In der Stadt Basel kam es in den letzten zwei Wochen zu ungewöhnlich vielen Legionellen-Erkrankungen. Zwei Kühltürme auf dem Dach des Manor-Hauptsitzes in der Rebgasse gelten als Ansteckungsherde. Diese Kühlanlage wurde mittlerweile stillgelegt. Am Montag waren 26 Krankheitsfälle in der Stadt nachgewiesen worden. 25 Menschen mussten ins Spital, eine Person starb, wie das Basler Gesundheitsdepartement (GD) mitteilte. Auf Anfrage von Blick erklärte das Departement am Dienstag, dass fünf Personen noch im Spital seien, während eine Person noch auf der Intensivstation liege. Seit Montag seien vier Menschen entlassen worden.
Am Mittwoch steht nun fest: Es haben sich noch mehr Menschen mit Legionellen infiziert. Auf Blick-Anfrage bestätigt das Gesundheitsdepartement, dass zwei neue Legionellen-Erkrankungen verzeichnet worden seien. Damit ist die Zahl der Gesamtinfektionen auf 28 gestiegen. Eine der neu infizierten Personen habe sich in Spitalpflege begeben. Derzeit befänden sich damit noch sechs Personen im Spital, erklärte das Gesundheitsdepartement weiter. Eine Person, die am Dienstagnachmittag noch auf einer Intensivstation gepflegt wurde, habe diese inzwischen verlassen können.
Schon 2017 wurden zwei Kühlanlagen in Basel von Legionellen befallen
Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) zeigte nun: Bereits 2018 wusste die Basler Regierung von der Gefahr – und unternahm nichts. Wie die «Basler Zeitung» berichtet, hatte die GPK schon vor acht Jahren darauf hingewiesen, dass Verdunstungskühltürme ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. 2017 waren zwei Anlagen in Basel von Legionellen befallen worden. Obwohl die Anlagen nach dem Vorfall saniert wurden, blieb die Regierung in Hinblick auf angepasste Präventivmassnahmen untätig und verwies auf die Pflicht des Bundes.
Juristisch wird der Ausbruch mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Nachspiel haben, sagte Rechtsanwalt Jonas Steiner (44) von der Anwaltskanzlei Schadenanwälte zu Blick. Sowohl die erkrankten Manor-Angestellten als auch infizierte und geschädigte Anwohner können gegen die Warenhauskette klagen. «Sogar eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung käme in Betracht», sagt der auf Haftpflichtrecht spezialisierte Anwalt.