Darum gehts
- Eine Pflegerin wurde nach einem Zeckenstich krank und war ab Juli 2022 vollständig arbeitsunfähig
- Das Bundesgericht verneinte Leistungen für Spätfolgen mangels ärztlich belegter Brückensymptome
- Betroffene müssen Folgebeschwerden lückenlos ärztlich dokumentieren, um Ansprüche zu belegen
Eine Pflegerin arbeitete im Juli 2021 im Garten, als die Zecke zustach und Blut saugte. Zehn Tage später war die Einstichstelle in der Kniekehle gerötet, und die Frau litt unter Fieber. Ein Borreliose-Test beim Hausarzt zwei Monate später war positiv. Der verschrieb ihr eine Antibiotika-Behandlung. Dann ging es ihr vorerst besser. Sie machte darum keine Meldung bei der Suva – rechtlich gilt ein Zeckenstich als Unfall. Das war im Juli 2021.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Erst viele Monate später litt die Mittfünfzigerin unter neuen, heftigeren Beschwerden. Sie wurden so stark, dass die Pflegerin bald nicht mehr arbeiten konnte. 100 Prozent arbeitsunfähig, bescheinigte ihr der Hausarzt im Juli 2022. Seine Diagnose: eine Lyme-Borreliose. Das ist die häufigste Infektion, die Zecken verursachen können.
Erst nach diesem Befund – 16 Monate nach dem Stich – reichte die Pflegerin eine Unfallmeldung bei der Suva ein. Die zuständige Axa-Versicherung bezahlte zwar die Erstbehandlung mit Antibiotika, weigerte sich aber, für die Langzeitbeschwerden aufzukommen.
Keine «Brückensymptome» untersucht
Das muss sie auch nicht, wie das Bundesgericht jetzt entschieden hat. Der Grund: Es fehlt der medizinische Nachweis sogenannter Brückensymptome vom Tag des Stichs bis zum Ausbruch der schweren Erkrankung.
Zu Brückensymptomen zählen anhaltende Müdigkeit (Fatigue), erhöhte Körpertemperatur, Kribbeln (Parästhesien), wandernde Nervenschmerzen oder flüchtige Gelenkschmerzen (Arthralgien). Zwischen der Antibiotika-Therapie 2021 und einer Blutuntersuchung im April 2022 liess sich die Pflegerin aber nicht ärztlich untersuchen.
Für das Bundesgericht ist darum ein Zusammenhang mit dem Zeckenstich von 2021 «nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit» gegeben. Anders gesagt: Eine andere Erkrankung oder ein späterer Zeckenstich könnten eher der Grund für die Arbeitsunfähigkeit der Pflegerin sein.
Das Urteil ist eine eindeutige Botschaft des obersten Gerichts an betroffene Patienten: Weil sie die Spätfolgen eines Zeckenstichs beweisen müssen, ist eine lückenlose ärztliche Dokumentation aller Folgebeschwerden unerlässlich. Das bedeutet zwar mehr Arztbesuche und höhere Gesundheitskosten. Aber nur so lässt sich ein Mangel an ärztlichen Belegen verhindern.
Die Suva empfiehlt folgendes Vorgehen nach einem Zeckenstich:
- Sofortige Erstdokumentation: Notieren Sie sofort Datum, Uhrzeit und die genaue Körperstelle des Zeckenstichs. Fotografieren Sie die Einstichstelle sowie jede sich bildende Hautrötung.
- Tagebuch: Führen Sie ein Zeckentagebuch, um Symptome systematisch zu protokollieren.
- Arztberichte sicherstellen: Suchen Sie bei ersten Symptomen umgehend eine Arztpraxis auf. Dies gilt besonders, wenn nach 3 bis 30 Tagen eine Hautrötung (allenfalls mit Grippesymptomen oder Fieber) oder nach ein bis zwei Wochen Fieber ohne Rötung auftritt. Lassen Sie auch sämtliche Folgebeschwerden zeitnah in der Patientenakte dokumentieren, um Lücken im Dossier zu verhindern.