Urteil zur Liebsaffäre am Bundesgericht
Donzallaz und van de Graaf stehen wohl bald ohne Job da

Das oberste Gericht diskutierte den ganzen Tag über die Liebesbeziehung von Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz. Nun ist das Urteil da: Es dürfte sie das Amt kosten.
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Yves Donzallaz wird im Dezember wohl nicht wiedergewählt.
Foto: keystone-sda.ch
Simone Steiner
Simone SteinerBundeshausredaktorin

Normalerweise sitzen die Bundesrichter Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf am Richterpult. Am Donnerstag nahmen sie jedoch als Verfahrensbeteiligte in den ersten Rängen Platz. Das oberste Gericht diskutierte einen ganzen Tag lang über ihr amouröses Leben. Konkret ging es um die Frage, ob die beiden eine «dauernde Lebensgemeinschaft» eingegangen waren. Das Urteil ist brisant: Die Richter bejahten die Frage – und gefährden damit die Karriere des ehemaligen Liebespaars.

Ende April deckte die «Weltwoche» auf, dass die beiden Bundesrichter Donzallaz und van de Graaf eine Liebesbeziehung führten. Das Richterpaar bestätigte daraufhin, dass diese von Mai 2025 bis April 2026 gedauert hat. Problematisch ist die Affäre, weil Bundesrichter laut Gesetz keine «dauernde Lebensgemeinschaft» eingehen dürfen. Eine solche könnte ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen. Das gilt auch für Richter wie Donzallaz und van de Graaf, die nicht in derselben Abteilung tätig sind.

Private Liebesdetails öffentlich diskutiert

Fast zehn Stunden lang diskutierten die Richter öffentlich über intimste Details der Liebesaffäre. Es wurde erwähnt, dass van de Graaf ihre Kleider im Haus von Donzallaz im Unterwallis hatte. Auch die Tatsache, dass sie einen Schlüssel zu seinem Haus besass, war Thema. Donzallaz soll seine Geliebte seinen Eltern vorgestellt haben. Ausserdem soll sie die Fechtturniere seiner Tochter besucht haben. Umgekehrt lernte auch Donzallaz die Familie seiner Partnerin kennen. So habe er etwa ihre Schwester getroffen.

Für die fünf Bundesrichter der zweiten zivilrechtlichen Abteilung war die Sache klar: Sie stuften die elfmonatige Beziehung als «dauernde Lebensgemeinschaft» ein. Da das Bundesgericht die Frage nach der Definition dieses Begriffs erstmals beurteilt, schafft der Entscheid ein Präjudiz.

Das Gremium folgte damit auch der Einschätzung der übrigen 31 Bundesrichter. Diese hatten sich am Mittwochabend im Rahmen des Koordinationsverfahrens mit 26 zu 5 Stimmen dafür ausgesprochen, dass es ausreicht, wenn eine Beziehung den Anschein einer «dauernden Lebensgemeinschaft» erweckt.

Bundesgericht muss mehrere Fälle erneut behandeln

Nachdem die Affäre publik wurde, gingen 15 Revisionsgesuche beim Bundesgericht ein. Die Antragstellenden verlangen, dass ihre Fälle neu verhandelt werden, weil van de Graaf oder Donzallaz daran beteiligt waren. Mit dem Urteil steht nun fest, dass sie erneut geprüft werden müssen.

Einer der Fälle wurde bereits am Donnerstag verhandelt. Es ging um einen betrunkenen Gast, der in Luzern einem Türsteher ein Messer in den Bauch rammte. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Dauer von neun Jahren bis zum Urteil zu lang gewesen sei. An der Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung änderte dies jedoch nichts.

Kritik am Prozedere abgewiesen

Donzallaz und der Anwalt von van de Graaf argumentierten, dass das Gericht gar nicht auf das Revisionsbegehren hätte eintreten dürfen, weil das Koordinationsverfahren vorgezogen worden sei. Ihrer Meinung nach hätte die Befragung der übrigen Richter erst nach der Anhörung der Beteiligten stattfinden dürfen. Zudem forderten sie, dass nicht das Bundesgericht selbst, sondern ein Gremium aus kantonalen Richtern über den Fall entscheiden müsste. Die Bundesrichter seien befangen, weil sie Donzallaz und van de Graaf persönlich kennten.

Tatsächlich wurde 2003 am Bundesgericht einmal ein externes Gremium eingesetzt, weil ein Fall das oberste Gericht selbst betraf. Es ging es um einen Mann, der eine dem Bundesgericht ähnelnde Domain nutzte, um eigene Produkte zu verkaufen.

Doch die Einwände wurden vom Gericht zurückgewiesen. Der Antrag sei zu spät eingereicht worden, erklärten die Richter. Der ehemalige Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer (73) bestätigt gegenüber Blick das Vorgehen. «Das Prozedere ist meiner Meinung nach absolut korrekt abgelaufen», sagt er.

Liebespaar dürfte Posten verlieren

Das Urteil bedeutet für Donzallaz und van de Graaf wohl das Ende ihrer Karriere am obersten Gericht. Die Gerichtskommission dürfte sie aufgrund des Entscheids am kommenden Donnerstag nicht für die Gesamterneuerungswahlen ans Bundesgericht vorschlagen. Ein Antrag auf Nichtwiederwahl wurde bereits am Mittwoch gestellt.

Beim Bundesgericht hingegen dürfte nun endlich etwas Ruhe einkehren. Die Affäre hatte das oberste Gericht in eine schwere Krise gestürzt. Sie schadete dem Ruf der Institution und sorgte für Spannungen unter den Richtern. Grund dafür war, dass die Richterwahl vom September auf den Dezember verschoben werden musste. Ausserdem war das Gremium mit dem Krisenmanagement der Gerichtsleitung unzufrieden. Es beschloss darum Mitte Oktober, den Gerichtspräsidenten François Chaix (62, FDP) abzusetzen. Die Richter wollen stattdessen Thomas Müller (62, SVP) an der Spitze sehen.

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