Darum gehts
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Willy und Billy liegen, versteckt hinter Tüchern, auf einem Kratzbaum. Zwei rötlich hellbraune Fellknäuel, viel mehr ist von den beiden Perserkatern nicht zu sehen. In den Nachbarkäfigen räkeln sich die Büsi auf Hängematten oder putzen ihr Fell. Willy und Billy dagegen: kein Blick, kein Mucks, nicht mal für den Beobachter.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Willy und Billy sind Fantasienamen. Wie sie wirklich heissen, ist unbekannt. Vor etwa drei Wochen brachte der Tierrettungsdienst sie ins Tierheim Pfötli in Winkel ZH. Ihr Besitzer ist verstorben. Viel mehr weiss man nicht. Nur dass die Person wohl keine direkten Nachkommen und keine Informationen hinterlassen hat, was mit den Tieren geschehen soll.
Die beiden Kater sind gestresst. In den ersten beiden Wochen haben sie kaum gefressen. Das Tierheimteam bot Trockenfutter, Nassfutter, rohes Fleisch, sogar pure Fleischsauce an – nichts regte ihren Appetit an. «Schliesslich mussten wir ihnen Brei eingeben, weil es bei Katzen schnell lebensbedrohlich wird, wenn sie nichts fressen», erzählt die Tierpflegerin Joy Aregger.
Abklärungen können lange dauern
Beim Heim weiss man nicht, wie alt Willy und Billy sind, ob sie Allergien haben, an Krankheiten leiden oder ob sie geimpft sind. In der Schweiz gelten Tiere rechtlich zwar nicht als Sache, im Erbrecht aber als Vermögen. Und solange nicht klar ist, ob es Erben gibt und wem die Tiere zustehen, sind sie halterlos. Das Heim darf nicht über sie verfügen und sie nur im Notfall von einem Tierarzt untersuchen lassen.
Das Erbschaftsamt klärt den Fall ab – das kann Monate dauern, gerade bei einem Erbstreit. In dieser Zeit können die Kater auch nicht in eine neue Familie vermittelt werden. «Das ist für Tiere, die mit der ungewohnten Situation im Heim kämpfen, sehr schlimm. Ausserdem blockieren sie Plätze für andere Tiere», sagt die stellvertretende Heimleiterin Therese Beutler.
Der lange Aufenthalt im Heim geht ins Geld. Ein mittelgrosser Hund kostet knapp 40 Franken pro Tag, eine Katze 30, Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen etwa 10. Laut Gesetz muss dies aus dem Nachlass beglichen werden. Trotzdem ist es für Heime nicht immer einfach. «Wir müssen dem Geld oft hinterherrennen. Wer zu den geerbten Tieren keinen Bezug hat, fühlt sich auch nicht verantwortlich», sagt Beutler. Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, folgt ein Konkursverfahren. Im schlimmsten Fall bleibt das Heim auf den Kosten sitzen.
- Notfallpass immer dabei: Tragen Sie eine Karte im Portemonnaie (etwa von Tier im Recht oder der Stiftung Tierrettungsdienst) und deponieren Sie eine zweite zu Hause. Darauf stehen wichtige Informationen zum Tier, Tierarztdaten und Notfallkontakte.
- Tiervorsorgeauftrag: Halten Sie in einem Vorsorgeauftrag fest, wer für das Tier sorgen kann, falls Sie zum Beispiel wegen eines Unfalls nicht in der Lage sind. Der Vorsorgeauftrag muss von einem Notariat öffentlich beurkundet werden und enthält detaillierte Informationen zum Tier. Beim Zürcher Tierschutz gibts Mustervorlagen.
- Vermächtnis im Testament: Verfassen Sie ein Testament und legen Sie darin fest, wer das Tier nach Ihrem Tod übernimmt. Das kann auch ein Tierheim sein. Deklarieren Sie dies ausdrücklich als Vermächtnis. So wird das Tier sofort aus der langwierigen Erbteilung herausgelöst.
- Zweckbindung der Geldmittel: Sie können mit dem Vermächtnis einen Geldbetrag für Futter, Tierarzt und Pflege verknüpfen. Am besten multiplizieren Sie die jährlichen Fixkosten mit den mutmasslich verbleibenden Lebensjahren des Tiers.
- Bereitschaft abklären: Die vorgesehene Person muss gewillt und in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen. Besprechen Sie sich mit ihr und prüfen Sie regelmässig, ob die Rahmenbedingungen noch stimmen.
- Notfallpass immer dabei: Tragen Sie eine Karte im Portemonnaie (etwa von Tier im Recht oder der Stiftung Tierrettungsdienst) und deponieren Sie eine zweite zu Hause. Darauf stehen wichtige Informationen zum Tier, Tierarztdaten und Notfallkontakte.
- Tiervorsorgeauftrag: Halten Sie in einem Vorsorgeauftrag fest, wer für das Tier sorgen kann, falls Sie zum Beispiel wegen eines Unfalls nicht in der Lage sind. Der Vorsorgeauftrag muss von einem Notariat öffentlich beurkundet werden und enthält detaillierte Informationen zum Tier. Beim Zürcher Tierschutz gibts Mustervorlagen.
- Vermächtnis im Testament: Verfassen Sie ein Testament und legen Sie darin fest, wer das Tier nach Ihrem Tod übernimmt. Das kann auch ein Tierheim sein. Deklarieren Sie dies ausdrücklich als Vermächtnis. So wird das Tier sofort aus der langwierigen Erbteilung herausgelöst.
- Zweckbindung der Geldmittel: Sie können mit dem Vermächtnis einen Geldbetrag für Futter, Tierarzt und Pflege verknüpfen. Am besten multiplizieren Sie die jährlichen Fixkosten mit den mutmasslich verbleibenden Lebensjahren des Tiers.
- Bereitschaft abklären: Die vorgesehene Person muss gewillt und in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen. Besprechen Sie sich mit ihr und prüfen Sie regelmässig, ob die Rahmenbedingungen noch stimmen.
Im Tierheim Pfötli landen pro Jahr drei bis vier Tiere aus ungeklärten Nachlassen. Andere Tierheime berichten dem Beobachter Ähnliches. «Wir mussten kürzlich selber die Erben ausfindig machen von einem Hund, der gerade bei uns in den Ferien war, als die Halterin unerwartet starb», erzählt Steffi Fontana vom Zürcher Tierheim Strubeli. Immerhin kannte dieser Hund das Heim bereits.
Nicht alle Tiere leiden so wie die Kater Willy und Billy. Viele gewöhnen sich rasch an die neue Umgebung. Doch manche sind auch traumatisiert. «Sie waren unter Umständen tagelang allein in einer Wohnung eingesperrt, ohne Fressen oder Wasser, da niemand von ihnen wusste oder die verstorbene Bezugsperson nicht sofort gefunden wurde», sagt Tierarzt Andreas Philippson, der das Tierzentrum des Berner Tierschutzes leitet. Solche Tiere bringt meist die Polizei im Zuge von Wohnungsräumungen ins Heim, oder sie beauftragt einen Tierrettungsdienst.
Damit ein Tier in eine neue Familie vermittelt werden kann, müssen Halter oder im Todesfall die Erben offiziell verzichten und eine Verzichtserklärung unterschreiben. «Meist ist das kein Problem. Es kam aber auch schon vor, dass die Erben das Tier zwar nicht wollten, aber die Unterschrift verweigerten», sagt Therese Beutler vom Tierheim Pfötli. «Das ist dann wirklich der dümmste Fall. Ohne Verzichtserklärung können wir die Tiere nicht vermitteln. Wir hatten sogar schon den Fall, dass ein Erbe einen kerngesunden Hund abholen wollte, nur um ihn einschläfern zu lassen», sagt Beutler. Das Tierheim konnte das Tier nur dank rechtlichem Beistand retten und neu vermitteln.
Der Fall zeigt drastisch: Wer nicht vorsorgt, überlässt das Schicksal seines Haustiers Menschen, die im Zweifel nicht sein Bestes wollen.
Ein Testament erspart Tierleid
Wer seinem Tier all das ersparen will, sollte ein Testament aufsetzen. Bei den Tierheimen rät man dringend, schriftlich festzuhalten, wer das Tier übernehmen soll. Am besten eignet sich ein Vermächtnis, da es unabhängig vom übrigen Nachlass sofort abgewickelt wird. So vermeidet man unnötig lange Wartezeiten für die Tiere.
Gieri Bolliger von der Stiftung für das Tier im Recht empfiehlt zudem, einen Notfallpass mit sich zu führen und einen weiteren in der Wohnung zu deponieren. Dort steht etwa, wer bei einem Unfall oder im Todesfall zu benachrichtigen ist und das Tier übernimmt. «Das Wichtigste ist, sofort handlungsfähig zu sein, damit das Tier möglichst schnell wieder zu einer Familie kommt.»
Wie und vor allem wann es mit Willy und Billy weitergeht, ist ungewiss. Falls es keine Erben gibt, gehen die Kater ans Gemeinwesen und in der Folge meist an das Tierheim über. Gut möglich, dass sie sich bis dahin besser eingewöhnen. «Sie sind schon ein wenig aufgetaut seit ihrem Eintritt, es geht in Minischritten voran», sagt Pflegerin Joy Aregger. Vielleicht zeigen sie sich den Besuchern bald räkelnd in ihren Hängematten – wie der Kollege gegenüber.