Die Vor- und Nachteile
Soll ich bleiben oder mich scheiden lassen?

Hannah und Tim sind längst getrennt – aber immer noch verheiratet. Für die beiden funktioniert es. In anderen Fällen ist ein offizieller Schlussstrich ratsam.
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Wer sich trennt, aber nicht scheiden lässt, sollte sich rechtlich informieren. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

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Katharina Siegrist
Beobachter

Im Jahr 2024 gab es in der Schweiz 16’123 Scheidungen. Für Hannah kam eine Scheidung bis heute noch nicht in Frage – auch wenn sie und Tim schon lange nicht mehr zusammen sind. Sie seien zu faul, um die Scheidung anzugehen, so Hannah. Und es fühle sich nicht falsch an. Paare wie Hannah und Tim tauchen in keiner Statistik auf. Doch es dürfte etliche von ihnen geben.

Es sind vor allem Paare mit Kindern oder ältere Paare, die sich trotz Trennung nicht scheiden lassen wollen. Das sagt eine, die es wissen muss: Paartherapeutin Annette Brockhaus. Bei Familien haben die Eltern oft den Wunsch, die Alltags- und Wohnsituation beizubehalten. Während bei älteren Menschen häufig die Sorge vor Einsamkeit und Stigmatisierung im Vordergrund steht.

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Es braucht ein gutes Mass an Humor

«Wer als getrenntes Paar freundschaftlich verbunden und verheiratet bleiben will, braucht ein gutes Mass an Selbstregulation, Grosszügigkeit und Humor.» Das funktioniere am besten, wenn das Paar sich auseinanderlebe, die Paargefühle bei beiden langsam verschwänden und einer freundschaftlichen Verbundenheit Platz machen würden.

Es spricht nichts gegen eine pragmatische Partnerschaft mit Zuneigung. Wichtig ist aus Sicht der Expertin, den Kindern zu erklären, dass dies ihre Art der Liebe ist. Kinder sollten nicht mit der Idee aufwachsen, dass alle Ehen so aussähen oder die Ehe eine reine Zweckverbindung sei.

Drei Jahre für eine friedliche Trennung

Weiterhin zusammenzuleben, sei eine grosse Herausforderung. «Ich würde behaupten, dass viele getrennte Paare erst zwei bis drei Jahre nach der Trennung fähig wären, wieder zusammenzuwohnen. Und da spreche ich von Paaren, bei denen es nicht besonders schlecht läuft», so die Paartherapeutin. Und wann wäre es besser, einen klaren Schnitt zu ziehen? «Wenn einer leidet.»

Entscheidend ist dann, wie man sich trennt. «Ob man sich einvernehmlich am Küchentisch trennt oder unterstützt durch eine Mediation. Alles ist besser als eine Kampfscheidung – in erster Linie mit Blick auf die Kinder.»

Es ist wichtig, sich zu informieren

Einen klaren Schnitt zu machen, kann sich auch rechtlich aufdrängen. Karin von Flüe ist Rechtsexpertin beim Beobachter. Sie sagt: «Wer sich trennt, sollte sich über die Konsequenzen und Folgen einer Scheidung oder eben Nicht-Scheidung informieren. Nicht, dass es irgendwann zu bösen Überraschungen kommt.»

Denn tatsächlich: Ob man verheiratet oder geschieden ist, macht – zumindest rechtlich – einen grossen Unterschied. Diese Punkte gilt es zu beachten:

Erben und Vermögen

Verheiratete beerben sich automatisch. Wenn der eine stirbt, hat der andere sogar einen Pflichtteil. Das heisst: Er bekommt mindestens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Wenn man Kinder hat, wäre das ein Viertel des Nachlasses. Testamente, die etwas anderes vorsehen, sind anfechtbar.

Paare sollten genau prüfen, ob sie diesen Weg gehen wollen, so von Flüe. «Als Alternative könnten sie beim Notar vereinbaren, gegenseitig auf das Erbe zu verzichten.» Die finanzielle Verflechtung zu Lebzeiten bleibt dann jedoch beibehalten. «Wer auch hier einen klaren Schnitt will, kann beispielsweise Gütertrennung vereinbaren – ebenfalls beim Notar.» Damit lässt sich das Vermögen trennen. «Das kann sich etwa anbieten, wenn der eine sehr viel anspart und der andere das Geld mit vollen Händen ausgibt.»

Rechtliche Vertretung und Ergänzungsleistungen

Und was ist, wenn es einem der beiden nicht mehr gut geht? Immerhin hat man sich mit der Ehe ja mal versprochen, füreinander da zu sein – in guten wie in schlechten Zeiten. Schwierigkeiten gibt es oft dann, wenn einer dement oder durch Krankheit oder Unfall urteilsunfähig wird, sagt von Flüe. «In diesen Fällen kann das Paar keine verbindlichen Regelungen mehr treffen. Also weder sich scheiden lassen noch auf das Erbe verzichten oder das Vermögen teilen.»

Der Zivilstand ist ein entscheidender Faktor dafür, wie die Behörden die Ergänzungsleistungen (EL) berechnen. Das kann einen grossen Unterschied machen, gerade wenn jemand ins Heim zieht und viel bezahlen muss. «Wer nicht voll zahlen will, muss belegen, dass er tatsächlich und dauerhaft getrennt lebt.»

Lebt ein Ehepaar nachweislich getrennt, wird auch der Anspruch auf EL getrennt berechnet. Zumindest was die Ein- und Ausgaben angeht. Aber: «Ohne Gütertrennung wird das Vermögen beiden grundsätzlich hälftig zugerechnet.»

Pensionskasse

Was man während der Ehe in der zweiten Säule anspart, wird geteilt, sollte es doch einmal zur Scheidung kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die eigentliche Trennung zehn Monate oder zehn Jahre her ist.

«Diese Regelung ist grundsätzlich zwingend», so von Flüe. Zwar können Paare auf ein solches Splitting verzichten. «Die Gerichte gewähren dies aber nur in Ausnahmefällen – beispielsweise wenn einer der beiden durch ein Millionenerbe für das Alter mehr als ausgesorgt hat.»

Einvernehmlich scheiden geht schnell und günstig

Wer getrennt verheiratet bleibt, sollte sich all dieser Punkte bewusst sein. «Wer dann zum Schluss kommt, dass es einem wohler ist mit einem klaren Schnitt, soll das machen», so die Rechtsexpertin.

Wenn sich ein Paar über sämtliche Punkte einig ist, ist eine Scheidung relativ unkompliziert und kostet auch nicht alle Welt. «Wer sich einvernehmlich trennt, muss mit Kosten um die 3000 Franken rechnen. Bei Kampfscheidungen sind die Kosten gegen oben offen.» 

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