Darum gehts
Es sollte ein gemütlicher Familientag werden. Eine Grossmutter besucht ihre Tochter für ein gemeinsames Mittagessen. Sie parkiert den Wagen, bringt den Enkel ins Haus und stellt sich sogleich an den Herd. Was sich danach in der Küche abspielt, lässt sich nur vermuten: Das Essen brutzelt, die Frauen sind ins Gespräch vertieft.
Doch während drinnen die Zeit verfliegt, steht draussen auf dem Parkplatz das Auto in der prallen Mittagssonne. Darin: der Hund der Familie. Vergessen im glühenden Blechgehäuse. An jenem Spätsommertag im September steigen die Temperaturen mittags nochmals auf 30,9 Grad. Nach zweieinhalb Stunden ist das Tier tot. Es stirbt an einem Kreislaufkollaps.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Der tragische Vorfall ereignete sich vor einigen Jahren. Dass Hunde im überhitzten Auto leiden, kommt allerdings immer wieder vor.
Kein Pardon bei «Vergesslichkeit»
Kann man sich in so einem Fall mit blosser Zerstreutheit herausreden? Die Antwort der Justiz ist eindeutig: Nein. Auch ohne böse Absicht gibt es eine rechtliche Quittung. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Grossmutter per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei.
Die Kosten für diesen fatalen Fehler waren für die Tierhalterin hoch – nicht nur emotional. Am Ende musste sie eine Busse sowie Gebühren von rund 2300 Franken bezahlen. Zudem wurde eine bedingte Geldstrafe von 7000 Franken ausgesprochen. Das Urteil ist längst rechtskräftig.
Der Beobachter zeigt, warum Hunde bei Hitze im Auto besonders leiden und wann man sie aus dem Auto retten darf.
Warum das offene Fenster eine Illusion ist
Dass Hunde im Auto so schnell in Lebensgefahr geraten, liegt an ihrer Biologie. Wir Menschen regulieren unsere Körpertemperatur durch Schwitzen am ganzen Körper. Hunde können das nicht. Ihre einzige Klimaanlage ist das Hecheln.
Doch dieses System stösst im überhitzten Auto sofort an seine Grenzen. Der Hund hechelt verzweifelt gegen die Hitze an, bis sein Kreislauf schliesslich kapituliert. Ein Fenster, das einen Spaltbreit geöffnet ist, hilft dabei so gut wie gar nicht, da es nicht für den nötigen Luftstrom sorgt. Auch an bewölkten, aber schwülen Tagen oder in stickigen Parkhäusern kann das Auto zur Falle werden.
Der vermeintlich sichere Schattenplatz
Besonders tückisch: Wer im Schatten parkiert, vergisst oft, dass die Sonne wandert. Der kühle Schattenplatz liegt eine halbe Stunde später vielleicht bereits in der gleissenden Hitze. Wer seinen Hund schutzlos zurücklässt, riskiert nicht nur dessen Leben, sondern auch den Konflikt mit dem Gesetz.
Rechtlich gesehen riskieren Tierhalterinnen schon dann eine Busse, wenn das Tier noch nicht in akuter Not ist, aber die nötigen Schutzmassnahmen fehlen. Leidet der Hund Angst oder Schmerzen, liegt womöglich eine Misshandlung durch Unterlassen vor. Im schlimmsten Fall – wenn der Hitzestress zum Tod führt – droht eine Verurteilung wegen qualvoller Tötung. Die mögliche Konsequenz: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Wann darf ich die Scheibe einschlagen?
Wenn ein Hund im Auto taumelt, extrem hechelt, stark speichelt oder panisch an den Scheiben kratzt, muss schnell gehandelt werden. Blasse Schleimhäute und Erbrechen sind Warnsignale für einen Hitzschlag. Das Tier muss sofort aus der Hitze befreit und medizinisch versorgt werden.
In solchen Fällen ist Zivilcourage gefragt – mit Bedacht. Wer die Scheibe eines fremden Autos einschlägt, begeht grundsätzlich eine Sachbeschädigung. Doch das Gesetz schützt Retterinnen, sofern sie verhältnismässig handeln.
Befreiung als letztes Mittel
Wer zur Tat schreitet, muss nachweisen können, dass keine mildere Lösung möglich war. Kann der Halter etwa im Supermarkt ausgerufen und schnell gefunden werden? Kommt gleich die Polizei? Dann darf man die Scheibe nicht vorschnell zertrümmern. Nur wenn keine andere Hilfe greift, ist man fein raus.
Für die kaputte Scheibe wird der Hundehalter dann selbst aufkommen müssen. Das Gesetz spricht hier von einer «Geschäftsführung ohne Auftrag» im mutmasslichen Interesse des Halters.