Darum gehts
- Maxim W. (27) tötete 2022 zwei Frauen in Zürich und Graz
- Er handelte laut Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft aus Hass und mit ausserordentlicher Grausamkeit
- Das Gericht in Graz verurteilte ihn zu lebenslänglich, in der Schweiz drohen ihm 18 Jahre Haft
Gegen 5 Uhr morgens kommt Maxim W.* (27) in die Wohnung der Frau (†54) im Zürcher Kreis 4. Zuvor war er ausgegangen. Die beiden pflegen eine Intimbeziehung und unterhalten sich, bis sie zu Bett geht. W. bleibt am Tisch sitzen. Um 7.15 Uhr ergreift er schliesslich eine Klinge aus der Kochnische und geht auf sein Opfer zu.
Er sticht auf die Frau ein, bis ihm das Messer aus der Hand fällt. Der Rumäne hört nicht auf. Er holt sich ein zweites Messer und sticht wieder zu, bis die Klinge vom Griff abbricht. Da ergreift er ein Wallholz («oder etwas von der Art») und schlägt weiter zu. Erst als die Frau 39 Stich- und Schnittverletzungen hat, vom Bett fällt, Blut erbricht und W. denkt, er habe sie getötet, stellt er die Gewalt ein.
Die «besonders skrupellose» Tötung ereignete sich laut Anklageschrift am 23. Januar 2022. Die Zürcher Staatsanwaltschaft beschuldigt den Rumänen, «ohne erkennbaren Grund, aus blossem Hass und Egoismus» gehandelt zu haben. Dabei habe er «keine Gefühlsregung» gezeigt und eine «ausserordentliche Grausamkeit» offenbart. Seinem Opfer habe er «weit mehr Schmerz und Leid zugefügt», als für eine blosse Tötung notwendig wäre. Die Staatsanwaltschaft bezichtigt W. des Mordes.
«Spass haben»
Am kommenden Freitag verhandelt das Bezirksgericht Zürich den Fall. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für W. die Unschuldsvermutung. Die Tat hat er jedoch bereits gestanden, bei einem anderen Prozess in Österreich. Auch dort ging es um einen Femizid, auch dort tötete er mit einer Klinge. Im Mai 2023 verurteilte ihn das Grazer Straflandesgericht wegen Mordes, allerdings nur für die Tat in Österreich. Was im Zürcher Kreis 4 geschah, müssen Schweizer Richter abschliessend klären.
Nach der Tat in Zürich steigt W. in einen Zug und erreicht noch am selben Tag Graz. Zwei Wochen später spricht ihn dort vor einem Supermarkt eine 41-Jährige an. Ob er ihr Zigaretten und Alkohol kaufen könne, habe sie ihn gefragt. Als Gegenleistung könne er «Spass haben». Der Rumäne willigt ein, sagt er später vor Gericht aus. In ihrer Wohnung kommt es zum einvernehmlichen Sex. Danach schläft die Frau ein.
Dann will er sterben
W. nimmt sein Handy und macht intime Bilder. Auf einem zeigt er ihr den Mittelfinger. Anschliessend holt er eine Schere und sticht wie wild auf die Schlafende ein, 136 Mal, laut Gerichtsmedizinerin mit «massivem Kraftaufwand», bis ihn die Kraft verlässt. Er sei im Rausch gewesen, habe zuvor Alkohol und Cannabis konsumiert.
Nach der Gewaltorgie legt W. in der Wohnung Feuer, will selbst sterben, entscheidet sich dann aber doch, zu gehen. Der Rauch habe ihn gestört, berichteten österreichische Medien. Im Freien reisst er eine Schranke aus, schlägt auf Autos ein und randaliert weiter, bis er in einer Nervenklinik landet. Wenige Tage später fassen ihn die Ermittler. Das Feuer in der Wohnung der Frau hatte nicht richtig gebrannt und W. hatte seine Jacke liegen lassen. Zudem konnten ihn die Behörden dank Überwachungsvideos identifizieren.
Die Verbindung zur Schweiz ist schnell hergestellt. Fingerabdrücke und DNA des Rumänen waren bereits in der europäischen Polizeidatenbank Eurodac erfasst. Im Kanton Zürich kannten ihn die Behörden schon länger, die Staatsanwaltschaft hatte verschiedene Verfahren gegen ihn geführt, darunter wegen mehrerer Diebstähle.
«Hass auf Frauen»
Beim Prozess in Graz entschuldigte sich W. und sagte, sein Motiv sei «Hass auf Frauen» gewesen. Da die 41-Jährige Alkohol und Zigaretten von ihm verlangt habe, habe er sich ausgenutzt gefühlt. Dies habe ihn an seine Ex erinnert. Sie habe ihn für jemand anderen verlassen, während er in Zürich als Prostituierter gearbeitet habe, um Geld für die gemeinsamen Kinder zu verdienen. Auch von der 54-Jährigen im Kreis 4 habe er sich ausgenutzt gefühlt. Sie habe ihm vorübergehend Unterschlupf in ihrer Einzimmerwohnung gewährt, allerdings nur, weil sie damit ihren Ex-Freund (den Bruder von W.) habe eifersüchtig machen wollen.
Die psychiatrische Gutachterin sagte vor den Grazer Richtern, sie habe nur «wenige funktionsfähige Anteile» in seiner Persönlichkeit gefunden. W. sei «unter maximal furchtbaren Verhältnissen aufgewachsen», mit einer alkoholkranken Mutter, die jung verstarb, einem gewalttätigen Vater und einem frühen Leben auf der Strasse. Er sei wie ein Dampfkochtopf, «der irgendwann explodieren muss». Sie attestierte W. eine Persönlichkeitsstörung, zum Tatzeitpunkt sei er allerdings zurechnungsfähig gewesen.
Das Gericht in Österreich verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Zudem verfügten die Richter seine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Frühestens nach 15 Jahren könnte W. freikommen. Wird er kommende Woche auch in der Schweiz verurteilt, müsste er nach der Haft in Graz die nächste Strafe in Zürich antreten. Die hiesige Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Gefängnis, eine ambulante Behandlung und einen Landesverweis von 15 Jahren. Dem Rumänen droht somit ein Leben hinter Gittern. Blick wollte ihm Gelegenheit geben, sich zu äussern. Sein Strafverteidiger reagierte nicht auf eine Anfrage.
*Name geändert