Falscher Microsoft-Mitarbeiter drängte ihr am Telefon «Software» auf
Yvonne Berger (85) verliert fast 50’000 Franken

Yvonne Berger wollte ein Antivirenprogramm installieren und geriet dabei in die Fänge eines internationalen Betrügerrings. Ein Westschweizer Jugendlicher half, das ergaunerte Geld in den Kongo zu schleusen.
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«Zahlung ohne Nachfrage ausgeführt»: Yvonne Berger kritisiert die Migros-Bank.
Foto: Francesca Agosta/Ti-Press
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Lukas Lippert
Beobachter

Die 85-jährige Yvonne Berger las auf ihrem Computer einen Supermarktprospekt, als plötzlich der Bildschirm einfror. Eine Microsoft-Warnmeldung erschien, mit der Telefonnummer 022 539 16 22. Sie rief an. Am anderen Ende meldete sich ein Französisch sprechender Mann, der sich als Microsoft-Techniker ausgab. Stundenlang hielt er sie am Telefon und drängte sie, einen Virenschutz für 79.80 Franken zu kaufen.

«Ich war nervlich am Ende und wollte einfach, dass der Spuk vorbei ist», erinnert sich die Seniorin, die eigentlich anders heisst. Also loggte sie sich in ihr E-Banking ein, um das Geld zu zahlen. «Er sagte mir, ich solle ja nichts anrühren und den PC nicht ausschalten.» Doch statt den Computer von den angeblichen Viren zu säubern, räumte der Betrüger ihr gesamtes Alterssparkonto bei der Migros-Bank leer – knapp 50’000 Franken.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Geld floss zuerst auf Konten in der Westschweiz

Der falsche Microsoft-Mitarbeiter hatte Berger angewiesen, ein Fernwartungsprogramm zu installieren. So erhielt er vollen Zugriff und erspähte ihre Zugangscodes. Am nächsten Tag überprüfte Berger ihr Konto und war geschockt. «Ich habe sofort die Migros-Bank angerufen und konnte noch eine illegale Überweisung stoppen. Man hat mir geraten, die Sache sofort bei der Polizei zu melden.»

Wie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, floss ihr Geld zuerst auf verschiedene Schweizer Konten. Die Täter hatten es in mehrere Tranchen unterteilt und es an Mittelsmänner in den Kantonen Waadt und Freiburg überwiesen, sogenannte Money-Mules. Das sind Privatpersonen, die – oft aus finanzieller Not – Kriminellen ihr Bankkonto zur Verfügung stellen. In der Schweiz werden etwa 2000 Bankkonten für solche Zwecke genutzt, wie Recherchen des «Beobachters» zeigten.

Alterssparkonto landet am Ende im Kongo

Wer das tut, macht sich der Geldwäscherei schuldig. So auch hier. Einer der Kontoinhaber war zum Tatzeitpunkt minderjährig und wurde über Snapchat von einer unbekannten Person kontaktiert. Das Gericht glaubte ihm, dass er nicht gewusst hatte, dass er einen Betrug möglich machte, indem er sein Konto zur Verfügung stellte. Er kam ohne Strafe davon.

Anders ein Erwachsener aus der Waadt: Er wurde wegen Geldwäscherei zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Gegen weitere Money-Mules wird noch ermittelt. Bis Redaktionsschluss lagen keine rechtskräftigen Urteile vor. Das Geld von Yvonne Berger ist jedenfalls weg. Ihr Altersguthaben landete am Ende in der Republik Kongo. Da es mit dem afrikanischen Land kein Rechtshilfeabkommen gibt, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Die Seniorin ist noch immer fassungslos – auch weil die Migros-Bank den Betrug nicht erkannt hat. «Ohne irgendeine Kontrolle oder Nachfrage hat sie Zahlungen von meinem Alterssparkonto ausgeführt, von dem ich normalerweise gar keine Zahlungen mache», sagt sie. «Ich bin der Meinung, dass sie eine Mitschuld trägt und ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat.»

Die Bank sieht das anders. Sie lehnt jegliche Haftung ab, wie sie Berger schriftlich mitgeteilt hat. Die Kundinnen und Kunden seien verpflichtet, ihre Geräte vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Identifikationsmittel geheim zu halten. Die Zahlungsaufträge seien «ordnungsgemäss» über das E-Banking ausgelöst worden.

Man sei nicht verpflichtet, die Zahlungsgewohnheiten der Kunden zu kennen oder die «Plausibilität einzelner Zahlungsaufträge» zu überprüfen, schreibt ihr die Migros-Bank weiter. Man habe unmittelbar nach ihrer Meldung versucht, die überwiesenen Beträge zurückzufordern – jedoch ohne Erfolg.

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