«Er wurde mit Samthandschuhen angefasst»
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Reporterin zur Verhandlung:«Er wurde mit Samthandschuhen angefasst»

Tötung von Ivana L.* (†38)
Höchststrafe für den Missen-Killer!

Ivana L.* (†38) wurde brutal getötet. Am Mittwoch verhängte das Baselbieter Strafgericht dafür die Höchststrafe. Der Angeklagte: ihr Ehemann Thomas L.* (43). Blick tickert live.
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Thomas L. steht am 4. Mai vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz.
Foto: FACEBOOK

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ivana L. (†38) wurde im Februar 2024 von Ehemann getötet
  • Staatsanwaltschaft wirft Thomas L. Mord und Störung des Totenfriedens vor
  • Urteil am 13. Mai erwartet, Strafmass noch nicht bekannt
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Qendresa LlugiqiReporterin News
vor 4 Minuten

«Die Gutachten überzeugen!»

Jetzt geht der Richter auf den Sachverhalt ein. 

Er erklärt: «Wir haben sehr viele Beweismittel. Wenn man die anschaut, lassen sie sich in drei Bereiche einteilen.» Die Gruppen: Rechtsmedizin, Aussagen von Thomas L. und sonstige Beweise.

Die rechtsmedizinischen Beweise kommen laut dem Richter vom IRM in Basel. «Es ist ein anerkanntes Institut, dass zahlreiche Gutachten erstellt hat.»

Der Richter erklärt hierzu: «Diese Gutachten weisen keine Defizite vor. Heisst: Sie sind verwertbar. Die Erklärungen sind nachvollziehbar und plausibel.» Und: «Es ist auf alle Einwände und Alternativen eingegangen worden. Es sind alle relevanten Fragen angeschaut worden.» Zusammengefast: «Die Gutachten überzeugen!»

vor 14 Minuten

«Dieser Fall hat für die Schweiz neue Massstäbe gesetzt»

Jetzt erklärt der Richter das Urteil. Schmid sagt zur Zeit vor der Verhandlung: «Das Gericht hat viel Zeit mit den umfangreichen Akten in diesem Fall verbracht.»

Zur Verhandlung vergangener Woche sagt er: «Wir haben Sachen gehört, die stimmen. Und auch Sachen gehört, die nicht stimmen.»

Er erklärt: «Ich könnte 10 Stunden referieren. Ich werde mich aber auf drei Stunden begrenzen.»

Dann startet er mit den Vorbemerkungen zum Fall: «Es gibt immer wieder strafrechtliche Fälle, die neue Masstäbe setzen. Fälle, die das Gericht und auch die Gesellschaft verändern. Auch weil sie Fiktion zur Realität machen.» Bis dahin kenne man gewisse Szenen nur aus Filmen. Für den Richter ist klar: «Dieser Fall hat neue Masstäbe gesetzt – sicher im Kanton Baselland, vermutlich auch in der Schweiz.»

Weiter findet er: «Es ist keine Ruhmesleistung, wenn man der Gesellschaft so einen Stempel aufsetzt.» Für den Richter ist aber auch klar: «Kein Urteil kann das Vakuum ausfüllen, das der Raub eines geliebten Menschen hinterlässt.»

Er hält gegen Ende der Vorbemerkung fest: «Das Gericht wünscht den Töchtern und der Familie von Ivana L. das Beste für die Zukunft.» Er erklärt: «Wir als Gericht werden Sie nie vergessen! Wir werden Sie auch in unseren Herzen mitnehmen, wenn wir dieses Gericht endgültig verlassen.»

Die letzte Vorbemerkung geht an die Untersuchungsbehörden. Der Richter findet: Exzellente Arbeit! «Sie haben den Fall akribisch untersucht. Die Untersuchungsleistung war vorbildlich.» Es seien sogar Apple, Google und Tesla kontaktiert worden, um Beweise zu sichern.

vor 23 Minuten

Je 100'000 Franken für Töchter

Als Ausgleich für erlittenes seelisches Leid werden hohe Genugtuungen gesprochen. 

Die beiden Töchter erhalten je 100'000 Franken. Auch die Familie von Ivana L. wird bedacht: Der Vater erhält 120'000 Franken, die Mutter 100'000 Franken und die Schwester 60'000 Franken. Zuzüglich 5 Prozent Zins seit dem 13. Februar 2024.

vor 28 Minuten

Keine Reaktion

Weiter gibt die Gerichtssschreiberin bekannt, dass einige Geräte von Ivana L. an ihre Familie zurück gehen. Diese hatte danach gefragt, weil sich da Erinnerungstücke von Ivana L. – wie etwa Fotos und Videos – befinden könnten. 

Während sein Urteil verlesen wird, zeigt Thomas L. keine Reaktion. Er wirkt aber leicht in sich zusammengefallen.

vor 35 Minuten

Schuldig!

Thomas L. wird des Mordes und der Störung des Totenfriends für schuldig gesprochen.

Das Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe! 

vor 38 Minuten

Jetzt folgt das Urteil

Der Richter eröffnet mit fünf Minuten Verspätung die Verhandlung.

Die Medien-Vertreter sind wieder in einem Nebenraum und dürfen der Verhandlung per Video-Übertragung folgen.

Thomas L. werden die Handschellen abgenommen. Links und rechts von ihm sitzen zwei Polizisten.

08:10 Uhr

Friedliche Demo

Vor dem Strafgericht in Muttenz haben sich am Mittwochmorgen um 8 Uhr über 50 Personen versammelt. Sie wollen friedlich für Ivana L. demonstrieren. Unter anderem hatte die Organisation «Offensiv gegen Feminizide» dazu auf Social Media aufgerufen. 

Auch die Familie der getöteten Ivana L. ist vor Ort. Die Mutter weint bitterlich. 

Das Urteil im Tötungsdelikt von Binningen BL wird um 8.30 Uhr erwartet. 

05.05.2026, 18:47 Uhr

«Ivana lebt in ihren Engeln weiter»

Nun hat der Beschuldigte Thomas L. das letzte Wort. 

Mit ruhiger Stimme beginnt der 43-Jährige: «Danke für die Gelegenheit. Ivana hat ihr Leben verloren – meinetwegen. Meine Töchter haben ihr Mami verloren, sie leiden. Ihre Eltern haben ihre wunderschöne Tochter verloren, ihre Schwester die grosse Schwester sowie ihre Freundinnen und Followerinnen ihr Vorbild.» 

Weiter erklärt er: «Wir alle trauern um Ivana, sie fehlt uns jeden Tag!» Und: «Egal, was ich je sage oder mache, ich kann es nicht rückgängig machen!»

Er ist sich sicher: «Ivana lebt in ihren Engeln weiter.»

Sein letzter Satz: «Es tut mir leid, ich bereu es. Ich könnte noch lange reden, aber es ändert nichts.»

Der Richter schliesst die Verhandlung. Das Gericht zieht sich zur geheimen Urteilsberatung zurück.

Zum Schluss laufen seine Eltern zu Thomas L. hin. Wohl, um sich zu verabschieden, weil er jetzt zurück ins Gefängnis muss. 

Das Urteil wird am Mittwoch, den 13. Mai 2026 um 8.30 Uhr, gesprochen.

05.05.2026, 18:44 Uhr

«Bloss aus den Akten zitiert»

Auch die Verteidigung will replizieren. Von Wartburg wirkt leicht emotional.

Von Wartburg betont etwa, ihnen sei es nie darum gegangen, das Opfer zu diffamieren. Nur: Sie könne doch nicht komplett ausgeblendet werden, er müsse auf sie eingehen. 

Zum Thema Demontage sagt von Wartburg auch: «Verlangen Sie allen Ernstes, dass ich meinen Mandanten nicht verteidige?» Die Verteidigung habe «bloss aus den Akten zitiert».

05.05.2026, 18:38 Uhr

«Er zeigte keinerlei Emotionen»

Auch die Vertreterin der Töchter ergreift die Chance zur Replik. Sie schliesst sich der Vertreterin der Opfer-Familie an. 

Ausserdem betont sie noch einmal: Thomas L. habe keinen Moment genutzt, um zu zeigen, wie wichtig seine Kinder für ihn sind. «Im ganzen Verfahren zeigte er keinerlei Emotionen.»

Sie zeigt sich schockiert, dass den ganzen Nachmittag eine Diffamierung der Mutter ihrer Mandantinnen stattgefunden habe. «Sie wird dadurch vom Opfer eines Tötungsdelikt zur Täterin eines Messerangriffs!»

Ivana L.* (†38) ist Anfang Februar 2024 getötet worden. Der Killer: ihr Ehemann. Thomas L.* (43) gibt die Tat inzwischen zu – erklärt jedoch, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Mutter seiner beiden Kinder soll ihn mit einem Messer angegriffen haben. Nur: Das Spurenbild spricht gemäss Experten eine andere Sprache.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und Störung des Totenfriedens vor. Die Öffentlichkeit blieb ausgeschlossen, nur akkreditierte Journalisten durften am Prozess teilnehmen. Am frühen Mittwochmorgen fällte das Gericht ein Urteil: Höchststrafe!

Dreierteam als Verteidiger

Die Anklageschrift ist seit 20. April einsehbar. Diese wird – anders als in anderen Fällen am Baselbieter Strafgericht – nicht herausgegeben; Journalisten müssen explizit noch einmal unterschreiben, dass sie keine Fotos oder Kopien machen.

In der Anklageschrift fällt gleich zu Beginn auf: Gleich drei Anwälte – eine Frau und zwei Männer – sollen Thomas L. vor einer langen Haftstrafe bewahren. Neben den beiden gemeinsamen zwei Töchtern mit Ivana L. sind die Eltern der Toten und ihre Schwester als Privatkläger gelistet.

Die Tötung

Laut Anklageschrift führten die Eheleute am 13. Februar gegen Mittag ein zuvor vereinbartes Gespräch. Der Fokus: Wie es mit der Beziehung weitergehen soll, auch mit der Paartherapie. Thema wohl auch: eine allfällige Trennung beziehungsweise die Scheidung.

Doch die Situation eskalierte: Laut Staatsanwaltschaft packte Thomas L. seine Ehefrau am Hals, drückte sie eine Wand hoch und würgte sie.

Auch soll er Ivana L. mehrere Faustschläge verpasst und sie «kraftvoll» an den Haaren gerissen haben.

Zudem soll er sich ein «bandförmiges Strangulationsobjekt» gegriffen haben. Damit soll der Beschuldigte seine Ehefrau «perfide, grausam und kaltblütig» erdrosselt haben. Laut Staatsanwaltschaft erstickte Ivana L. «qualvoll».

Störung des Totenfriedens

Nach der Tötung startete Thomas L. sogleich damit, Spuren zu verwischen. Er brachte etwa den Leichnam seiner Frau in die Waschküche und setzte alles daran, Ivana L. ganz verschwinden zu lassen. Unter anderem mit einem Pürierstab! Seine Vorgehensweise – über Stunden hinweg – überrascht selbst gestandene Experten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Thomas L. vor, «wissentlich und willentlich, im vollständigen Bewusstsein und aus einer von Kontrollbedürfnissen, Kränkungen, Rache und massiver Wut geprägten egoistischen Haltung und Gesinnung» gehandelt zu haben.

In der Anklage wird betont, mit welch «gemütskalter, rücksichtsloser Geringschätzung und eklatanter Missachtung des Lebens» Thomas L. gehandelt habe.

Hier wird zudem erwähnt, dass es wohl zahllose vergangene Ehekonflikte gab. Schon früher wurde etwa bekannt, dass es im Sommer 2023 einen Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt gab.

Urteil folgt am 13. Mai

Weiter erklärt die Anklage, dass Thomas L. so gehandelt habe, weil Ivana L. ihrem Mann unterstellt hatte, «schwach und kein Mann zu sein», und schon in der Vergangenheit eine Trennung oder eine Scheidung erwog.

Bereits in den vergangenen Monaten kamen Informationen über das Tötungsdelikt an die Öffentlichkeit. Der Grund: Thomas L. versuchte mehrmals, eine Entlassung aus der U-Haft zu erwirken. Für seine sofortige Freiheit ging er sogar bis ans Bundesgericht – und scheiterte. Wie alle Entscheide der obersten Instanz wurde auch dieser – samt grausiger Details – für alle publik gemacht.

Darin geht etwa auch hervor: Mehrere Gutachten sprechen deutlich gegen die Darstellung von Thomas L., es habe sich beim Erwürgen bis zum Todeseintritt um blosse Notwehr gegenüber einem angeblichen Messerangriff des Opfers gehandelt. Aufgrund der Spuren sei nicht einmal ersichtlich, ob vor dem Erwürgen überhaupt ein angeblicher Messerangriff durch Ivana L. auf ihn erfolgt sei.

* Name geändert 

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