Darum gehts
- Kantonspolizei Zürich warnt vor Phishing-Mails im Namen von Cyon
- Kriminelle umgehen Zwei-Faktor-Authentifizierung und räumen Kreditkarten leer
- Cyon führt Liste betrügerischer E-Mails, Polizei rät zur Anzeige
Falsche Inserate, dubiose Anrufe, Spam-Flut: Betrüger lauern überall. Jetzt warnt die Kantonspolizei Zürich vor einer neuen raffinierten Masche. Cyber-Kriminelle umgehen dabei die sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung — und räumen Kreditkarten ab.
Wie die Kantonspolizei schreibt, werden derzeit Phishing-Mails im Namen des Schweizer Hosting-Anbieters Cyon versendet. Wer eine E-Mail erhält, wird darin an seine vermeintlich ablaufende Domain erinnert. Die Drohung: Wer nicht zahlt, verliert seine Website und seine E-Mail-Adresse. Alles gelogen – doch die Nachrichten sehen verblüffend echt aus.
Bei verdächtigen E-Mails Unternehmen kontaktieren
Cyon selbst kennt das Problem und führt deshalb eine öffentliche Liste über betrügerische E-Mails. Diese hilft Kunden dabei, Phishing-Versuche leichter zu erkennen. Auch die Kantonspolizei ruft zur Vorsicht auf und rät dazu, bei verdächtigen Nachrichten als Erstes das betroffene Unternehmen zu kontaktieren.
Klar ist: Niemals Links aus E-Mails, SMS oder anderen Nachrichten folgen – diese können zu optisch manipulierten falschen Websites führen. Auch der Link in der aktuellen Phishing-Mail führt zu einer Betrugs-Website. Darauf verlangen die Cyber-Kriminellen einen kleinen Geldbetrag für den angeblichen Service der Domainverlängerung.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird ausgetrickst
In dieser Mini-Zahlung liegt der eigentliche Clou des Betrugs. Sobald jemand seine Kreditkartendaten für die Zahlung eingegeben hat, ploppt ein neues Fenster auf. Dieses täuscht die offizielle Sicherheits-Freigabe (Zwei-Faktor-Authentifizierung) der Bank vor. Wer jetzt den per SMS erhaltenen Code eingibt, hebelt seine eigene Sicherheit aus. Die Kriminellen nutzen den Code sofort, um grosse Beträge abzubuchen.
Bist du bereits in die Falle getappt, dann musst du umgehend deine Karte sperren lassen. Zudem rät die Kantonspolizei dazu, Anzeige zu erstatten. Denn grundsätzlich gilt: Nur bei einer Anzeige leitet die Polizei Ermittlungen ein.