Darum gehts
- Basel-Stadt erlaubt Bewässerung trotz Trockenheit, keine Wasserverbrauchseinschränkungen
- Rheinwasser wird nicht direkt entnommen, Nutzung über Wasserversorgung
- Schweiz: Rheinwasserstand extrem niedrig
Ein kurzer Regengutsch allein reicht nicht aus, um die Folgen der langen Trockenheit wettzumachen. In fast allen Kantonen gelten strenge Einschränkungen bezüglich des Wasserverbrauchs, Feuerverbote, und es herrscht Waldbrandgefahr.
Unter anderem aus diesem Grund kamen bei Blick-Fotograf Stefan Bohrer Fragen auf, als er an der Wiese Birsköpfli in Basel-Stadt vorbeilief.
Wässern trotz Verbot?
Die Wiese ist, wie viele andere, vertrocknet und braun. Um sie vor dem endgültigen Tod zu bewahren, wird sie bewässert. Das Wasser dazu kommt, wie es auf den ersten Blick scheint, aus dem Rhein, und eigentlich fehlt diesem aktuell eine ordentliche Menge Wasser.
Neue Bilder zeigen den drastisch tiefen Wasserstand des grössten Flusses der Schweiz. Bohrer fragt sich deshalb, wieso ihm noch mehr Wasser entnommen wird.
Keine Einschränkungen in Basel-Stadt
Das Bewässern der geschundenen Wiese verstösst aber nicht gegen die Regeln. Im Kanton Basel-Stadt gibt es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf den Wasserverbrauch. Noch scheint genug Wasser im Rhein zu sein. Die Trinkwasserversorgung gilt als gesichert.
«In Basel-Stadt gibt es aktuell kein Bewässerungsverbot oder einen offiziellen Aufruf zum Wassersparen, wie das andernorts teilweise der Fall ist», erklärt Sarah Schmid von der Kommunikation beim Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt auf Anfrage von Blick.
Kein Rheinwasser zur Bewässerung
Auch wer denkt, dass das Wasser aus dem Rhein gepumpt wird, irrt. «Die Wasserentnahme erfolgt nicht direkt aus dem Rhein, sondern über die Wasserversorgung», stellt Schmid klar. Weiter würden alle öffentlichen Rasenflächen bewässert. Zu welcher Uhrzeit das geschieht, hänge von dem Arbeitsprogramm ab, aber immer so früh wie irgend möglich.
Erstaunlich: Im angrenzenden Kanton Basel-Landschaft sieht es beim Thema Wasser gänzlich anders aus. Hier gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot aus öffentlichen Gewässern für den Gemeingebrauch.