei kausal für die schreckliche Tat.

Auf Basis des Gutachtens stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung gegen Josef S. ein. Er habe seine Partnerin «unter Verlust der Realitätsprüfung, ohne Einsicht in das Unrecht der Tat und ohne Steuerungsfähigkeit» erwürgt. Das Strafgesetzbuch, Artikel 19, besagt: «War der Täter zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar.»

Weil sich niemand gegen diesen Entscheid wehrte, wurde er am 12. Dezember 2025 rechtskräftig – ohne gerichtliche Überprüfung. Und ohne dass die Öffentlichkeit etwas davon mitbekam. Einstellungsverfügungen werden grundsätzlich nicht publiziert. Der Beobachter hatte aber die Einsicht beantragt.

Solche Schlafstörungen, bei denen Träume unbewusst ausgelebt werden, sind extrem selten. Dass es dabei zu einem Tötungsdelikt kommt, ist gar einmalig in der Schweiz. Zumindest wurde noch kein anderer Fall publik. Selbst der erfahrene Forensiker Frank Urbaniok erinnert sich nur an etwa vier ähnlich gelagerte Fälle in seiner über 30-jährigen Tätigkeit, allerdings ohne Todesfolge. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Urbaniok bezeichnet die Störung als «spooky» – beunruhigend, nicht zuletzt auch für die Betroffenen selbst.

Josef S. lehnte mehrere Gesprächsangebote ab

Sie werden im Schlaf zur unberechenbaren Gefahr – ausgerechnet für diejenigen, die ihnen am nächsten kommen, mit denen sie das eigene Bett teilen. Und kommt es, wie im Fall von Josef S., zur Tragödie – für die sie angeblich nichts können –, bleibt da immer auch ein Hauch von Zweifel. 

«Das kann ja jeder sagen», meinte etwa eine Frau aus dem Umfeld der Verstorbenen, als der Beobachter ihr vom Gutachten berichtete. Dazu kommt – ob im strafrechtlichen Sinn schuldfähig oder nicht –, dass das schreckliche Resultat dasselbe bleibt: Die geliebte Partnerin ist tot.

Gern hätte der Beobachter gewusst, wie Josef S. damit lebt. Doch er lehnte mehrere Gesprächsangebote ab. Sein Anwalt liess lediglich verlauten, dass «eingehende schlafmedizinische Untersuchungen» die Schlafstörung zweifelsfrei bestätigt hätten, unter anderem in einem Schlaflabor.

Es sei heute tatsächlich möglich, eine solche Schlafstörung forensisch festzustellen, bestätigt Psychiater Frank Urbaniok. Ihm selbst blieb ein Fall besonders in Erinnerung: ein Ehepaar, seit zehn Jahren verheiratet, er 45, sie 32. Der Mann sei geschäftlich oft unterwegs gewesen und trank täglich Alkohol. Nach einer mehrtägigen Geschäftsreise kam er gestresst nach Hause, gönnte sich einen Whiskey und ging mit seiner Frau zu Bett.

Mitten in der Nacht sei die Frau erwacht. Ihr Mann sass rittlings auf ihr, die Hände um ihren Hals. Er würgte sie, wirkte abwesend und wiederholte stereotyp: «Ich bring dich um.» Sie schrie, doch er reagierte nicht. Plötzlich liess er los, als würde er aus einem Traum erwachen. Verwirrt sah er sich um. Beide waren fassungslos.

So schildert Urbaniok die damaligen Ereignisse. Er begutachtete daraufhin den Mann. Seine Untersuchungen ergaben, dass eine Kombination aus Alkohol, Benzodiazepinen, Stress und Schlafmangel den Ausnahmezustand ausgelöst hatten. Der Mann war sonst nicht aggressiv, selbst total erschüttert und die Tat völlig untypisch. Der Mann wurde später als schuldunfähig eingestuft. Seine Frau akzeptierte das Verdikt, da sie ihn in der Tatnacht «wie eine andere Person» erlebt hatte. Der Vorfall sei eine «einmalige Episode» im Leben jenes Mannes geblieben, erinnert sich Psychiater Urbaniok. Entscheidend sei gewesen, den Alkohol- und Medikamentenmissbrauch zu stoppen und zu überwachen.

REM-Schlaf-Verhaltensstörungen, kurz RBD, wurden erst in den 1980er-Jahren wissenschaftlich nachgewiesen. Betroffen sind fast ausschliesslich Männer ab dem 50. Lebensjahr. Die Träume von RBD-Betroffenen sind zudem aggressiver als die von gesunden Personen, obwohl die Betroffenen im Wachzustand keine erhöhte oder – im Vergleich zu gesunden Menschen – sogar eine verminderte Aggressivität zeigen. Das geht aus einer Studie des Schweizer Neurologen Claudio Bassetti hervor, an der auch Urbaniok beteiligt war. Sie wurde 2010 im Magazin «Brain: A Journal of Neurology» veröffentlicht.

Josef S. wurde die Berufsbewilligung entzogen

RBD unterscheidet sich von Schlafwandeln. Letzteres tritt während des Tiefschlafs auf. Es handelt sich um ein unvollständiges Erwachen, bei dem das Gehirn gleichzeitig Merkmale von Wachzustand und Tiefschlaf zeigt. REM-Schlaf-Verhaltensstörungen hingegen geschehen während des Träumens. Statt wie normal sind die Muskeln in dieser Phase nicht gelähmt, und Betroffene können ihre Träume physisch ausleben.

Wie offenbar Dignitas-Arzt Josef S. in jener Septembernacht 2024. Für ihn blieb es darum ohne strafrechtliche Konsequenzen, dass er seine Frau erwürgte. Einzig die Kosten des Verfahrens von über 30’000 Franken wurden ihm auferlegt. Und er erhielt weder eine Entschädigung noch eine Genugtuung. Dafür ist Josef S., so das Verdikt des Gerichts, schlicht zu vermögend.

Seinen Beruf darf der mittlerweile 88-jährige Arzt nicht mehr ausüben. Gemäss eidgenössischem Medizinalberuferegister wurde ihm die Berufsbewilligung unterdessen entzogen. Denn laut Gutachten gibt es «keine sinnvolle medikamentöse oder therapeutische Behandlung», die eine Wiederholung ausschliessen könnte. Ein «gewisses Risiko» bleibe. Die Staatsanwaltschaft wies ihn darum an, künftig getrennt von möglichen Partnerinnen zu schlafen, und informierte nahestehende Personen über seine «potenzielle Gefährlichkeit».

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