Darum gehts
- Eine Standesbeamtin verhindert eine Zwangsheirat in Dietikon ZH
- Die Frau offenbarte Angst vor Bräutigam und fühlte sich unter Druck gesetzt
- Zwangsheirat, Vergewaltigung, mehrfache Drohung und Körperverletzung – der Mann wird zu sechs Jahren Haft verurteilt
Etwas schien hier nicht zu stimmen. Als eine Standesbeamtin im Dezember 2022 ein Paar auf dem Standesamt in Dietikon ZH empfing, wurde sie bald misstrauisch. Die Braut wirkte eingeschüchtert und blieb stumm. Um der Sache auf den Grund zu gehen, bat die Standesbeamtin die Frau um ein Einzelgespräch.
Dort eröffnete die Braut ihr die Angst vor ihrem Bräutigam. Und sprach davon, gegen ihren Willen verheiratet zu werden. Konkret erklärte sie, dass sie als «neuzeitliche» Frau kein Kopftuch tragen wolle, wie die NZZ berichtet. Doch der Mann habe sie unter Druck gesetzt – einmal habe er ihr schon den Finger gebrochen.
Standesbeamtin zögerte die Hochzeit hinaus
Die Standesbeamtin handelte sofort und zögerte die Hochzeit hinaus. Ihren Verdacht auf Zwangsheirat meldete sie sogleich der Polizei. Kurz darauf gab der Bräutigam an, nicht mehr an der Heirat interessiert zu sein. Doch die Frau blieb bei ihm – zu gross war ihre Angst, ihn zu verlassen.
Ein halbes Jahr später wurde der Mann festgenommen – wegen häuslicher Gewalt an seiner Partnerin. Anschliessend kam es zu einem Gerichtsprozess. Während der Verhandlung zeichnete sich ein erschreckendes Bild ab: Dreimal hatte die Frau während ihrer Beziehung abgetrieben, weil sie keine Kinder mit dem Mann haben wollte.
Vergewaltigung, mehrfache Drohung und Körperverletzung
Zwischen Frühjahr 2021 und Juli 2024 liste die Anklageschrift neben der versuchten Zwangsheirat und eines groben Verkehrsdelikts auch Vergewaltigung, mehrfache Drohung und mehrfache Körperverletzung auf, so die NZZ. Unter anderem soll er die schwangere Partnerin mit einem Messer bedroht und mit einem Gürtel geschlagen haben.
Der 43-jährige französisch-kosovarische Doppelbürger beteuerte seine Unschuld und beschuldigte stattdessen die Frau, alles eingefädelt zu haben. Doch vor Gericht wurde er Ende September in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das Urteil: sechs Jahre Haft und ein Landesverweis für zehn Jahre. Seinem Opfer muss er zusätzlich 15’000 Franken Genugtuung und 2100 Franken Schadenersatz zahlen.
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