Sexualisierte Gewalt
Dem Opfer glaubt man nicht

Eine Frau entgeht einer Vergewaltigung, danach stellt ihr der Täter nach. Später erfährt sie vom Gewaltpotenzial des Mannes. Jetzt kämpft sie darum, als Opfer ernst genommen zu werden.
Kommentieren
Aus dem vermeintlichen Freund wurde ein Bedroher: Gewaltopfer Isabel K.
Foto: Lucia Hunziker

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
Die Zusammenfassung von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
daniel_benz.jpg
Daniel Benz
Beobachter

Menschenfänger verstehen es, bei ihrem Gegenüber die richtigen Knöpfe zu drücken. Cedric M.* fing Isabel K.* mit der Mitleid-Nummer. Beide heissen in Wirklichkeit anders.

Er komme nicht darüber hinweg, dass sein kleiner Sohn an Leukämie gestorben sei, erzählte er ihr. Damit traf M. die verheiratete Mutter von vier Kindern mitten ins Herz. «Er tat mir unendlich leid, und ich wollte irgendwie für ihn da sein», sagt die heute 37-Jährige rückblickend zum Beobachter.

M.s Rührstück vom toten Kind war frei erfunden. Es diente dazu, Isabel K.s Zuwendung zu erlangen – und mündete in sexualisierter Gewalt: Zweimal entging die Frau einer Vergewaltigung.

Dies ist eine Geschichte über Manipulation und Ausnützung. Und darüber, wie ausgeliefert und schutzlos sich Gewaltopfer fühlen können. Eine Nacherzählung in sieben Kapiteln.

Vertrautheit

Cedric M. und Isabel K. lernen sich im Herbst 2024 an einem Fest kennen. Danach schreibt er ihr Nachrichten, sie schreibt zurück, eine Vertrautheit entsteht. Sie treffen sich und verbringen viel Zeit miteinander, ohne dass es über Freundschaft hinausgeht. Bald wird Meier, ein Jahr älter als Koch, zu einem Freund der ganzen Familie.

Den Tag nach Weihnachten verbringen sie am Gemeinschaftsgrab auf dem Basler Hörnli-Friedhof. Es sei der Todestag seines Kindes, sagt Cedric M. Zum ersten Mal könne er Abschied nehmen. Isabel K., seine Trösterin, hat ihn dazu gebracht. Viele Tränen, lange Gespräche. «Ich konnte mit ihm über alles reden. Er war wie ein Seelenverwandter.»

Übergriffe

In den Tagen danach ist M. niedergeschlagen. Wieder will Isabel Koch ihm etwas Gutes tun. Die ausgebildete Masseurin bietet ihm zur Entspannung eine Rückenmassage an. 

Dabei kommt es am 10. Januar 2025 zum ersten Übergriff. Die zierliche Frau schildert ihn so: Meier, gross und kräftig, habe sie unvermittelt gepackt, sie an den Brüsten berührt, gegen ihren Willen geküsst. Sie ruft «Nein!», wehrt sich. Irgendwann lässt er von ihr ab – und wechselt von einer Sekunde auf die andere in den Mitleid-Modus: Es tue ihm leid, er habe sich wegen der Sache mit seinem Kind nach körperlicher Nähe gesehnt.

Heute weiss Isabel K., dass dies der Moment gewesen wäre, jeglichen Kontakt abzubrechen. Aber: «Ich habe mich erweichen lassen. Cedric war sehr gut darin, einem ein schlechtes Gewissen zu machen.» Er bombardiert sie mit Nachrichten, bittet um Verzeihung. Und K. lässt den Mann, den sie als Freund wähnt, noch einmal in ihr Leben.

Am 28. Januar will sich M. am Abend erneut mit K. treffen. Sie ist zu dieser Zeit auf Stellensuche. Er könne ihr einen Job vermitteln, sagt er, sie solle zu ihm kommen. Ein Kollege von der Personalabteilung seiner Firma sei auch dort. Die nächste Lüge.

Wieder sei die Stimmung schlagartig gekippt, erinnert sich K.: vom Plauderton in laute Aggression. M. habe sie ins Schlafzimmer gezerrt, aufs Bett geworfen, ihr mit Gewalt das T-Shirt und den BH ausgezogen. Er habe sie gehalten und gleichzeitig versucht, seine Hose zu öffnen. «Er sagte, ich würde jetzt ihm gehören.»

In Todesangst gelingt es der Frau, sich freizustrampeln. Sie redet auf ihn ein, droht ihm mit einer Anzeige. «Da ist er komplett in sich zusammengefallen, hat nur noch geheult. Und gesagt, er würde sich das Leben nehmen, wenn ich ihn anzeige.» Diesmal lässt sich Isabel K. kein schlechtes Gewissen machen. Sie verlässt die Wohnung fluchtartig und erzählt zu Hause alles ihrem Mann. Kurz darauf trifft eine Twint-Überweisung von Cedric M. über 1500 Franken ein. Text: «Es duet mir leid.» Isabel Koch weist die Zahlung zurück.

Bedrohung

Es folgen Textnachrichten, teils im Minutentakt. In weinerlichem Ton schreibt M., er leide an einer Impulskontrollstörung, habe das alles nicht gewollt. Sie müsse ihm die Chance geben, an sich zu arbeiten. Auch Vorwürfe: «Wiso wilsch du, dass ich alles verlier und wäggsperrt wird?» Einmal kommt es noch zu einem Telefongespräch, ein wirres Durcheinander aus Entschuldigungen und Rechtfertigungen. Davon gibt es eine Aufnahme. Dem Beobachter liegen diese Text- und Tondokumente vor. 

Isabel K. reicht eine Strafanzeige wegen sexueller Nötigung, versuchter Vergewaltigung und Drohung ein. «Ab da ist die Stimmung endgültig gekippt. Jetzt war er nur noch böse, nicht mehr der freundliche, verständnisvolle Typ von früher.»

Es bleibt nicht bei den Nachrichten, auf die die Frau nun nicht mehr reagiert. Wiederholt sehen Nachbarn M. vor dem Reihenhaus der K.s in einem Basler Wohnquartier. Er kommt zum Fitnessstudio, wo Isabel K. trainiert. Taucht auf dem Fussballplatz auf, wo zwei der Kinder spielen. Stellt sich vor der Kita auf, wenn sich die Kinder auf den Heimweg machen. 

«Er hat nichts getan, nur geschaut. Aber er wollte, dass wir ihn sehen», sagt Isabel K. «Das machte mir Angst.» Die Familie reagiert mit Rückzug, bleibt zu Hause, statt wie sonst üblich an die Fasnacht zu gehen. Die jüngeren Kinder, acht- und elfjährig, trauen sich nicht mehr ins Fussballtraining. «Wir mussten unser Leben ändern. Er nicht», so K.

Für Situationen wie diese kennt der Kanton Basel-Stadt das Modell des Bedrohungsmanagements (KBM). Diese Fachstelle der Kantonspolizei schätzt Bedrohungssituationen ein, um Risiken mit geeigneten Massnahmen zu entschärfen. Dialog statt Repression, lautet die Devise. Isabel K. meldet die Vorfälle. Der Austausch mit ihr ist verständnisvoll, aber unverbindlich. Aus der Optik der Betroffenen: «Es wurde einfach nichts getan.» K. fühlt sich in ihrer Verunsicherung alleingelassen.

Nachdem M. vor der Kita aufgetaucht ist, schreibt ihr der Beamte des KBM: «Ich werte die Reaktion von Herrn M. – dass er den Kontakt zu den Kindern nicht gesucht hat – grundsätzlich positiv.» Da platzt Isabel K. der Kragen. Sie schreibt zurück: «Nichts ist in dieser Situation und bei dieser Person positiv zu deuten. Ich finde es ganz schrecklich, wie ich behandelt werde. Als müsste zuerst etwas passieren, bevor etwas unternommen wird.»

Die ganze Wahrheit

Irgendwann wird es ruhiger, M. verschwindet aus dem Leben von Isabel K. – bis sie im Briefkasten eine Todesanzeige findet: Cedric M. hat sich am 23. Mai 2025 das Leben genommen. Hat getan, womit er ihr gedroht hatte. Prompt meldet sich wieder das Gewissen: «Bin ich schuld?» Selbst jetzt ist der Dämon noch in ihrem Kopf.

K. will mehr wissen über den Menschen, der ihr so böse mitgespielt hat. Sie stöbert Cedric M.s Schwester auf, die ihr die ganze Wahrheit über ihren Bruder offenbart. In den letzten 15 Jahren sei M., so erzählt es dessen Schwester, mehrfach in Verfahren wegen sexueller Übergriffe und Gewalt gegen Frauen verwickelt gewesen. Seinen Sohn – den er gegenüber Isabel K. als tot betrauert hatte – soll er im Babyalter aufs Schwerste gequält haben. Deshalb habe er ein Kontaktverbot zum eigenen Kind erhalten, das in Zürich lebt. Als Massnahme nach diesen Taten sei der Mann wiederholt in psychiatrischen Kliniken behandelt worden. 

Im Gespräch mit dem Beobachter bestätigt Cedric M.s Schwester diese Darstellung. Nach seinem Tod sei ein Ordner mit offiziellen Dokumenten aufgetaucht, erzählt sie. «Da habe ich ihn als Person erst richtig kennengelernt, nicht nur Facetten von ihm.» Die Frau beschreibt ihren älteren Bruder als «extrem manipulativ». Er habe die Menschen für sich einnehmen können. «Aber wenn er merkte, dass er damit nicht mehr durchkommt, konnte er sein Verhalten auf Knopfdruck ändern.» Und: «Er hat sein Leben lang gelogen.»

Aufarbeitung

Isabel K. ist erschüttert darüber, was sie im Nachhinein über ihren Peiniger erfahren hat. Und sie stellt sich die Frage: Hatte das Bedrohungsmanagement Kenntnis vom Gewaltpotenzial, das von Cedric M. ausging? 

Die Medienstelle der Kantonspolizei Basel-Stadt gibt dem Beobachter «aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes» keine Auskunft zum konkreten Fall. Die Antworten auf die gestellten Fragen müssen aus der allgemeinen Beschreibung der Abläufe herausgelesen werden.

Frage: Kannte das Bedrohungsmanagement M.s Strafakten? Antwort: «Bei Eingang einer Meldung führt das KBM ein standardisiertes Risk Assessment durch. Zu den analysierten Risikodimensionen gehören frühere Delikte, Gewaltvorbelastungen und psychische Auffälligkeiten der gefährdenden Person.» Man darf also davon ausgehen: Die Polizisten mussten um Cedric M.s Vorgeschichte gewusst haben.

Akte geschlossen

Für Isabel K. ist klar: Mit dem Wissen über Meiers kriminellen Hintergrund und sein gewalttätiges Verhaltensmuster hätte das Bedrohungsmanagement ihre Familie besser schützen müssen. «Wir waren ihm ausgeliefert.» K. spricht von einem «massiven Behördenversagen».

Das will sie so nicht stehen lassen. Nachträglich gelangt sie an die Ombudsstelle des Kantons. Diese soll untersuchen, ob das zurückhaltende Vorgehen des KBM in dieser Situation angemessen war. Eine härtere Schutzmassnahme wäre etwa ein zivilrechtliches Kontakt- und Annäherungsverbot gewesen. Dieses müsse jedoch durch die gewaltbetroffene Person beantragt werden, schreibt die Kantonspolizei. Die Einschätzung der Ombudsstelle steht noch aus.

Strafrechtlich ist der Fall mit Cedric M.s Tod erledigt. Am 14. August 2025 stellt die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt das Strafverfahren ein. Isabel Koch darf noch ihre sichergestellten Effekten abholen – «1 Hose, 1 BH, 1 Poncho, 1 T-Shirt» –, dann wird die Akte geschlossen. K.s Wunsch, M.s Akten zu ihrer persönlichen Aufarbeitung einsehen zu können, wird ihr verwehrt.

Isabel K. kämpft darum, als Opfer ernst genommen zu werden.
Foto: Lucia Hunziker

Kein Opfer?

Doch K. denkt nicht daran, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Sie wird auf anderer Ebene aktiv und stellt beim Kanton ein Gesuch um Genugtuung über 35’000 Franken gemäss Opferhilfegesetz. Mitte November antwortet das Amt für Sozialbeiträge. Sein neunseitiger Vorbescheid endet mit einem Nackenschlag: «Ihre Opfereigenschaft wird verneint.» Denn der «Beschuldigte sel.» habe in den Einvernahmen sämtliche Vorwürfe gegen ihn abgestritten. Demgegenüber seien aufgrund von K.s Schilderungen die sexuellen Übergriffe «nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwiesen».

Heisst: Dem toten Angeschuldigten, den seine eigene Schwester als notorischen Lügner beschreibt, wird geglaubt. Dem Opfer nicht.

Zweifel schürten offenbar die Whatsapp-Chats zwischen M. und K. Gemäss den Untersuchungsakten teilten die beiden zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 über 9500 Nachrichten. Neben harmlosem Geplänkel ging es dabei auch um intime Themen. Indem sie sich auf einen derartigen Austausch mit dem Angeschuldigten einliess, habe sie sich zu wenig deutlich von ihm abgegrenzt, so das Fazit in der amtlichen Verfügung.

Isabel K. sagt, zwischen ihr und Cedric M. habe es nie Intimitäten gegeben. «Aber geredet und geschrieben haben wir darüber, auch über Sexualität. Wir waren wirklich sehr eng miteinander.» Dass deshalb ihre Darstellung als Gewaltopfer in ein schlechtes Licht gerückt wird, empört sie: «Nur weil wir uns über intime Dinge ausgetauscht haben, kann man das doch nicht zur Einladung zu sexualisierter Gewalt umdeuten.»

Die Familienfrau, deren Traumberuf einst Juristin war, setzt sich hin und schreibt einen Rekurs. Einen Tag vor Weihnachten teilt das Basler Appellationsgericht dem Rechtsmittel ein Aktenzeichen zu. Isabel K.s Kampf, als Gewaltopfer ernst genommen zu werden, geht weiter.

* Namen geändert 

Was sagst du dazu?
Liebe Leserin, Lieber Leser
Der Kommentarbereich von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast. Noch kein Blick+-Abo? Finde unsere Angebote hier:
Hast du bereits ein Abo?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen