Wegen «Überbelegung»
SBB schmeissen Passagiere aus vollem Zug

Der Zug von Zürich nach Lausanne war am Freitagabend so überfüllt, dass die SBB Passagiere zum Aussteigen aufforderten. Doch ist das überhaupt erlaubt?
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Am Freitagabend baten die SBB Passagiere, «wegen Überbelegung» auszusteigen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Am Freitag blockierte ein überfüllter Zug von Zürich nach Lausanne den Verkehr
  • Zugpersonal kann bei Überbelegung Fahrgäste zum Aussteigen drängen, aber nicht zwingen
  • Überbelegung wird zum Problem, wenn Sicherheit der Reisenden im Notfall nicht gewährleistet ist
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Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik

Vor dem langen Pfingstwochenende staute sich der Verkehr nicht nur am Gotthard.

Auch im Zug von Zürich Richtung Lausanne geht am Freitagabend nichts mehr: Dicht gedrängt quetschen sich Passagiere, die mit grossen Koffern vom Flughafen kommen, im Eingangsbereich. Sitzplätze hat es keine mehr, sogar in der 1. Klasse stehen die Reisenden nebeneinander.

Dann kommt die Durchsage: «Wegen Überbelegung kann dieser Zug leider nicht weiterfahren.» Die Zugbegleiterin schmeisst die überzähligen Passagiere raus. «Es hat zu viele Leute. Wer im Gang steht und keinen Sitzplatz hat, wird gebeten auszusteigen.» In Olten wiederholt sich das Spiel, inzwischen mit 15 Minuten Verspätung. Ein Raunen, man hört «Deutsche Bahn». 

Die SBB dürfen niemanden rausschmeissen – aber ...

Passagiere einfach wieder hinausbefördern – dürfen die SBB das? Ganz neu ist das Phänomen nicht. In den vergangenen Jahren gab es immer mal wieder Berichte dazu. 

Die Bundesbahnen haben auf ihrer Homepage extra ein eigenes Dokument mit Fragen und Antworten zum Thema aufgeschaltet. 

«Überbelegung wird dann zum Problem, wenn die Sicherheit der Reisenden und des Zugpersonals im Notfall nicht mehr gewährleistet ist. Denn im Notfall muss eine schnelle Evakuation möglich sein», schreiben die SBB. «Wenn die Gänge im Zug mit Gepäck und Reisenden blockiert sind, kann dies nicht gewährleistet werden.» Der verantwortliche Kundenbegleiter schätzt die Lage ein, «führt jedoch keine Zählung durch», schreiben die SBB. 

Zugpersonal kann Zug ausfallen lassen

Letztlich entscheidet das Zugpersonal, ob es Gäste zum Aussteigen bitten will. Denn klar ist: Rausschmeissen dürfen die SBB niemanden wegen Überbelegung. Sie haben die Transportpflicht. Der Zugchef kann aber anordnen, dass der Zug nicht weiterfährt – und so indirekt Druck auf die Passagiere ausüben. «Wenn sich nicht genügend Reisende bereit erklären, den Zug zu verlassen, kann der Zug nicht mehr weiterfahren und fällt aus», so die SBB. Es gebe fast immer Freiwillige, die aussteigen und den nächsten Zug nehmen würden. 

Laut den SBB sind solche Manöver sehr selten. «Bei den Zügen durch den Gotthardbasistunnel kommt es bei einem von ungefähr 850 Zügen vor», heisst es auf der Homepage. Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass die Fernverkehrszüge zu maximal 160 Prozent belegt sein dürfen. Fährt ein Zug durch den Gotthardtunnel, liegt die Grenze bei 140 Prozent – wegen einer möglichen Evakuation im Tunnel. Wer zum Aussteigen gedrängt wird, hat laut den SBB keinen Anspruch auf Entschädigung.

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