Darum gehts
- Eltern in Gränichen sollen AHV-Nummern via App angeben
- Schule droht Vater rechtlich nach Facebook-Kritik
- Datenangabe innert 3 Tagen, Vater verweigert und erhält Drohmail
Die Schule in Gränichen AG hört mit der App Klapp auf – doch das klappt nicht reibungslos. Die App wurde bisher zur Kommunikation zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülern genutzt. Die Nachfolgelösung heisst Pupil Connect und soll bald im ganzen Kanton Aargau genutzt werden. In Gränichen wurde die App schon im Januar eingeführt.
Florian L. (40) hat einen Sohn, der dort in die Schule geht. Der Vater wundert sich über die kurze Umstellfrist von zwei Wochen, installiert aber die neue App.
Im März wundert sich der Vater über die nächste Forderung. Eltern sollen ihre AHV-Nummern eintragen – dies innert nur drei Tagen. Die Begründung: Man brauche die Nummer, weil das System mit der Gemeinde verknüpft sei. «So wie die Mail formuliert wurde, klang es nach einem Muss, diese Daten einzutragen», sagt L. zu Blick. Gemacht hat er dies bis heute nicht.
Er hat Bedenken bezüglich des Datenschutzes und meldet das der Schule. Die Rückmeldung stellt L. nicht zufrieden. «Die Antworten waren beschwichtigend, aber nicht überzeugend», so der Vater. Daraufhin verfasst er einen Facebook-Post in einer Gruppe zur Gemeinde Gränichen.
Post sorgt für Ärger
«Warum schreibe ich das hier? Nicht um Panik zu verbreiten. Sondern weil ich denke, dass viele Eltern gar nicht wissen, was da gerade passiert», schreibt L. Er kritisiert den Druck, der durch die Schule aufgebaut worden sei. «Und wir – als Eltern – geben diese Daten oft einfach weiter, weil wir es müssen. Weil die Schule es fordert. Weil die Frist drei Tage beträgt.» In dem Post erwähnt er auch namentlich jene Mitarbeiterin der Schule, die die Mail gesendet hat.
In den folgenden Tagen erhält L. Mails von der Schule. In der ersten heisst es, die AHV-Nummer anzugeben, sei optional. «Warum wurde es dann ursprünglich mit einer 3-Tage-Frist als Pflicht dargestellt?», fragt sich L. Andere Eltern teilen dem Vater jedoch mit, dass man trotzdem eine AHV-Nummer eingeben müsse, wenn man etwa seine Telefonnummer ändern möchte.
Erst beschwichtigen – dann die Drohung
In der zweiten Mail wird der Ton schärfer. Der Post entspreche nicht den tatsächlichen Gegebenheiten – und L. solle ihn innerhalb von drei Tagen löschen. «Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, behalten wir uns vor, weitere Schritte zu prüfen, einschliesslich rechtlicher Massnahmen gestützt auf den Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB) sowie die strafrechtlichen Bestimmungen zur Ehrverletzung (Art. 173 ff. StGB)», schreibt die Schule an L.
Er solle «künftig auf die Verbreitung unwahrer oder persönlichkeitsverletzender Aussagen über unsere Schule und deren Mitarbeitende verzichten», schreibt die Schule weiter.
«Ich lösche den Post nicht»
L. denkt aber nicht daran, den Post zu löschen – im Gegenteil. Er aktualisiert seinen Text mit den neusten Entwicklungen. Und schreibt: «Ich lösche den Post nicht. Alles hier ist wahr, belegbar und von öffentlichem Interesse. Ich bin ein Vater, der Fragen stellt – und ich lasse mich nicht einschüchtern.» Auch habe ihm ein Anwalt versichert, dass er nichts zu befürchten habe.
Jedoch hat der Vater den Namen der Schulmitarbeiterin entfernt. «Sie verschickt die offiziellen Nachrichten an die Eltern über die App», erklärt L. «Ihren Namen hatte ich deshalb anfangs im Beitrag erwähnt, habe ihn aber freiwillig entfernt, um zu zeigen, dass es mir um die Sache geht und nicht um einzelne Personen.»
Schule wollte schnell handeln
Wie die Schule in Gränichen auf Blick-Anfrage kommuniziert, ging es ihr in erster Linie um die Nennung der Mitarbeiterin, nicht um die Kritik am Datenschutz. «Der Schutz der betroffenen Mitarbeiterin hat für die Schule hohe Priorität, zumal sie im Rahmen ihres Auftrags gehandelt hat», schreibt die Schule.
Weiter heisst es: «Zur Frist von drei Tagen darf er seine Meinung äussern, uns wäre es lieber gewesen, er hätte sich direkt an die Schule gewandt und nicht auf Facebook gepostet.»
Warum wurde direkt mit rechtlichen Schritten gedroht? Die Schule Gränichen schreibt: «Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Klärung solcher Situationen; im vorliegenden Fall wurde dieser Weg gewählt, um eine rasche Entfernung der namentlichen Erwähnung zu erreichen.»
Nach der Entfernung des Namens der Mitarbeiterin seien rechtliche Mittel gegen L. vom Tisch. Unzufrieden mit der Kommunikation der Schule bleibt der Vater aber weiterhin. Er wolle hartnäckig bleiben, bis ihm seine Fragen über den Datenschutz befriedigend beantwortet würden.