Darum gehts
- Bundesgerichtsurteil: Fahrer haftet trotz fehlerhaftem Assistenzsystem für Unfall auf A1
- Nur 36 Meter Abstand bei Tempo 110, nötig wären mindestens 55 Meter
- Kosten für Fahrer: 500 Fr. Busse und 3000 Fr. Gerichtskosten
Moderne Autos sind rollende Computer: Sie navigieren, regeln das Tempo und halten brav die Spur. Das verleitet zur Gemütlichkeit. Wer aber glaubt, er könne das Denken an die Elektronik abtreten, irrt gewaltig. Das zeigt ein neues Urteil des Bundesgerichts.
Der Unfall geschah am 7. Februar 2022 auf der Überholspur der Autobahn A1. Der Mann am Steuer war mit Tempo 110 unterwegs, als die Lenkerin vor ihm plötzlich eine Vollbremsung einleiten musste. Er konnte das Lenkrad zwar nach links reissen, schrammte aber dennoch in das Heck des vorausfahrenden Wagens.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Nur 36 Meter Sicherheitsabstand
Wie nahe er der Frau aufgefahren war, blieb vorerst umstritten. Das erstinstanzliche Regionalgericht konnte die genaue Distanz zum Unfallzeitpunkt noch nicht beziffern. Erst das Berner Obergericht rollte die Beweise neu auf und legte sich fest: Der Autofahrer hatte zum vorderen Auto lediglich rund 36 Meter Abstand gehalten. Nötig wären bei diesem Tempo mindestens 55 Meter gewesen.
Der Gebüsste wollte das nicht akzeptieren und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Der Crash sei nicht sein Fehler gewesen: Der automatische Abstandsregler seines Autos sei auf drei Sekunden eingestellt gewesen. Also habe er sich darauf verlassen, dass die Technik die bekannte «Zweisekundenregel» einhalte. Gekracht habe es nur, weil das Assistenzsystem fehlerhaft funktioniert habe.
Zudem bemängelte er, dass menschliche Schätzungen bezüglich Abständen und Geschwindigkeiten ohnehin unzuverlässig seien. Es könne also gar nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob er sich wirklich falsch verhalten habe.
Der Mensch bleibt verantwortlich
Die Bundesrichter liessen den Mann mit dessen Argumenten abblitzen. Im Urteil stellen sie klar: Ob die Assistenzsysteme funktionierten oder nicht, spiele rechtlich gar keine Rolle. Die Verantwortung für das rechtzeitige Bremsen liegt immer beim Menschen selbst. Dieser müsse jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen – das stehe schwarz auf weiss in der Betriebsanleitung der Assistenzsysteme.
Auch Beobachter-Rechtsexperte Daniel Leiser schüttelt über den Fall den Kopf: «Das Urteil scheint mir völlig klar. In der Schweiz befreien solche Assistenzsysteme die Lenkenden nicht von der Pflicht, aufmerksam zu sein und bei Fehlern sofort einzugreifen.» Es sei deshalb unverständlich, weshalb der Autofahrer den Fall überhaupt bis vor Bundesgericht gezogen hat.
So wird die Spritztour am Bundesgericht zur teuren Retourkutsche: Neben der Busse von 500 Franken muss der Mann die Gerichtskosten von 3000 Franken allein tragen.