Darum gehts
- Am Donnerstag entscheidet das Bundesgericht, ob Yves Donzallaz (64) und Beatrice van der Graaf (55) eine «dauernde Lebensgemeinschaft» eingegangen sind.
- Das Urteil dürfte darüber entscheiden, ob die beiden in der Dezembersession wiedergewählt werden.
- Das oberste Gericht befindet sich seit der Publikation der Liebesaffäre in einer schweren Krise.
Jetzt kommt’s zum Showdown am Bundesgericht: Am Donnerstag berät das oberste Gericht öffentlich über die Folgen der Liebesaffäre zwischen den beiden Bundesrichtern Yves Donzallaz (64) und Beatrice van der Graaf (55). Konkret geht es um die Frage, ob sie eine «dauernde Lebensgemeinschaft» eingegangen sind. Das Urteil dürfte darüber entscheiden, ob die beiden bei der Richterwahl in der Wintersession wiedergewählt werden.
Was ist schon wieder passiert?
Ende April deckte die «Weltwoche» auf, dass die Bundesrichter Donzallaz und van der Graaf eine Liebesbeziehung eingegangen sind. Journalist und Ex-SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli (66) berichtete, dass die beiden oft am selben Ort übernachteten und Feiertage wie Ostern zusammen verbrachten.
Bei seiner Recherche stützte sich Mörgeli auf Bildmaterial. Donzallaz machte später publik, dass er eine Kamera in einer Hecke auf seinem Grundstück fand. Das ehemalige Liebespaar bestätigte die Beziehung nach der Veröffentlichung des Artikels. Sie dauerte von Mai 2025 bis April 2026.
Brisant ist die Sache darum, weil Bundesrichter laut Gesetz keine «dauernde Lebensgemeinschaft» eingehen dürfen. Denn dies könnte ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen. Das gilt auch für Richter wie Donzallaz und van der Graaf, die nicht in denselben Abteilungen amten.
Warum kommt es zur öffentlichen Beratung?
Nachdem die Affäre öffentlich wurde, sind beim Bundesgericht 15 Revisionsgesuche eingegangen. Die Antragstellenden verlangen, dass ihre Fälle wegen der Beteiligung von van der Graaf oder Donzallaz neu verhandelt werden.
Einer dieser Fälle kommt aus Luzern. Es geht um einen betrunkenen Gast, der einem Türsteher ein Messer in den Bauch rammte. Der Fall wurde für die Verhandlung am Donnerstag ausgesucht.
Die fünf Richter der zweiten zivilrechtlichen Abteilung werden die brennende Frage beantworten, ob die beiden Bundesrichter eine «dauernde Lebensgemeinschaft» eingegangen sind. Das Urteil entscheidet, ob der Messerstecher-Fall neu aufgerollt werden muss – und wird auch für die übrigen Revisionsgesuche gelten.
Das Verdikt wird aber auch für Donzallaz und van der Graaf von Bedeutung sein. Sie wollen beide Bundesrichter bleiben. Fällt der Entscheid aber negativ aus für sie, wird die Gerichtskommission sie am kommenden Donnerstag wohl nicht für die Gesamterneuerungswahlen ans Bundesgericht vorschlagen. Beobachter gehen von einem solchen Ausgang aus.
Was hat der Fall mit der SVP zu tun?
Ursprünglich sass Donzallaz für die SVP im Bundesgericht. Die Partei warf ihrem Richter jedoch vor, nicht auf Parteilinie zu urteilen. In der Folge straften die SVP-Parlamentarier Donzallaz bei der Richterwahl 2020 ab, indem sie ihn nicht wiederwählten. Darauf trat Donzallaz aus der SVP aus. Weil er dennoch genügend Stimmen aus anderen Parteien erhielt, konnte er seinen Sitz im Bundesgericht verteidigen. Dadurch verlor die Volkspartei einen Sitz im Bundesgericht.
Die SVP hat darum grosses Interesse daran, dass Donzallaz bei den kommenden Wahlen nicht wiedergewählt wird. Die Enthüllungen der «Weltwoche» dürften ihr gelegen kommen.
Warum stürzte die Affäre das Bundesgericht in eine Krise?
Die Liebesaffäre schadete dem Ruf des Bundesgerichts. Die Enthüllungen führten zu tiefen Gräben innerhalb des Richtergremiums. Die Richter waren mit dem Krisenmanagement der Leitung unzufrieden. Mitte Oktober beschlossen sie darum, den Gerichtspräsidenten François Chaix (62, FDP) abzusetzen. Stattdessen wollen sie, dass das Parlament im Dezember Thomas Müller (62, SVP) zum Präsidenten erkürt. Von der Affäre sind zudem alle 40 Bundesrichter betroffen, weil die Richterwahl vom September auf die Dezembersession verschoben wurde.
Wie werden die Verhandlungen genau ablaufen?
Start der Verhandlungen ist um 10.00 Uhr. Zunächst erhalten die Parteien die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Der Verurteilte aus Luzern und sein Anwalt werden sich äussern können. Aber auch Donzallaz und van der Graaf können sich als Beteiligte zu Wort melden. Beobachter gehen davon aus, dass Donzallaz seine Sicht vor seinen Kollegen selbst darlegen wird. Für van der Graaf dürfte ein Anwalt antreten. Ab 15.00 Uhr findet die Urteilsberatung mit anschliessender Urteilsverkündung statt. Blick berichtet live aus Lausanne.