Darum gehts
- Zug verbietet ab 1. Juli Fahrprüfungen für Ausserkantonale ohne triftigen Grund
- Anfragen stiegen 2025 um 30 Prozent, Wartezeit aktuell bei sechs Wochen
- 2025 fanden 511 Aargauer Prüfungen in Zug statt, total Aargau: 38'656
Im Kanton Zug hat das Strassenverkehrsamt die Regeln für Ausserkantonale, die in Zug die Fahrprüfung machen wollen, geändert. Die Änderungen traten auch gleich per 1. Juli in Kraft. Wer zum Beispiel in der Nähe des Kantons wohnt und seinen Lebensmittelpunkt auch dort hat, etwa in der Zürcher Gemeinde Knonau, musste die Prüfung bisher nicht im Kanton Zürich ablegen.
Auch wenn die Wartezeiten im eigenen Kanton zu lang waren, hatten Fahrschülerinnen und Fahrschüler die Möglichkeit, die Prüfung in Zug abzulegen. Dazu benötigte man lediglich eine Bewilligung des eigenen Wohnsitzkantons sowie die Zustimmung des Prüfungs-Strassenverkehrsamts. Damit ist nun Schluss, wie Zentralplus zuerst berichtete.
Die Neuregelung sorgt für Kritik und hat unmittelbare Auswirkungen auf Fahrschulen nahe der Kantonsgrenze. Andreas Ziswiler, Fahrlehrer aus Uerzlikon ZH, spricht von einer einschneidenden Veränderung. «Ohne Ankündigung, ohne planbare Vorlaufzeit», beschreibt er die Einführung der neuen Regelung. Eine regionale Ausbildung sei so kaum noch möglich.
Grund für die Verschärfung sei gemäss Lukas Kunz, Sprecher der Zuger Sicherheitsdirektion, die stark gestiegene Nachfrage. «Im Vergleich zu 2025 haben die Anfragen um 30 Prozent zugenommen.» Die Wartezeit liege aktuell bei sechs Wochen, und die zusätzlichen Prüfungen gehen zulasten anderer Aufgaben, etwa der gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Fahrzeugprüfungen.
Mehr Erklärung notwendig
Die Fahrprüfung kann trotzdem weiterhin im Kanton Zug abgelegt werden. Dafür muss ein Gesuch eingereicht und ein triftiger Grund angegeben werden. Näher beschrieben wird das auf der Website des Zuger Strassenverkehrsamts aber nicht.
Sie dürften aber ähnlich sein wie die in den Kantonen Schwyz und Luzern. Dazu gehört zum Beispiel, wenn sich Arbeitsplatz oder Ausbildungsstätte in Zug befinden. Ebenfalls ein Grund wäre, wenn man nur am Wochenende in einem anderen Kanton lebt.
Zürich fast überall mit Gesuch möglich
Im Kanton Zürich muss ein Gesuch eingereicht werden, wenn man dort die Prüfung ablegen will, aber nicht dort wohnt. Dafür braucht es die Bewilligung des Wohnkantons. Ausser beim Prüfungsstandort Hinwil. Dort muss man zusätzlich bestätigen, dass man in einem der Bezirke Hinwil, Pfäffikon oder Meilen die Ausbildung absolviert, dort eine Arbeitsstelle hat oder unter der Woche dort wohnt.
Dass Prüflinge teils auf andere Kantone ausweichen, habe zur Folge, dass die Wartezeit für die Prüfung im eigenen Kanton verkürzt werde, sagt Sandra Olar, Leiterin Kommunikation Departement Volkswirtschaft und Inneres beim Kanton Aargau zu Blick. «2025 wurden im Kanton Zug 511 Fahrprüfungen von Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau durchgeführt. Gesamthaft haben wir im Kanton Aargau im 2025 38'656 Fahrprüfungen durchgeführt», sagt sie.
Flexibel und kundenfreundlich
Den Entscheid des Kantons Zug nehme man zur Kenntnis. «Grundsätzlich begrüssen wir die bisherige Möglichkeit einer freien Prüfungsortwahl innerhalb der Schweiz, da sie den Lernfahrenden eine gewisse Flexibilität bietet und somit zu mehr Kundenfreundlichkeit beiträgt», sagt Olar.
Welchen Einfluss die neue Regelung haben wird, wisse man noch nicht. Sie sagt aber auch: «Sollten weitere Kantone ihre Praxis anpassen, werden wir die Entwicklung sorgfältig beobachten und bei Bedarf unsere eigenen Prozesse entsprechend überprüfen.»
Der Kanton Aargau erlaubt übrigens Fahrprüfungen für Personen aus allen Kantonen und für sämtliche Prüfungskategorien. «Voraussetzung ist ein gültiger Lernfahrausweis (LFA) sowie eine frühzeitig eingereichte Prüfungsortbewilligung für die Absolvierung der Fahrprüfung in unserem Kanton», sagt Olar.