Vorstoss fordert Streichung
Bundesrat will sich von Zivilstand «geschieden» trennen

FDP-Nationalrätin Nadine Gobet will den Zivilstand «geschieden» streichen. Nun bekommt sie von oberster Stelle Support: Der Bundesrat empfiehlt den Vorstoss unter Federführung von Justizminister Beat Jans zur Annahme.
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SP-Justizminister Beat Jans will den Zivilstand «geschieden» kippen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Zivilstand «geschieden» soll weg
  • FDP-Nationalrätin Nadine Gobet hat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht
  • Bundesrat unterstützt das Ansinnen
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet oder in eingetragener Partnerschaft. Wer ein amtliches Formular – wie etwa die Steuererklärung – ausfüllt, wird oft auch nach dem Zivilstand gefragt. 

Künftig soll eine Kategorie aber wegfallen: Der Bundesrat will sich von «geschieden» trennen. Eine Scheidung soll zwar weiterhin als Zivilstandsereignis registriert bleiben, weil dies etwa für die Sozialversicherungen relevant ist, aber kein eigener Zivilstand mehr sein.

Stattdessen sollen Geschiedene einfach «ledig» angeben können. Eine entsprechende Motion von FDP-Nationalrätin Nadine Gobet (56) empfiehlt die Landesregierung unter Federführung von SP-Justizminister Beat Jans (62) – Status: verheiratet mit der US-Amerikanerin Tracy – nun zur Annahme. 

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Status nicht mehr zeitgemäss

Die Freisinnige Gobet hält den Status «geschieden» schlicht nicht mehr für zeitgemäss. Dieser bleibe manchmal noch Jahrzehnte nach Auflösung einer Ehe bestehen, selbst wenn die betreffende Person keinen daraus entstehenden Rechten und Pflichten mehr unterliege.

Der Zivilstand solle aber primär dazu dienen, «die gegenwärtige rechtliche Situation einer Person darzustellen, nicht ihre Lebensgeschichte», macht Gobet klar. «Eine geschiedene Person ist nicht mehr verheiratet. Die Scheidung stellt folglich ein abgeschlossenes rechtliches Ereignis dar und nicht eine gegenwärtige rechtliche Situation.»

Die dauerhafte Beibehaltung des Zivilstands «geschieden» komme der verwaltungstechnischen Verewigung eines privaten Ereignisses gleich, kritisiert sie. Ihr Vorschlag sei denn auch unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes und der Verhältnismässigkeit zu sehen. «Bei dieser Reform geht es weder darum, die persönliche Geschichte eines Menschen auszuradieren, noch die Nachvollziehbarkeit der Zivilstandsereignisse infrage zu stellen», betont die Freiburgerin.

Fast 16'000 Scheidungen

Fast 16'000 Scheidungen verzeichnete die Schweiz im vergangenen Jahr, gut 40 Prozent der Ehen werden im Laufe der Zeit aufgelöst. Da Scheidungen eine gemeinhin akzeptierte soziale Realität seien, erachtet Gobet die Abschaffung der entsprechenden «administrativen Kategorie» als gerechtfertigt.

Stimmt auch das Parlament dem Vorstoss zu, muss Jans eine entsprechende Gesetzesrevision vorlegen. Die Zeichen dafür stehen gut: Gobets Vorschlag stösst überparteilich auf Widerhall. Parlamentarier aus SVP, SP, Mitte, GLP und Grünen haben ihn mitunterzeichnet.

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