Darum gehts
- ADHS-Medikamente beeinflussen Alltag: Militärdienst, Reisen und Sport unterliegen strengen Regeln
- Japan verlangt Anmeldung von ADHS-Medikamenten 14 Tage vor Einreise
- In der Schweiz empfiehlt ADHS-Fachgesellschaft stets einen ärztlichen Patientenausweis mitzuführen
Was andere aufputscht, beruhigt ADHS-Betroffene. Methylphenidat gehört zu den am häufigsten eingesetzten Wirkstoffen bei der Behandlung einer Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung. Eine ADHS-Diagnose selbst bringt keine gesetzlichen Einschränkungen mit sich, aber die Medikamente können im Alltag zum Problem werden. Blick zeigt, wo Fallen lauern.
Bei der Rekrutierung
Eine ADHS-Diagnose macht nicht automatisch untauglich – hat jedoch einen erheblichen Einfluss auf den Rekrutierungsentscheid. Wer bereits medikamentös behandelt wird, aber dennoch Symptome zeigt, wird normalerweise an den Zivilschutz verwiesen. Treten durch die Medikamente keine Symptome mehr auf, gilt man als militärdiensttauglich mit Einschränkungen. In dem Fall darf man keine Schusswaffe tragen und ist von Fahrerfunktionen ausgeschlossen. Nur wer bereits ein Jahr lang medikamentenfrei ist und keine Symptome zeigt, kann uneingeschränkt Militärdienst leisten.
Am Flughafen
In vielen Ländern muss man für seine ADHS-Medikamente vorerst eine Genehmigung einholen, ansonsten ist es illegal und kann zu Festnahmen führen. Wie streng die Gesetze sind, hängt vom Wirkstoff des Medikamentes ab. Im Zweifel sollte man daher am besten mit den behandelnden Ärzten Kontakt aufnehmen.
Japan
In Japan müssen ADHS-Medikamente spätestens 14 Tage im Voraus an- und abgemeldet werden. Laut der Webseite der japanischen Betäubungsmittelkontrolle muss neben den Antragsformularen neu auch ein Arztzeugnis mitgeschickt werden, das die Verschreibung bestätigt.
Vereinigte Arabische Emirate
Auch in die Vereinigten Arabischen Emiraten darf man seine ADHS-Medikamente nicht ohne Erlaubnis mitnehmen. Laut der Webseite des Emirates Drug Establishment (EDE) ist für den Online-Antrag auch ein umfassender ärztlicher Bericht notwendig, der nicht älter als ein Jahr sein darf. Generell gilt, dass die Medikamente immer originalverpackt sein sollten und man das Rezept dabei hat.
Während die Touristinnen und Touristen an ihre Einfuhrerlaubnisse denken müssen, gilt bei den Pilotinnen und Piloten eine Null-Toleranz-Politik. Nach den Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) müssen Pilotinnen und Piloten vor Abflug für mindestens drei Monate medikamentenfrei sein – ansonsten gelten sie als fluguntauglich.
Im täglichen Strassenverkehr
Wer ADHS-Medikamente einnimmt und verkehrstauglich ist, darf in der Schweiz problemlos mit Töff und Auto auf die Strasse. Gerät man jedoch in eine Verkehrskontrolle, führen Inhaltsstoffe wie Methylphenidat oder Amphetamine häufig zu positiven Drogentests. Die Schweizerische Fachgesellschaft ADHS empfiehlt daher, immer einen Patientenausweis mitzunehmen, der die Einnahme des Medikaments ärztlich bestätigt.
Im Leistungssport
Im Leistungssport führt die paradoxe Wirkung der ADHS-Medikamente dazu, dass sie einerseits bei Wettkämpfen als Dopingmittel verboten sind, aber andererseits bei Menschen mit einer Diagnose durch eine therapeutische Ausnahmegenehmigung (TUE) zugelassen werden können. Dies, weil die Medikamente bei Betroffenen den Normalzustand herstellen und dadurch keine Vorteile entstehen. Allerdings gelten auch in Bezug auf die Atteste strenge Regelungen, insbesondere für Athletinnen und Athleten, die zum Testpool gehören. In der Schweiz können die Anträge bei der Swiss Sport Integrity gestellt werden.