Darum gehts
- Türkin (51) greift Mann mit Baby am Sonntag in Basel an
- Zeugen entwaffnen die Frau, Polizei nimmt sie fest
- Staatsanwaltschaft spricht von versuchter Tötung, keine weiteren Details veröffentlicht
Sie näherte sich ihm und stach plötzlich mit einem Messer zu: Eine Türkin (51) hat am frühen Sonntagnachmittag einem Mann, der mit einem zwei Monate alten Baby unterwegs war, aufgelauert und ihn brutal angegriffen. Laut der Basler Staatsanwaltschaft musste der Mann verletzt ins Spital, das Baby blieb unverletzt.
Tobi T.* (16) hat die Tat aus dem Bus beobachtet, als dieser an der Gundeldingerstrasse anhielt. Zu Blick sagt er am Montag: «Eine Frau stritt mit einem Mann. Sie haben miteinander gerangelt.»
Messer gesichert
Dann seien die Türen des Busses aufgegangen. «Zwei Männer sind raus und haben der Frau dann das Messer weggeschlagen. Sie haben versucht, die Lage etwas zu deeskalieren.»
Auch das Messer der Frau wurde gesichert und bis zur Ankunft der Polizei vorne auf die Konsole des Busses gelegt, wie auf einem Bild von Tobi T. zu erkennen ist.
Schliesslich sei die Polizei alarmiert worden, die rasch ausrückte. «Sie nahmen Aussagen entgegen und haben die Frau festgenommen.»
Mit Kinderwagen unterwegs
Tobi T. beschreibt die Messerstecherin als «ältere Frau». Nachdem die beiden Männer sie und das Opfer getrennt hatten, habe die Frau geweint. Auf ihn habe sie «frustriert» gewirkt.
Über den Mann sagt Tobi T., dass dieser mit einem Kinderwagen unterwegs war. Auch der Angegriffene sei im Alter der Messerstecherin gewesen, schätzt Tobi T. Inwiefern der Mann verletzt war, konnte der Teenager nicht erkennen.
Versuchte Tötung
Tobi T. ist schockiert, dass es zu einer solchen Tat gekommen ist. «Eigentlich will man ja friedlich leben!»
Die Basler Staatsanwaltschaft stuft die Tat laut Medienmitteilung als versuchte Tötung ein. Aus ermittlungstaktischen Gründen mache man keine weiteren Angaben, heisst es darin. Der genaue Tathergang und der Hintergrund des Angriffs waren den Angaben zufolge zunächst unklar.
Gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis wollte die Staatsanwaltschaft am Montag keine weiteren Fragen beantworten.
* Name bekannt