Darum gehts
- Zwei Jugendliche führten Würge-Mutprobe in Dübendorf ZH durch, einer wurde ohnmächtig
- Kantonspolizei Zürich warnt vor lebensgefährlichen Folgen solcher Social-Media-Challenges
- Der 14-Jährige wird bei der Jugendanwaltschaft angezeigt, weitere Vorfälle im Kanton Schwyz
Am Mittwochnachmittag führten zwei Schweizer Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren in Dübendorf ZH eine Würge-Mutprobe durch, die in den sozialen Medien auch als «Choking Challenge» bekannt ist. Dabei würgte der Jüngere den Älteren bis zu dessen Bewustlosigkeit.
Der Vorfall macht deutlich, weshalb Würge-Mutproben besonders gefährlich sind. Was als Spiel beginnt und vermeintlich kontrolliert durchgeführt wird, kann innert kürzester Zeit zu einer lebensbedrohlichen Situation führen, warnt die Kantonspolizei Zürich. Beim Würgen kann nicht nur die Atmung beeinträchtigt, sondern auch die Blutzufuhr zum Gehirn eingeschränkt oder unterbrochen werden. Bewusstlosigkeit kann deshalb sehr rasch und ohne ausreichende Vorwarnung eintreten. Schwere Verletzungen, bleibende Schäden oder der Tod können die Folge sein.
Lebensgefährliche «Mutprobe» auf Social Media
Gerade darin liegt die besondere Gefahr solcher Mutproben. Ein vereinbartes Zeichen zum Aufhören kann den Eindruck vermitteln, dass sich das Würgen kontrollieren lässt. Die betroffene Person kann jedoch das Bewusstsein verlieren, bevor sie dieses Zeichen geben kann. Für die andere Person ist zudem kaum erkennbar, wann das Würgen ein gefährliches Ausmass erreicht. Auch ein anschliessender unkontrollierter Sturz birgt erhebliche Verletzungsgefahren.
Der Fall in Dübendorf zeigt, wie schnell aus einer vermeintlich kontrollierten Mutprobe eine lebensbedrohliche Situation entstehen kann. Die Kantonspolizei Zürich warnt deshalb eindringlich davor, Würge-Mutproben durchzuführen oder daran teilzunehmen. Erst am Donnerstag hatte bereits die Kantonspolizei Schwyz vor der gefährlichen «Choking Challenge» gewarnt. Auch im Kanton Schwyz kam es zu mehreren Vorfällen.
Der 14-jährige Jugendliche wird im Zusammenhang mit dem Vorfall bei der zuständigen Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.