Bergsturz von Bondo
«Wir hörten es ständig krachen» – neue Augenzeugenberichte sorgen für Brisanz

Neun Jahre nach dem Bergsturz von Bondo beginnt der Prozess. Bisher nicht bekannte Berichte werfen ein neues Licht auf die Frage, ob es Vorboten der Katastrophe gab.
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Acht Berggänger starben beim Bergsturz von Bondo.
Foto: Keystone

Darum gehts

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Stefanie Hablützel
Stefanie Hablützel
Beobachter

Am 23. August 2017 verschütteten riesige Felsmassen das Bondascatal im südbündnerischen Bergell. Acht Berggänger starben. Fast auf den Tag genau neun Jahre später kommt es endlich zum Prozess. Ab dem 24. August tagt das Regionalgericht Maloja.

Angeklagt wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sind fünf Personen, darunter Mitarbeitende des Bündner Amts für Wald und Naturgefahren und die damalige Gemeindepräsidentin. Sie hätten pflichtwidrig die Gefahrenlage falsch eingeschätzt.

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Ursprünglich plante das Gericht den Prozess bereits Ende 2024. Doch aufgrund verschiedener Umstände wurde es 2025 – und schliesslich 2026.

Gericht misstraut Kanton und Gemeinde

Der «Beobachter» kennt diese «Umstände»: Das Gericht hatte Lücken in den Akten entdeckt. «Die Akten sind bisher nicht in allen Punkten vollständig und teilweise ergänzungsbedürftig», teilte das Gericht den Parteien am 12. November 2024 mit. Es forderte den Kanton Graubünden, die Gemeinde Bregaglia sowie den Schweizerischen Erdbebendienst auf, weitere Mails, Dokumente und Verträge rund um den Bergsturz nachzureichen. 

Das richterliche Schreiben ist geprägt von Misstrauen gegenüber Kanton und Gemeinde. Skeptisch machte die Richter unter anderem die «Beobachter»-Recherche «Und plötzlich verschwand der Experte», die Mails zwischen Bund und Kanton publik machte.

Ein entscheidendes Dokument fehlte

In einer der Mails an das Bundesamt für Umwelt erwähnte ein Kantonsvertreter ein «entscheidendes Dokument», das die Richter nicht kannten und für das gar ein «Stillschweigeabkommen» galt: das Dokument «Gefahrenbeurteilung Cengalo 2011–2017» vom Oktober 2017.

Für das Gericht ist es erstaunlich, dass das Amt für Wald und Naturgefahren «ein derart ‹entscheidendes Dokument› nicht dem Bericht zuhanden der Kantonspolizei Graubünden» beigelegt habe.

Anfang 2026 erhielt das Gericht vom Kanton Graubünden nun zusätzliche Tausende Mails und Dokumente, von der Gemeinde Bregaglia ein 500-seitiges PDF sowie zig Mails des Schweizerischen Erdbebendiensts. Angehörige der Opfer, die Einsicht hatten, haben dem «Beobachter» die Dokumente gezeigt.

Dabei stechen zwei Augenzeugenberichte hervor. Sie werfen ein neues Licht auf die Frage, ob es Vorboten des Bergsturzes gab.

Am Tag des Bergsturzes bestieg der Schweizer Bergführer Hans Vetsch mit zwei Gästen den Piz Badile. Sie seien um etwa 4.50 Uhr von der Sasc-Furä-Hütte in der Dunkelheit losgelaufen, schrieb Vetsch zehn Tage später dem Bündner Amt für Wald und Naturgefahren (AWN). «Schon zu dieser Zeit immer wieder Rumpeln und somit Felsstürze am Piz Cengalo gehört.» Gegen 6 Uhr bricht der Tag an. «Bei Tageslicht immer wieder grössere und kleinere Abbrüche beobachtet, mit grösserer und kleinerer Staubentwicklung.» Auf Anfrage des «Beobachters» sagt der Bergführer, die Zahl der Abbrüche sei «auffällig» gewesen. Als der Berg um 9.30 Uhr kam, filmte Vetsch die gigantische Staubwolke, die sich ins Tal ausbreitete.

Bergsturzspezialist verlässt Expertengruppe wegen Meinungsdifferenz

Solche Beobachtungen von Augenzeugen sorgten hinter den Kulissen für Diskussionen. Hugo Raetzo, Bergsturzspezialist beim Bundesamt für Umwelt, war damals Teil einer Expertengruppe unter der Federführung des AWN. Er wies das Amt schriftlich darauf hin, dass die Wand am Piz Cengalo vor dem Bergsturz nicht «sehr ruhig» gewesen sei – wie damals vom Amt behauptet. Es habe Stürze und Rissbildungen gegeben. Und er hielt fest: «Augenzeugen haben von einer erhöhten Aktivität berichtet.» Wegen dieser Meinungsdifferenz verliess Raetzo am 8. Dezember 2017 die Expertengruppe.

Als das Amt am 19. Januar 2018 seinen 85-seitigen Bericht samt Beilagen bei der Kantonspolizei ablieferte, fehlte darin die Beobachtung von Vetsch.

Auffallendes Vorgehen des Gerichts

Fünf Tage nach dem Bergsturz schrieb auch der deutsche Bergsteiger Michael Klemenz an Kanton und Gemeinde. Er hatte am 22. August mit einem Kameraden den Piz Badile bestiegen. Klemenz erzählt am Telefon, es sei für ihn als Hochtourengänger eine neue Erfahrung gewesen, «es links von uns ständig krachen zu hören». Immer wieder seien Felsblöcke vom Piz Cengalo abgebrochen und in die Tiefe gerauscht.

Dazu in krassem Widerspruch steht die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Dort heisst es, am 22. August habe es «keine Aktivitäten am Piz Cengalo gegeben» – obwohl auch das Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft für diesen Tag vier Stürze festhält. Der Staatsanwalt schreibt dazu, er werde die Anklage vor Gericht begründen und nehme «kurz vor der Hauptverhandlung keine Stellung zu inhaltlichen Fragen».

Auffallend ist, dass das Gericht zusätzliche Ermittlungen tätigte, die über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinausgehen. Felix Bommer, Strafrechtsprofessor der Universität Zürich, sagt: «Hier scheut das Gericht offenbar keine Mühen, der Wahrheit auf den Grund zu gehen.» Solche Ermittlungen seien gesetzlich erlaubt und im Einzelfall auch geboten. «Normalerweise aber erhebt der Staatsanwalt sämtliche Beweise, und das Gericht fällt gestützt darauf sein Urteil.» Der zuständige Bündner Staatsanwalt Bruno Ulmi schreibt zur Frage, wieso er diese Dokumente nicht selbst sichern liess: «Die Staatsanwaltschaft hat die aus ihrer Sicht relevanten Beweise erhoben.»

Zum Zeitpunkt des Bergsturzes waren Michael Klemenz und sein Kamerad auf dem Rückweg. Auf der Sasc-Furä-Hütte wurden sie mit dem Helikopter ausgeflogen: «Mir wurde damals schlagartig klar, wie haarscharf wir da am Tod vorbeigingen.»

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