Darum gehts
- Für Mitglieder ist klar: Gerichtskommission darf Donzallaz und van de Graaf nicht zur Wiederwahl empfehlen
- Das Bundesgericht sieht in ihrer dauernden Lebensgemeinschaft einen Verstoss gegen das Gesetz
- Über dieses Urteil dürfe sich die Kommission nicht einfach hinwegsetzen, finden Mitglieder
«Die Sache ist gegessen», zeigt sich ein Mitglied der Gerichtskommission von National- und Ständerat überzeugt. Wegen ihrer unerlaubten Liebesbeziehung sollen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf «sicher nicht» zur Wiederwahl empfohlen werden. Offiziell wird die Kommission am kommenden Mittwoch entscheiden. Tatsächlich seien die Würfel aber bereits gefallen, sind sich verschiedene Mitglieder sicher.
Am Donnerstag war das Bundesgericht zum Urteil gekommen, dass ihre Amtskollegen Donzallaz und van de Graaf mit ihrer «dauernden Lebensgemeinschaft» gegen das Gesetz verstossen haben. Eine solche ist Mitgliedern des Bundesgerichts nicht erlaubt, weil sie ihre Unabhängigkeit gefährden könnte – selbst, wenn sie nicht in derselben Abteilung tätig sind.
«Politik kann Urteil nicht einfach übersteuern»
Die Zeit von Donzallaz und van de Graaf am obersten Gericht in Lausanne läuft damit ab. Es ist absehbar, dass sich die Gerichtskommission gegen die beiden entscheiden wird. Im Dezember wird dann das Parlament abschliessend über die Wiederwahl der insgesamt 40 Bundesrichter für die kommenden sechs Jahre befinden.
Das überparteilich zusammengesetzte Gericht habe seinen Entscheid einstimmig gefällt, gibt ein Kommissionsmitglied zu bedenken: «Es ist unvorstellbar, dass die Politik dieses Urteil einfach übersteuert. Das würde in der Bevölkerung niemand verstehen.» Zumal die Gesamterneuerungswahl extra von der Herbst- auf die Wintersession verschoben worden ist, um dieses nun gefällte Gerichtsurteil abzuwarten.
«Bundesrichter sollten sich ans Gesetz halten»
«Unappetitlich an der ganzen Sache ist einzig, dass dahinter augenscheinlich eine SVP-Intrige via ‹Weltwoche› steckt», kommentiert ein weiteres Kommissionsmitglied. «Das ändert aber nichts an den Fakten.» Donzallaz hatte sich mit seiner früheren Partei überworfen, die ihn zu wenig auf SVP-Kurs sah – bis Donzallaz austrat und heute als Parteiloser amtet. Die SVP wolle ihn unbedingt loswerden, um ihn mit jemandem zu ersetzen, der ihr genehm ist.
Nachdem die «Weltwoche» die Affäre publik gemacht hatte, gingen beim Bundesgericht 15 Revisionsgesuche ein. Die Antragstellenden verlangen, dass ihre Fälle neu verhandelt werden, weil van de Graaf oder Donzallaz daran beteiligt waren. Mit dem Urteil vom Mittwoch steht nun fest, dass diese Fälle neu geprüft werden müssen.
«Man kann sich darüber streiten, wie zeitgemäss das Verbot einer dauernden Lebensgemeinschaft noch ist», heisst es aus der parlamentarischen Gerichtskommission. Noch aber gelte das Gesetz. «Und dann sollten sich gerade Bundesrichter daran halten.»