Darum gehts
- Ab 1. April gilt in öffentlich zugänglichen Räumen ein Pyroverbot
- Swisscom-Abos werden teurer
- Der Import von russischem Flüssiggas ist verboten
Neue Regeln beim Immobilien-Bau
In der Schweiz gelten ab 1. April 2026 für Bau- und Verdichtungsprojekte neue Regeln beim Lärmschutz. Dazu tritt eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) und eine Änderung der Lärmschutzverordnung (LSV) in Kraft. Im Kern werden dabei bestehende Lärmschutzregeln gelockert und mehr Wohnraumverdichtung in lärmbelasteten Lagen ermöglicht.
Künftig dürfen Bau- und Verdichtungsprojekte Grenzwerte zu Lärmimmission überschreiten, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an Verdichtung besteht, es angemessene Freiräume für Erholung und Aufenthaltsqualität gibt und eine angemessene Wohnqualität gewährleistet ist. Bisher können Bau- und Verdichtungsprojekte bereits bei geringfügiger Überschreitung der Grenzwerte blockiert werden.
Nichtsdestotrotz müssen auch in Zukunft gewisse Lärmschutzanforderungen erfüllt werden. Und auch die Anordnung von Gebäuden und Räumen muss bei der Planung entsprechend berücksichtigt werden. Das macht die Planung wiederum anspruchsvoller.
Pyroverbot in öffentlichen Räumen
Ab 1. April gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot für das Zünden von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Das hat ein Organ des Konkordats der Baudirektorinnen und -direktoren (IOTH) aller 26 Kantone beschlossen. Zuvor hatte die Brandkatastrophe in Crans-Montana VS in der Silvesternacht bereits eine Diskussion über ein Pyroverbot ausgelöst.
Eine Revision der Brandschutzvorschriften soll im Herbst 2027 in Kraft treten. Zu einer Vernehmlassung zur geplanten Totalrevision der Schweizer Brandschutzvorschriften seien über 11'000 Rückmeldungen eingegangen, deren Bearbeitung Zeit erfordere, heisst es in einer Mitteilung des IOTH. In der Vernehmlassung sollen auch die Erkenntnisse der laufenden Untersuchung zur Brandkatastrophe in Crans-Montana berücksichtigt werden.
Swisscom-Abos werden teurer
Swisscom passt per 1. April 2026 die Preise für bestimmte Privatkunden-Abos an. Das Mobile-Abo und das Internet-Abo werden jeweils 1.90 Franken teurer, das TV-Abo und das Festnetz-Abo werden 0.90 Franken teurer. Betroffen sind Neu- und Bestandskunden.
Swisscom investiere fortlaufend in den Ausbau und Unterhalt seiner Netz- und IT-Infrastruktur, schreibt das Unternehmen auf seiner Webseite. 1,7 Milliarden Franken seien das allein 2025 gewesen. «Gleichzeitig steigen die Ansprüche an Datenmengen, Geschwindigkeit und Verfügbarkeit stetig, während die Umsätze im Markt zurückgehen.»
Nicht von der Preisanpassung betroffen sind gemäss Unternehmen Data-Abos, blue Kids Mobile, Angebote der Grundversorgung und Prepaid sowie Natel-FL-Abos (Liechtenstein).
Flüssigerdgas aus Russland verboten
Im Februar hat der Bundesrat beschlossen, weitere Massnahmen des 19. Sanktionspakets der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen. Im Zuge dessen gilt in der Schweiz ab 25. April ein vollständiges Kauf- und Importverbot von russischem Flüssigerdgas (LNG). «Die Massnahme verfolgt das Ziel, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf fossiler Brennstoffe zu verringern, die den Krieg gegen die Ukraine massgeblich mitfinanzieren», heisst es dazu in einer Mitteilung. Für vorbestehende Langzeitlieferverträge gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026.
Schnellere Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen
Der Bundesrat will die Verfahren bei der Planung und Bewilligung von Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vereinfachen und verkürzen. Dazu hat er im September vergangenen Jahres einen Beschleunigungserlass verabschiedet. Der Beschleunigungserlass tritt grösstenteils am 1. April in Kraft. Gemäss Bundesrat soll damit unter anderem der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfacht und Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren gestrafft werden.
Neu erteilt der Standortkanton nicht nur sämtliche kantonalen, sondern auch alle bisher kommunalen Bewilligungen, die für Bau, Erweiterung und Erneuerung der Anlagen nötig sind. Ausserdem lässt der Rechtsmittelweg künftig für Planung und Bau der Anlagen auf kantonaler Ebene nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht zu.
Projektförderung wird angepasst
Der Schweizer Nationalfonds (SNF) passt die Projektförderung per 1. April an. «Die vom Bund bereitgestellten Mittel sind in den vergangenen Jahren lediglich moderat angestiegen», schreibt der SNF in einer Mitteilung. Für die Zukunft würden derweil Kürzungen erwartet. Gleichzeitig sei die Nachfrage nach Fördermitteln gestiegen. Auch das Evaluationsverfahren stosse zunehmend an seine Grenzen. Gemäss SNF braucht es eine Begrenzung der Anzahl Gesuche pro Forscherin und Forscher sowie eine Begrenzung der verlangten Mittel pro Gesuch.
Ab 1. April darf eine Forscherin oder ein Forscher etwa nur noch maximal zwei gleichzeitig laufende Beiträge in der Projektförderung haben. Ausserdem darf innerhalb von zwölf Monaten nur ein Gesuch in der Projektförderung eingereicht werden. Der Förderbeitrag ist auf maximal drei Millionen Franken begrenzt. Daneben gelten noch weitere Massnahmen. Sie gelten für alle Gesuche, die per 1. April 2026 eingereicht werden.