Darum gehts
- Am 23. August 2017 begrub ein Bergsturz bei Bondo acht Wanderer.
- Fünf Personen sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, Prozess beginnt heute Montag.
- Es stellen sich Grundsatzfragen zur Sicherheit von Wanderern im Alpengebiet.
Guten Morgen vom Gericht
Guten Morgen vom Kongresszentrum in Pontresina GR. Hier findet die Gerichtsverhandlung gegen fünf Gemeinde- und Kantonsvertreter wegen mehrfacher, fahrlässiger Tötung statt.
«Zum Schutz des Gerichts», sagt einer davon zu den Medienschaffenden. Von den Beschuldigten fehlt bislang jede Spur. Der Prozess wird mit Spannung erwartet. Um 9 Uhr geht es los.
Prozess zum Bondo-Bergsturz startet um 9 Uhr
Neun Jahre nach der Katastrophe ist es so weit: Am Montagmorgen beginnt im Kongresszentrum Rondo in Pontresina GR der Prozess zum Bergsturz von Bondo GR. Angeklagt sind fünf Personen – zwei Geologen, ein Forstingenieur, ein Förster sowie die damalige Gemeindepräsidentin und heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen mehrfache fahrlässige Tötung vor: Sie sollen die Gefahr vor dem Bergsturz vom 23. August 2017 falsch eingeschätzt und die Wanderwege nicht gesperrt haben. Acht Berggänger kamen damals ums Leben. Der Prozess dürfte drei Tage dauern.
Es war eine der grössten Naturkatastrophen der jüngeren Schweizer Geschichte: Am 23. August 2017 brachen an der Nordostflanke des Piz Cengalo oberhalb von Bondo GR rund 3 Millionen Kubikmeter Fels auf 3000 Metern Höhe ab. Die Gesteinsmassen rissen einen Teil eines Gletschers mit und lösten Murgänge aus, die talwärts Richtung Bondo rasten.
Acht Berggänger aus der Schweiz, Deutschland und Österreich wurden erfasst und getötet. Ihre Leichname konnten nie geborgen werden – sie liegen bis heute unter bis zu 20 Metern Geröll.
Auf drei Tage angesetzt
Neun Jahre später beginnt heute Montag im Kongresszentrum Rondo in Pontresina GR die Verhandlung des Regionalgerichts Maloja. Sie ist öffentlich und dürfte drei Tage dauern.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die fünf Angeklagten hätten die Gefahrenlage vor dem Bergsturz pflichtwidrig falsch eingeschätzt und die Wanderwege vorgängig nicht gesperrt. Ein unabhängiges Gutachten kam zum Schluss, der Bergsturz sei vorhersehbar gewesen. Bei einer vorsorglichen Sperrung hätte der Tod der Wanderer mit grösster Wahrscheinlichkeit vermieden werden können.
Geologen auf der Anklagebank
Das Bündner Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) hatte 14 Tage vor dem Unglück empfohlen, die Wege nicht zu sperren. Dabei hatte der Piz Cengalo schon ab 2011 und besonders in den Wochen zuvor Anzeichen von Instabilität gezeigt.
Auf der Anklagebank sitzen zwei Geologen, ein Forstingenieur, ein Förster sowie die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia, die heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti (64). Mehrere der Beschuldigten sind Mitarbeitende oder Beauftragte des kantonalen AWN. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen eine Geldstrafe oder bis zu viereinhalb Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Verteidigung hält dagegen: Auf solchen Wanderwegen gelte ein hohes Mass an Eigenverantwortung, die Grenze zum inakzeptablen Risiko sei nicht überschritten worden. Zudem sei umstritten, was überhaupt als Vorbote eines Bergsturzes zu werten sei.
Verantwortungsfragen werden wichtiger
Genau hier liegt die Bedeutung, die weit über das Bergell hinausreicht. Der Fall berührt eine Frage, die mit dem Klimawandel drängender wird: Wer trägt die Verantwortung, wenn auftauender Permafrost und schwindende Gletscher die Felswände der Alpen instabiler machen?
Fachleute rechnen damit, dass Stürze wie jener am Piz Cengalo häufiger werden. Für Gemeinden und Kantone stellt sich damit verstärkt die heikle Abwägung zwischen dem Offenhalten beliebter Routen und der Fürsorgepflicht gegenüber den Berggängern.
Ein Schuldspruch könnte den Druck erhöhen, im Zweifel früher zu sperren und zu warnen – ein Freispruch könnte die Eigenverantwortung der Bergsportler stärken.
Strafverfahren gegen Behörden nach Naturereignissen sind in der Schweiz selten. Der letzte vergleichbare Fall fand 2003 im Kanton Bern statt. Kurz vor Prozessbeginn sorgen zudem bisher unbekannte Augenzeugenberichte für Brisanz.
Für die Angehörigen der acht Opfer geht es heute um mehr als Schuld oder Unschuld – es geht auch um Antworten, auf die sie neun Jahre gewartet haben.