Handy-Betrug, Zoll, Autorennen
Das ändert sich im Juli in der Schweiz

Im Juli gibt es wieder einige Änderungen in der Schweiz. Es gibt neue Regeln im Strassenverkehr, Anrufe mit gefälschter Handynummer müssen künftig gekennzeichnet werden und Kontrollen für bestimmte Exporte werden erleichtert. Das ändert sich alles im Juli.
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Für Lieferwagenfahrer gelten ab Juli strengere Regeln bei Arbeits- und Ruhezeiten.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ab 1. Juli 2026 gelten neue Regeln für Lieferwagenfahrer
  • Erstmals seit 1955 sind Autorennen in der Schweiz wieder erlaubt
  • EU führt Zollpauschale von 3 Euro pro Unterposition ein
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Alexander TerweyStv. Teamlead News-Desk

Ruhezeiten für Lieferwagenfahrer

Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten im internationalen Strassentransport. Der Bundesrat will so die Sicherheit im Strassentransport erhöhen.

Künftig sind auch grenzüberschreitend tätige Lieferwagenfahrer, deren Fahrzeug schwerer als 2,5 Tonnen ist, der Chauffeurverordnung (ARV 1) unterstellt. Bislang gilt die Verordnung nur für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen (Lastwagen) und für Fahrzeuge, mit denen mehr als 16 Personen befördert werden können (Kleinbusse und Gesellschaftswagen).

Zweisprachige Verkehrsschilder

Ab dem 1. Juli gibt es in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen zweisprachige Verkehrsschilder. Konkret heisst es in der revidierten Signalisationsverordnung dazu: «Mehrsprachige Ortschaften, in denen die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner umfasst, können auf den Tafeln der Wegweisung im Bereich von Anschlüssen und Verzweigungen zweisprachig aufgeführt werden.»

Bei nationalen Autobahnen und Autostrassen müsse der Kanton oder die Gemeinde für die zweisprachige Beschriftung der Schilder ein Gesuch beim Astra stellen.

Autorennen wieder erlaubt

Ab dem 1. Juli 2026 sind Autorennen in der Schweiz wieder erlaubt – erstmals seit 1955. Künftig obliegt es den Kantonen, Motorsport-Rundstreckenrennen zu bewilligen. Das Verbot wurde bereits 2022 aus dem Strassenverkehrsgesetz gestrichen. Allerdings wurde die Verkehrsregelnverordnung erst jetzt angepasst.

Export von Kriegsmaterial

Die Schweiz weitet per 1. Juli die in der Schweizer Exportkontrollgesetzgebung vorgesehenen Erleichterungen für Auslandsgeschäfte mit Kriegsmaterial auf sämtliche EU- und Efta-Staaten aus. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesrats hervor. Dazu werden die Anhänge dreier Verordnungen angepasst. «Die in den Anhängen neu gelisteten Staaten werden damit ab dem 1. Juli 2026 von derselben Regelung profitieren, wie sie für die Mehrheit der EU-Staaten und für Norwegen heute gilt.»

Neu gelistet werden der Efta-Staat Island und die EU-Staaten Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, die Slowakei, Slowenien und Zypern.

Der Einsatz des exportierten Kriegsmaterials muss gemäss revidiertem Kriegsmaterialgesetz mit dem Neutralitätsrecht, den Menschenrechten und anderen internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Einklang stehen. Ist ein Staat in einen bewaffneten Konflikt verwickelt, darf er dieses Material nicht im Konflikt einsetzen.

Kampf gegen Telefonbetrug

Seit Januar 2026 müssen Anrufe aus dem Ausland systematisch gekennzeichnet werden, wenn sie eine Schweizer Festnetznummer anzeigen. Wird eine gefälschte Nummer durch den Telefonanbieter erkannt, wird der Anruf als unbekannt angezeigt oder blockiert. Diese Regelung gilt per 1. Juli 2026 zusätzlich auch für Mobilnummern. Dadurch soll die sogenannte Spoofing-Masche erschwert werden.

Betrüger versuchen immer häufiger, mit vermeintlich Schweizer Nummern Menschen in der Schweiz anzurufen – und sich als vertrauenswürdige Person oder Behörde auszugeben. Das Ziel der Anrufer ist es, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen – und von ihnen sensible Daten oder Geld abzuzocken.

Das musst du noch wissen

Zollpauschale für Kleinsendungen

Die Europäische Union (EU) führt per 1. Juli eine Zollpauschale für Kleinsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro (rund 138 Franken) aus Nicht-EU-Ländern ein. Ab dann gilt eine Pauschale von 3 Euro (rund 2.80 Franken) pro Unterposition auf der Rechnung. Bislang galt eine Zollfreigrenze von 150 Euro für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern.

Die Neuregelung betrifft vor allem Schweizer Unternehmen, die viele Waren in die EU verschicken. Verschickt ein Unternehmen aus der Schweiz ein Paket mit einer Handtasche und zwei Baumwollshirts, werden künftig 6 Euro (rund 5.50 Franken) fällig. Zwar handelt es sich um drei Produkte, allerdings lediglich um zwei Unterkategorien beziehungsweise Zollzeilen.

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