Darum gehts
- Durchfahrtskontrolle in Birsfelden führt zu massenhaften Bussen für Autofahrer
- Einige Gebüsste wehren sich und fordern gerichtliche Überprüfung
- Bis zu 1000 Bussen à 100 Franken wurden täglich verteilt
Um dem Stau auf der A2 zu entgehen, fahren viele Autofahrerinnen und Autofahrer durch die Gemeinde Birsfelden BL. Mit einer Durchfahrtskontrolle wird seit September erfasst, wer die Ortschaft in weniger als 15 Minuten durchquert. Und es werden Bussen verteilt. Massig Bussen. Zu Spitzenzeiten waren es bis zu 1000 Bussen à 100 Franken täglich, heisst es.
Nun wehren sich einige Autofahrer gegen das neue Regime, wie die «Basler Zeitung» schreibt. «Ich finde, dass die Durchfahrtskontrolle mehr im Interesse der Gemeinde liegt als dem öffentlichen», sagt ein Automobilist. Er habe bereits mehrere Bussen für die Durchfahrt durch Birsfelden zahlen müssen, schreibt die Zeitung.
Überweisung an Staatsanwaltschaft gefordert
Das Magazin «Streetlife» berichtet von insgesamt acht Personen, die die Busse nicht akzeptieren. Sie fordern eine Überweisung an die Staatsanwaltschaft, um den Fall vor Gericht bringen zu können.
Nachdem im September die Kameras, welche die Nummernschilder von durchfahrenden Autos erfassen, aufgestellt wurden, musste die Gemeinde die personellen Ressourcen erhöhen, um mit der Bearbeitung der Bussen überhaupt nachzukommen. Zwei Vollzeitstellen mussten dafür geschaffen werden, teilte die Gemeinderätin Désirée Jaun (SP) Anfang Oktober mit.
Rechtliche Grundlage im Zweifel
Die Bussenflut habe zwar abgenommen und sich in der zweiten Oktoberhälfte auf rund 185 pro Tag reduziert, Kritik und Zweifel jedoch bleiben bestehen. So sagt zum Beispiel Birgit Kron vom TCS: «Wir bezweifeln, dass eine Mindestaufenthaltsdauer im öffentlichen Raum rechtlichen Bestand hat.»
Auch Astra-Sprecher Jérôme Jacky sagte Mitte Oktober zu Blick: «Aus unserer Sicht ist nicht von vornherein klar, dass die Massnahme verhältnismässig und im öffentlichen Interesse ist. Ferner stellt sich die Frage, ob es sich bei der Massnahme nicht um ein indirektes Roadpricing handelt.» Roadpricing bedeutet, mit Gebühren auf die Nutzung von Strassen den Verkehr zu lenken oder ihn auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern.
Ein Urteil aus dem Kanton Aargau zeigt, dass bei einer ähnlichen Kontrolle in Baden das Bezirksgericht Baden 2021 feststellte, dass die gesetzliche Basis für die automatisierte Kontrolle fehlt. Die Fälle in Birsfelden sollen bald der Staatsanwaltschaft übergeben werden. Ob einzelne Einsprüche das Gesamtmodell beeinflussen, ist unklar.