Darum gehts
- Das Bundesgericht wertet die Beziehung von Donzallaz und van de Graaf als «dauernde Gemeinschaft»
- Das ist ein logischer Entscheid, der das Gericht vor weiterem Schaden bewahrt
- Schon der Anschein von Befangenheit schadet dem Ruf des obersten Gerichts
Das Bundesgerichtsgesetz verbietet private, politische und wirtschaftliche Verflechtungen seiner Richterinnen und Richter. Einst geschaffen, um die Macht von Familienclans und Professoren am obersten Schweizer Gericht einzuschränken, wurde es um die Jahrtausendwende erneuert, um die Gewaltenteilung zu sichern.
Dass dieses Gesetz nun für die Beurteilung der einjährigen und im vergangenen Frühling beendeten Liebesbeziehung der Bundesrichter Yves Donzallaz (64) und Beatrice van de Graaf (55) zur Anwendung kommen muss, zeigt, dass es weiterhin notwendig ist.
Nur schon der Anschein von Befangenheit ist für das Bundesgericht verheerend. Dessen Ruf ist durch die von der «Weltwoche» geoutete Liebesbeziehung gehörig ramponiert worden. Und in der Folge erst recht, weil tiefe Gräben zwischen den Abteilungen und ein zerrüttetes Klima am Gericht offensichtlich wurden.
Indem Donzallaz öffentlich bekannte, er und van de Graaf hätten sich im Frühling getrennt, räumte er eine Liebesbeziehung indirekt ein. Für ein Auseinandergehen braucht es ein früheres Zusammensein. So war der Schluss der Richter, die beiden hätten in einer «dauernden Gemeinschaft» gelebt, nur angebracht, richtig und allen einleuchtend – ob Laien oder Juristen.
Rechtliche Spitzfindigkeiten, die das Vorgehen infrage stellen, rütteln nicht daran. Die Richter haben gerettet, was noch zu retten war, und das Gericht vor weiterem Schaden bewahrt. Auch wenn damit die internen Streitigkeiten und der Reputationsverlust längst nicht beseitigt sind.