Darum gehts
Also doch noch: Das Inselspital Bern muss Ursula Lüthi eine angemessene Genugtuung bezahlen, weil es ärztliche Sorgfaltspflichten verletzt hat. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. In der nun veröffentlichten Urteilsbegründung stellt sich das oberste Gericht hinter das Urteil der Vorinstanz.
Die Fehlbehandlung liegt bereits 22 Jahre zurück und hatte für die inzwischen 75-jährige Frau fatale Folgen; sie ist seither halbseitig gelähmt und pflegebedürftig, wie der Beobachter schon vor fünf Jahren publik machte.
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Späte Untersuchung, keine Behandlung
Der Vorfall selbst liegt noch viele Jahre weiter zurück. Es war im Mai 2003, als Ursula Lüthi mit Verdacht auf einen Schlaganfall notfallmässig ins Inselspital eingewiesen wurde. Dort vergingen fast drei Stunden, bis sie überhaupt neurologisch untersucht wurde. Schliesslich zeigte die Computertomografie (CT) eine «hochgradige Stenose», also eine starke Verengung der inneren Halsschlagader. Trotzdem kam es weder zu weiteren Abklärungen noch zu einer Diagnose, geschweige denn zu einer Behandlung.
Schlimmer noch: Die Patientin wurde um ein Uhr nachts ins Regionalspital Münsingen verlegt. Dort erlitt Ursula Lüthi am nächsten Vormittag einen schweren Schlaganfall.
Pikantes Detail: Das Inselspital hatte den CT-Befund bei Lüthis Verlegung nach Münsingen den dortigen Kollegen nicht weitergegeben.
Regionalspital wurde nicht informiert
Der Chefarzt von Münsingen erfuhr erst vier Jahre später davon – im Rahmen einer Aussprache mit den Verantwortlichen der Insel. Darauf hielt er fest: «Hätte ich diesen Befund bei der Verlegung in den Händen gehabt, hätten wir eine Übernahme ins Bezirksspital Münsingen aus medizinischen Gründen rundweg abgelehnt.»
Doch obschon das Fehlverhalten der verantwortlichen Ärzte gut dokumentiert war, kam eine gütliche Einigung jahrelang nicht zustande. Schliesslich forderte Ursula Lüthi 2012 auf juristischem Weg 50’000 Franken Genugtuung.
Anschliessend dauerte es vier Jahre, bis das Inselspital darauf antwortete – und die Forderung per Verfügung ablehnte. Diese musste Lüthi vor Verwaltungsgericht anfechten. Und erhielt recht. Das Inselspital wurde angewiesen, den Fall wegen «unvollständiger Abklärung des Sachverhalts» neu zu beurteilen.
Inselspital spielt auf Zeit
Wieder vergingen Jahre, bis das Spital reagierte und eine Genugtuung erneut ablehnte. Und wieder musste Ursula Lüthi den Entscheid anfechten. Das Gericht holte ein weiteres Gutachten ein und kam schliesslich vor einem Jahr zum Schluss: Die Ärzte des Inselspitals hätten am fraglichen Tag im Mai 2003 «nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst beziehungsweise gewissenhaft» gearbeitet und somit ihre Sorgfaltspflichten verletzt.
Gestützt auf das Gutachten «sei den Ärzten im Inselspital vorzuwerfen, dass sie – nebst einer sorgfältigen und zeitgerechten Diagnostik, die das Vorliegen eines akuten Schlaganfall-Notfalls offenbart hätte – keine intravenöse Thrombolyse vorgenommen hätten».
Der Fachbegriff Thrombolyse steht für die medikamentöse Auflösung von Blutgerinnseln, die Blutgefässe blockieren und einen Schlaganfall auslösen können. Mit einer solchen Behandlung hätte der Schlaganfall am darauffolgenden Tag «mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden können».
Vor Bundesgericht argumentierte nun das Inselspital, das Verwaltungsgericht habe in mehrfacher Hinsicht willkürlich entschieden. Doch davon will das Bundesgericht in seinem Urteil nichts wissen.
Wie lange muss die Patientin noch warten?
Kurz vor Jahresende gestand das Inselspital schliesslich die Sorgfaltspflichtverletzung ein und verfügte, dass Ursula Lüthi eine Genugtuung in der Höhe von 50’000 Franken zugesprochen werde. Auch wenn das Inselspital schon nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts gegenüber dem Beobachter betonte, dass es in diesem Fall keine Verzögerungstaktik verfolge, entsteht nun erneut dieser Eindruck.
Das Inselspital rechnet zum Betrag der Genugtuung nämlich weder Zinsen dazu noch eine Entschädigung für die Anwaltskosten der Patientin.
Ursula Lüthis Anwalt Claude Brügger sagt dazu: «Das ist widerrechtlich.» Will heissen: Er wird für seine Mandantin erneut Rekurs einlegen müssen. «Das Inselspital hat für eigene Anwälte schätzungsweise über 100’000 Franken bezahlt», meint Brügger – und fragt rhetorisch: «Aber Ursula Lüthi, die seit 22 Jahren für eine Entschädigung kämpft und nun vor Bundesgericht recht erhalten hat, soll die Kosten dafür selbst bezahlen?»
Es dürfte also noch einmal dauern, bis Ursula Lüthi endlich ihre Genugtuung erhält. Und auch auf eine Entschuldigung wartet sie bis heute – seit 22 Jahren.