Brandschutz
Nationales Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen beschlossen

Ab dem 1. April gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot fürs Zünden von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Das hat ein Organ des Konkordats der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone beschlossen, wie es am Freitag mitteilte.
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Ab 1. April schweizweit verboten: Abbrennen von Pyros in öffentlich zugänglichen Innenräumen. (Symbolbild)
Foto: ANDREAS ARNOLD
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Schon im Januar hatte der leitende Ausschuss des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) mitgeteilt, es werde ein solches Verbot beantragen. Nun hat diese Organisation dem Antrag des Ausschusses stattgegeben.

Als Begründung heisst es in der Mitteilung, zu einer Vernehmlassung zur geplanten Totalrevision der Schweizer Brandschutzvorschriften seien über 11'000 Rückmeldungen eingegangen. Es brauche Zeit für die Sichtung dieser Eingaben.

Es gelte, in der Vernehmlassung auch die Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana VS zu berücksichtigen. Die revidierten Brandschutzvorschriften sollen im Herbst 2027 in Kraft treten.

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