Unsere Fahrlehrer warnen davor
Kopiert jetzt Deutschland das Schweizer Führerausweis-Modell?

Deutschland will beim Führerausweis ausgerechnet ein Schweizer Modell übernehmen: Künftig sollen auch Eltern oder andere Laien Fahrschüler begleiten dürfen. Schweizer Fahrlehrer warnen – doch neue Bundeszahlen deuten auf mehr Sicherheit hin.
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Aufgrund hoher Kosten sollen in Deutschland künftig auch Laien Fahrschüler begleiten dürfen – das fordert der Verkehrsminister.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Deutscher Verkehrsminister will Laien als Begleitpersonen für Fahranfänger erlauben
  • Kritik von Fahrlehrern: Laien fehlt oft das Bewusstsein für Verkehrsrisiken
  • Gemäss Studien kann die Laienausbildung positive Folgen haben
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Patrick GerberRedaktor Politik

Mit Papi, Mami oder einer älteren Kollegin herumkurven? In Deutschland sollen künftig auch Laien Fahranfänger bei Übungsfahrten begleiten dürfen – so, wie es in der Schweiz schon üblich ist. Das fordert der deutsche Verkehrsminister Patrick Schnieder (57, CDU).

Damit erhält auch die Debatte in der Schweiz neuen Zündstoff. Fahrlehrerverbände in beiden Ländern kritisieren das Modell deutlich. «Laienausbildung ist oft ein Risiko», warnt L-drive, die Dachorganisation der Schweizer Fahrlehrerschaft, gegenüber Blick.

Mit Laienausbildnern zum Führerausweis

In der Debatte geht es dabei um zwei eng verknüpfte Fragen: um Lernfahrten mit Laien – und um eine Fahrerlaubnis schon vor dem 18. Geburtstag.

Die Einführung der Laienausbildung ist eine von diversen Massnahmen, mit denen Schnieder die Kosten für Führerausweise in Deutschland senken will. Rund 3228 Euro kostete dieser im Jahr 2025 durchschnittlich.

Als Begleitperson kommt gemäss Schnieders Idee aber dennoch nicht jeder infrage. Laienausbilder müssen seit mindestens sieben Jahren im Besitz eines definitiven Führerausweises sein (in der Schweiz sind es drei Jahre). Zudem müssen die deutschen Schüler bereits die Theorieprüfung bestanden, mindestens sechs praktische Fahrstunden absolviert und das Auto entsprechend gekennzeichnet haben.

In der Schweiz gelten für die sogenannte Laienausbildung ähnliche Regeln. Ende 2018 beschloss der Bundesrat zudem eine einjährige Lernphase für unter 20-Jährige bis zur Zulassung zur praktischen Fahrprüfung. Damit die Jugendlichen trotzdem mit 18 Jahren selbstständig fahren können, wurde das Mindestalter für den Lernfahrausweis auf 17 Jahre gesenkt. Während dieser zwölf Monate können die Jugendlichen – wie bereits früher – auch Lernfahrten mit nahestehenden Begleitpersonen durchführen.

Positive Studienergebnisse

Doch wie sinnvoll ist das System wirklich? Studien aus Österreich liefern Hinweise. Dort können sich Fahrschüler bereits seit 1999 freiwillig für «L17», die Lenkberechtigung ab 17, entscheiden. Nach mindestens zwölf Fahrstunden mit einem professionellen Fahrlehrer dürfen sie anschliessend Fahrten mit nahestehenden Begleitpersonen absolvieren. Das «Kuratorium für Verkehrssicherheit» zog laut einem «Spiegel»-Bericht eine positive Bilanz: Ehemalige L17-Fahrschüler begingen weniger Verkehrsverstösse und verursachten vergleichsweise weniger Unfälle.

Auch in Deutschland dürfen 17-Jährige in allen Bundesländern bereits seit 2008 begleitet fahren – allerdings erst nach bestandener Fahrprüfung. Auch dort zeigten Untersuchungen, dass diese Fahranfänger weniger Unfälle bauten als jene, die ohne vorheriges begleitetes Fahren mit 18 allein unterwegs waren. Dennoch sehen Fahrlehrerverbände in Deutschland und der Schweiz genau diese Lernfahrten mit nahestehenden Begleitpersonen kritisch.

Fahrlehrer schlagen Alarm

«Viele Lernfahrten erfolgen ohne klares Konzept», kritisiert Michael Gehrken, Präsident von L-drive Schweiz. «Begleitpersonen vermitteln ihr eigenes Fahrverhalten – und das ist nicht immer vorbildlich.» Laien seien keine Ausbildner. Daher fehlten ihnen die nötigen didaktischen Fähigkeiten und oft auch das Bewusstsein für Risiken im Strassenverkehr. «Mehr Fahrpraxis klingt gut, aber in der Realität wird oft das Falsche geübt.» 

Entspannter sieht man das bei der BFU, der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Die heutigen Regelungen – beispielsweise das Mindestalter 23 für Begleitpersonen – stellten «sicher, dass die Lernenden Unterstützung von erfahrenen Lenkerinnen und Lenkern bekommen», sagt Sprecherin Judith Hebekeuser gegenüber Blick. Man könne zudem festhalten, dass man seit 2021 keine tödlichen Unfälle mit 17-jährigen Lernfahrenden registriert habe. Schwere Unfälle habe es insgesamt zwei gegeben. 

Hebekeuser sieht die Probleme eher bei der Senkung des Mindestalters fürs Motorradfahren. Seitdem man bereits mit 16 Jahren Lernfahrausweise beantragen und ohne Begleitperson fahren könne, habe man dort eine «starke Zunahme an schweren Unfällen» feststellen müssen. 

Der Bund liefert erste Antworten

Was die Autos angeht, bringt eine diese Woche veröffentlichte Evaluation des Bundesamts für Strassen (Astra) nun etwas Licht ins Dunkel – darauf verweist auch die BFU. Untersucht wurde, ob die einjährige Lernphase für unter 20-Jährige und das tiefere Mindestalter von 17 Jahren die Verkehrssicherheit bei den 17- bis 19-Jährigen verbessert haben.

Das Fazit fällt grundsätzlich positiv aus: Zwar wurden weniger Fahrstunden bei Profis absolviert, dafür deutlich mehr mit privaten Begleitpersonen. Es zeige sich eine signifikante Abnahme der Unfallrate für das erste Jahr nach Abschluss der Fahrausbildung. Wer früh mit dem Lernausweis starte, bestünde zudem tendenziell häufiger die praktische Prüfung. Die Verkehrssicherheit habe sich «mit hoher Wahrscheinlichkeit verbessert», so das Astra.

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