Johannes W. (51) kämpft weiter gegen die Behörden von Reute AR
Krawall-Vater soll 300 Meter Abstand von der Schule halten

Es brodelt weiter an der Schule Reute AR! Wegen eines Streits mit einem Vater machte die Schule einige Tage vor den Sportferien dicht. Seit dem 3. Februar ist wieder Unterricht. Doch erst jetzt, fast einen Monat später, schlägt die Schule eine Lösung vor.
Kommentieren
1/5
Wegen dieses renitenten Papis schloss die Schule in Reute AR für zwei Tage. Jetzt hat er Post erhalten.
Foto: zVg

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Schule Reute AR schliesst nach mutmasslichen Drohungen eines Vaters
  • Vater erhielt Aufenthaltsverbot in Bereich von 200-300 Metern um die Schule
  • Strenge Vorgaben: Kein Kontakt zu Lehrern, Eltern oder Schülern erlaubt
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Blick_Portrait_2278.JPG
Beat MichelReporter

Die Schule in Reute AR hat zwei Tage vor den Sportferien den Betrieb dichtgemacht. Der Grund: ein Vorfall im Nachbarsdorf Oberegg AI. Der Vater Johannes W.* (51) soll Lehrpersonen und Schulkinder bedroht haben. Laut der Schulverwaltung hat es mehrere Rückmeldungen von Eltern gegeben. Kinder sollen sich auf dem Schulweg oder im Umfeld der Schule nicht sicher fühlen.

Johannes W. versicherte hingegen damals gegenüber Blick: «Ich bin nie aggressiv geworden!»

Problem nicht gelöst

Jetzt, auch gut einen Monat später, brodelt es offenbar weiter. Blick liegt die vorgeschlagene Vereinbarung zwischen Schule und dem beschuldigten Krawall-Vater vor. Eigentlich hatten Schule und Gemeinde versprochen, noch vor dem Schulbeginn am 3. Februar die Situation zu klären. Doch offenbar wurde in der Sache bisher nichts erreicht.

Was genau damals vor den Sportferien geschehen ist, ist bis heute unklar. Die Schulverantwortlichen hüllten sich in Schweigen. Sicher ist nur: Eine Lehrerin der Schule Reute fühlte sich bedroht, Kinder erzählten ihren Eltern verschiedene Versionen von einer Auseinandersetzung zwischen dem Vater dreier Kinder und einer Lehrerin. 

Strenge Vorgaben!

Der Vater wies damals alle Vorwürfe von sich. Er erklärte auch, dass er sich nie einem Kind oder einer Lehrperson angenähert habe. Der Abstand zur Lehrperson habe immer mehrere Meter betragen.

Gemeindepräsidentin Karin Steffen kündigte eine Regelung an, damit sich alle wieder sicher fühlen. Jetzt erhielt Josef W. einen Vorschlag für eine Vereinbarung. Die Vorgaben sind sehr streng!

Aufenthaltsverbot!

Bei der ersten Abmachung, die der Vater unterschreiben soll, handelt es sich um ein Quasi-Rayonverbot von 200 bis 300 Meter rund um die Schule Reute. Johannes W. darf also seine beiden Kinder, die hier zur Schule gehen, weder abholen noch bringen. Immerhin: Auf der Hauptstrasse im Dorf darf er durchfahren. Das gelte nicht als Aufenthalt, steht in der Vereinbarung.

Nur: Auch im Aufenthaltsverbot liegt etwa der Lebensmittelladen, wo er nach eigenen Angaben einkaufen geht. 

Kein Kontakt zu Lehrpersonen

Weiter steht in der pädagogischen Vereinbarung, dass Johannes W. zu Lehrpersonen, Mitarbeitenden der Schule, sowie Schülerinnen und deren Eltern, keinen direkten Kontakt aufnehmen darf. Und er wird ebenfalls verpflichtet, «gegenüber Lehrpersonen und Mitarbeitenden der Schule wieder eine wohlwollende und wertschätzende Haltung» einzunehmen.

Im Gegenzug verpflichten sich Schulrat, Schulleitung und Lehrpersonen, dass sie bei der Kommunikation mit Johannes W. sicherstellen, dass «ausschliesslich über klar geregelte Kommunikationswege erfolgen». Und in jedem Fall sollen der Anwalt und Berufsbeistand bei den Gesprächen dabei sein. Der Krawall-Vater darf als nicht mehr einfach so und ohne Vorankündigung und Genehmigung jemanden von der Schule ansprechen.

Bei allfälligen Schwierigkeiten in der Umsetzung der Vereinbarung behalte sich die Schule vor, schulische Belange ausschliesslich mit dem Berufsbeistand zu klären. Das heisst: Die Eltern der Kinder würden nicht mehr konsultiert.

Der betroffene Vater Johannes W. wollte gegenüber Blick die Vereinbarung nicht kommentieren. Hingegen ordnet Gemeindepräsidentin Karin Steffen die Massnahme ein. Sie geht zwar aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes nicht auf die einzelnen Punkte ein. Sie schreibt aber: «Eine pädagogische Vereinbarung ist kein rechtsverbindlicher Vertrag, sondern ein Verhaltenskodex.»

Dieser stelle keine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Massnahme dar. Die Vereinbarung sei «vielmehr eine moralisch-ethische Selbstverpflichtung aller Beteiligten mit dem Ziel, den Schulbetrieb zu beruhigen, den Schutz der Kinder sicherzustellen und eine konstruktive Zusammenarbeit zu ermöglichen.» Das oberste Ziel: «Ein geordneter und störungsfreier Schulbetrieb.»

* Name geändert 

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen