Darum gehts
- Die EFK deckt Schwächen bei Bundesprognosen auf
- AHV-Defizit 2022 falsch berechnet, Fehler von zwei Milliarden CHF festgestellt
- Bundesrat lehnt externe Kontrollstelle ab, verweist auf knappe Bundesfinanzen
Das Abstimmungsbüchlein gilt für viele Stimmberechtigte als wichtigste Entscheidungsgrundlage bei Abstimmungen. Daher ist es zentral, dass die Informationen im roten Heft verlässlich sind. In den vergangenen Jahren kam es jedoch wiederholt zu gröberen Fehlkalkulationen des Bundes.
Zuletzt sorgte eine Rechenpanne bei der Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters im Jahr 2022 für Aufsehen. Die Verwaltung verschätzte sich beim AHV-Defizit um rund zwei Milliarden Franken. Noch gravierender war ein Fehler in den Unterlagen zur Abschaffung der Heiratsstrafe im Jahr 2018. Der Bund ging damals von 80’000 statt 450’000 betroffenen Doppelverdienerpaaren aus.
Von solchen Fehlberechnungen betroffen ist nicht nur die Stimmbevölkerung. Auch Bundesrat und Parlament stützen sich in ihren Entscheidungen auf Bundesstatistiken. Um weitere Pannen zu verhindern, beauftragte die Regierung darum die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) damit, die aktuellen Prozesse zu überprüfen.
EFK identifiziert mehrere Schwachstellen
Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte die EFK ihren Bericht. Das Fazit: Beim Erstellungsprozess der Prognosen gibt es deutliche Defizite. Zwar gebe es sinnvolle Vorgaben, diese würden jedoch nicht konsequent umgesetzt. Die EFK macht deshalb mehrere Empfehlungen, wie die Qualität künftig verbessert werden könnte.
Besonders wichtig seien die Grundsätze der Vollständigkeit und Transparenz. Diese würden teilweise ungenügend berücksichtigt. Auch die Unsicherheiten der Prognosen würden zu selten ausgewiesen. Zudem sieht die EFK Schwächen bei den Qualitätskontrollen – das Vieraugenprinzip sei nicht überall gewährleistet.
Die Analyse der EFK zeigt zudem, dass der Bund vor allem die finanziellen Auswirkungen ausweist. Gesellschaftliche oder ökologische Folgen sowie der erwartete Nutzen der Vorlagen würden hingegen häufig fehlen.
Bei ihrer Untersuchung stiess die EFK zudem auf einen weiteren, bislang nicht bekannten Fehler: Bei der Massentierhaltungs-Initiative seien die Umbaukosten für Betriebe deutlich zu hoch angesetzt worden.
Bundesrat will keine externe Kontrollstelle
Auf Anfrage von Blick schreibt die EFK, dass es griffige Massnahmen brauche, um die Fehler bestmöglich zu minimieren. Die Bundesämter sollten bei wichtigen Vorlagen verpflichtet werden, Datenexpertinnen und -experten beizuziehen. Zudem sollte das Personal besser geschult werden. Auch externe Kontrollen könnten die Qualität der Bundeszahlen stärken.
Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme zum Bericht die meisten Einschätzungen der EFK. Dabei betont er aber, dass er die Massnahmen mit bestehenden Ressourcen umsetzen will und verweist dabei auf die knappen Bundesfinanzen. Eine zusätzliche Beratungs- oder Kontrollstelle bei der Bundeskanzlei lehnt er daher ab.
Die EFK bedauert diesen Entscheid, da sie sich davon eine deutliche Verbesserung der Prognosequalität erhofft hätte. Sie ist überzeugt, dass der Ressourcenaufbau verhältnismässig hätte erfolgen können.