Darum gehts
- Gerichtsverhandlung zum Bergsturz in Bondo GR startet am 24. August 2026
- Gutachten: Bergsturz war durch Vorwarnungen erkennbar, Wanderwege blieben dennoch offen
- Drei Millionen Kubikmeter Gestein töteten acht Menschen, zerstörten Dorfteile
Dass der Bergsturz von Bondo jemals vor Gericht landen würde, war lange Zeit alles andere als sicher. Am 23. August 2017 lösten sich 3 Millionen Kubikmeter Gestein und Geröll vom Piz Cengalo und rasten talwärts. Die Gesteinsmassen trafen acht Berggängerinnen und Berggänger, begruben ihre Körper unter sich. Danach floss ein zerstörerischer Murgang in Richtung Bondo GR und zerstörte Teile des Dorfes.
Die Frage nach der Schuld wäre um ein Haar unbeantwortet geblieben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden kam zwei Jahre nach dem Bergsturz zum Schluss, dass der Bergsturz nicht voraussehbar gewesen sei – und liess die Anklage fallen. Schuld sei schlicht niemand.
Unabhängiges Gutachten spricht deutliche Sprache
Für hochgezogene Augenbrauen sorgte der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft sich für diese Einschätzung auf ein Gutachten des Bündner Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) berief. Just das Amt, bei dem zwei Exponenten kurz vor dem Bergsturz entschieden und empfahlen, die Wanderwege offenzulassen und keine Bereiche zu sperren.
Das liessen die Angehörigen der Opfer nicht auf sich sitzen. Sie durchliefen alle Instanzen und erhielten schliesslich vor Bundesgericht Recht. Jetzt wird der Fall Bondo endlich – nach fast auf den Tag genau neun Jahren der Ungewissheit – verhandelt. Ein neues Gutachten wurde erstellt. Eines, das unabhängiger sein soll als das letzte.
Der Geologe Thierry Oppikofer wählt in den 60 Seiten Gutachten, die dem «Beobachter» vorliegen, deutliche Worte: «Inakzeptables Risiko.» Die Einschätzung des unabhängigen Geologen über die Entscheidungsträger von damals ist deutlich: «Der Bergsturz vom 23. August 2017 hatte sich durch zahlreiche Vorboten angekündigt.»
Um Todesfälle zu verhindern, hätten die Wanderwege in der Region vorsorglich gesperrt werden müssen. Exakt das Gegenteil davon, was manche Politiker und Medien nach der Tragödie herunterbeteten, wenn sie von der Eigenverantwortung der Berggänger sprachen. Zwar hiess es auf Warnplakaten im Gebiet «Aufenthalt vermeiden». Eine Sperrung gab es aber nie.
«Geht mir nicht darum, dass jemand verurteilt wird»
Die Gerichtsverhandlung gegen die ehemalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia, Anna Giacometti (64), und vier weitere Gemeinde- und Kantonsangestellte wird die acht verschütteten Berggängerinnen und Berggänger nicht mehr zurückbringen. Das weiss auch Dorothea Karalus (40). Sie verlor am 23. August 2017 in Bondo ihren Vater Helmut (†62).
Gegenüber SRF fragt sie sich aber, warum man die Wanderwege damals nicht vorsorglich zumachte: «Wie konnte man damals zur Einschätzung kommen, dass der Bergsturz die nächsten Wochen nicht kommt?» Das habe sie nie verstanden. «Es geht mir eigentlich nicht darum, dass jemand verurteilt wird. Um damit abschliessen zu können, ist es mir aber wichtig, dass diese Frage beantwortet wird.»
Ein Opfer war 19 Jahre alt
Die Opfer vom Val Bondasca heissen Helmut Karalus, sein Wanderkollege Reinhard Höbrink (†59), Andreas Lauke und dessen Tochter Kathrin (†19). Letztere war noch eine Teenagerin, als die Felswalze ihr Leben beendete. «Heute wäre Kathrin vielleicht berufstätig», sagte ihre Mutter Ulrike Lauke unlängst dem «Beobachter».
In den Gesteinsmassen starben zudem ein Paar aus der Schweiz und ein Paar aus Österreich. Die Schweizer Eltern eines Opfers geben sich am Telefon freundlich. «Aber in den Medien darüber reden möchten wir nicht», lassen sie ausrichten. Nach neun Jahren Kampf fehlt ihnen die Energie.
Die Gerichtsverhandlung zum Bergsturz von Bondo beginnt am Montag um 9 Uhr im Kongresszentrum Pontresina GR. Blick berichtet live aus dem Engadin.