Ponystall, Wochenendhäuschen, Luxus-Villa
Die kuriosesten Fälle von Schweizer Schwarzbauten

Ohne Bewilligung gebaut, jahrelang geduldet – und dann kommt der Rückbau: Vom Ponystall in Frutigen BE bis zum Ferienhaus in Kallern AG zeigen Fälle aus der Schweiz, wie teuer ein Bau in Eigenregie werden kann.
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Bauer Rudolf Trummer kämpft um das Schürli seiner Familie.
Foto: Zamir Loshi

Darum gehts

  • In Frutigen soll ein seit 2003 geduldeter Ponystall weg
  • Ein Bauer baute ohne Bewilligung ein Windrad für 110'000 Franken
  • Auch Schloss und Ferienhaus landeten wegen Schwarzbau vor Gericht
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Pauline BouillonRedaktorin News Desk

Nach über 20 Jahren muss der Ponystall weg! In Frutigen BE kämpft Rudolf Trummer (69) um das Schürli seiner Familie. Der damalige Bauverwalter segnete die Verschiebung 2003 zwar mündlich ab – doch die schriftliche Baubewilligung fehlt. Das Verwaltungsgericht bestätigt den Rückbau. Doch Trummer will nicht aufgeben: «Wir machen gar nichts.» Wann der Stall tatsächlich abgerissen wird, ist offen.

Trummer ist einer von vielen in der Schweiz, die mit Bau-Possen zu kämpfen haben. Blick gibt Einblick in die kuriosesten Bauten in Eigenregie, die für Streit sorgten.

Windrad ohne Bewilligung

Fast 30 Meter hoch, bereits in Betrieb – doch die Baubewilligung fehlt! Landwirt Toni Fritsche (65) hat in Schlatt-Haslen AI sein eigenes Windrad aufgestellt, berichtet das «St. Galler Tagblatt». Aus zwei ausrangierten Anlagen baute er monatelang ein neues Windrad. Seit zwei Wochen liefert es Strom. Fritsche will energieunabhängig leben und mehr Strom produzieren, als er verbraucht.

Dafür investierte er rund 60'000 Franken ins Fundament und weitere 50'000 Franken in Kauf und Bau des Windrads. Nun will er die Baubewilligung nachreichen und hofft auf das Entgegenkommen der Behörden. Wird sie abgelehnt, droht der Rückbau.

10-Millionen-Schloss im Schwarzbau

Ein Ehepaar verwandelte das ehemalige Landhaus der Schauspielerin Lilli Palmer (1914–1986) in Goldingen SG in ein pompöses Luxus-Schloss – mit Wintergarten, Türmchen, Wellnessbereich, Tierstall und Park. Doch beim Bau wurde deutlich grösser gebaut als ursprünglich bewilligt. Die Baukosten schätzte der Kanton auf über zehn Millionen Franken.

Das St. Galler Verwaltungsgericht hatte bereits 2008 entschieden, dass wesentliche Teile der Villa und der Umgebung illegal erstellt worden waren. Kleinere Bauten mussten daraufhin abgebrochen werden. Für weitere Bereiche, darunter den ausgebauten Dachstock und den Wellnessbereich im Untergeschoss, reichte das Ehepaar 2014 nachträglich ein Baugesuch ein.

Ferienhaus musste nach 63 Jahren weg!

Hanspeter S.* (77) und seine Familie mussten um ihr Wochenendhäuschen in Kallern AG bangen – und verloren den Rechtsstreit. Das 1962 erstellte Ferienhaus musste nach 63 Jahren abgerissen werden – es gab nie eine gültige Baubewilligung.

2010 hatte die Familie das Häuschen für 90'000 Franken übernommen. Als sie es später umbauen wollten, lehnten die Behörden das Baugesuch ab und verlangten den vollständigen Rückbau. Auch vor Bundesgericht blieben die Eigentümer erfolglos. Sie mussten das Gebäude innert sechs Monaten auf eigene Kosten beseitigen und das Gelände wiederherstellen. S. akzeptierte den Entscheid, kritisierte aber die aus seiner Sicht harte Haltung der Behörden.

* Name bekannt

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