Thurgauer Behörden-Zoff
Muss Familie alles verkaufen, nur weil ihr Sohn im Heim lebt?

Obwohl die Rechtslage unklar ist, bittet eine Thurgauer Gemeinde Eltern für die Heimkosten ihres Sohnes kräftig zur Kasse.
Kommentieren
Familie Wyler aus Gachnang TG blickt in eine ungewisse Zukunft: Um die Heimkosten für ihren Sohn zu bezahlen, sollen Wylers künftig am Existenzminimum leben.
Foto: Stephan Rappo

Darum gehts

Die Zusammenfassung von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast.
conny_schmid.jpg
Conny Schmid
Beobachter

«Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Rechtsweg beschreiten möchten» – selten klingt eine Klageandrohung so nett. Mit diesen Worten wandte sich die Gemeinde Gachnang TG im November 2025 an die Familie Wyler. Es war der vorläufige Höhepunkt eines Streits darüber, wie viel die Eltern an die Unterbringung ihres Kindes zahlen müssen.

Der älteste Sohn der Wylers lebt seit Dezember 2024 in einem Zürcher Heim. Die Taxe beträgt 729 Franken pro Tag, seit August 2025 sind es 824 Franken.

Im Thurgau werden Heimkosten zunächst von der Gemeinde bezahlt, die Eltern müssen einen Teil übernehmen. Anfang 2025 hatte die Gemeinde die Wylers deshalb gebeten, ihre Finanzen offenzulegen, damit sie die Höhe des Elternbeitrags berechnen kann. Heimkosten seien Unterhalt, die Eltern müssten sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beteiligen, hatte sie mitgeteilt.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Elternbeiträge nach Einkommen möglicherweise unzulässig

Simone Wyler war das bekannt vorgekommen: Zwei Jahre zuvor hatte sie im Beobachter über eine andere Thurgauer Familie gelesen – die Sagers aus Zihlschlacht-Sitterdorf. Für die ausserkantonale Unterbringung von deren Sohn hatte die Gemeinde sie auf monatlich 8400 Franken verklagt; die Summe, die laut Gemeinde übrig bleibe, wenn die Familie sich aufs Existenzminimum beschränke. Die Sagers zogen bis vor Bundesgericht.

Denn es ist strittig, ob Gemeinden überhaupt einkommensabhängige Elternbeiträge verlangen dürfen. Bei ausserkantonalen Heimen greift die im Thurgauer Recht verankerte Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE). Sie regelt die Finanzierung der Heime und erleichtert den Zugang ausserhalb des Wohnkantons. Laut der kantonalen IVSE-Verordnung zahlen Eltern 25 Franken pro Tag. Die restlichen Kosten trägt die Gemeinde.

Die Sagers argumentieren, das seien staatliche Subventionen. So steht es etwa in der Botschaft des Thurgauer Regierungsrats zur IVSE-Verordnung. Subventionen dürfen nicht auf Private abgewälzt werden. Die Gemeinde sieht die Heimkosten hingegen als Unterhalt. Für diesen müssen laut Zivilgesetzbuch die Eltern aufkommen.

Gefährliche Situationen zu Hause

Die Sagers und die Wylers heissen in Wirklichkeit anders. Simone Wyler hatte den Beobachter-Artikel über die Sagers aufbewahrt. «Ich ahnte, dass uns Ähnliches bevorstehen könnte», sagt sie.

Der älteste Sohn der Familie leidet an ADHS und ist autistisch. Sein IQ liegt unter dem Durchschnitt; die Eltern setzten auf integrative Beschulung. «In der Primarschule lief es ganz gut», erzählt Simone Wyler. Doch in der Oberstufe begannen die Probleme: «Er hielt sich an keine Regeln, geriet in Schlägereien, trug Messer bei sich.»

Auch zu Hause gab es oft Streit. Dreimal musste die Polizei kommen. «Es wurde gefährlich – die Situation war nicht mehr auszuhalten. Unsere beiden jüngeren Söhne kamen immer zu kurz.» Im Dezember 2024 entschieden die Eltern, den Ältesten im Heim zu platzieren.

Familie klärt Gemeinde über Rechtslage auf

Als die Gemeinde dann Anfang 2025 die Wylers um Unterlagen bat, um das Existenzminimum der Familie zu berechnen, war noch keineswegs klar, dass höhere Elternbeiträge als die IVSE-Pauschale überhaupt zulässig sind. Das Bundesgericht hatte den Sagers teilweise recht gegeben und den Fall ans Obergericht zurückverwiesen. Ein Urteil stand zum damaligen Zeitpunkt noch aus.

Die Wylers informierten die Gemeinde darüber. Diese verlangte dann zunächst nur die Pauschale, forderte aber dennoch Finanzunterlagen für eine «einvernehmliche Lösung». Die Familie sollte «freiwillig» höheren Elternbeiträgen zustimmen, bevor die Rechtslage geklärt war. «Sie haben es einfach probiert», glaubt Martin Wyler.

Blick aufs Gemeindehaus Gachnang. Familie Wyler ist vom Vorgehen der Gemeinde schockiert.
Foto: Stephan Rappo

Urteil erneut weitergezogen

Was Wyler besonders ärgert: Er hatte ein Urteil des Thurgauer Verwaltungsgerichts gefunden, das Gemeinden untersagt, von Eltern ohne Sozialhilfebezug überhaupt solche Unterlagen einzufordern. Die Familie weigerte sich also – und zahlte weiterhin nur die Pauschale.

Im Juli 2025 entschied das Obergericht dann gegen die Sagers und für einkommensabhängige Elternbeiträge. Und so klopfte die Gemeinde Gachnang im Oktober wieder bei den Wylers an und teilte mit, dass sie verpflichtet wären, höhere Beiträge zu zahlen. Die Wylers wussten aber, dass die Sagers das Urteil inzwischen ans Bundesgericht weitergezogen hatten. Wieder mussten sie die Gemeinde darüber aufklären.

Klage vier Tage vor Weihnachten

Die Wylers wollten den Rechtsweg nie beschreiten. Aber sie hatten keine andere Wahl. «Wir können uns doch nicht so festnageln und aufs Existenzminimum setzen lassen, bevor juristisch Klarheit herrscht», sagt Martin Wyler.

Vier Tage vor Weihnachten reichte die Gemeinde Klage ein – mit Sistierung, bis das Bundesgericht im Fall Sager urteilt.

Es geht um viel Geld: Die Gemeinde will den Wylers nur das Minimum zum Leben lassen und fordert fast 120’000 Franken von ihnen. Das löst Existenzängste aus: «Ich weiss nicht, woher wir so viel Geld nehmen sollen. Müssen wir jetzt unser Haus verkaufen?», fragt sich Martin Wyler.

Die Wylers sind enttäuscht und fühlen sich ungerecht behandelt: «Hätte unser Sohn eine geistige Behinderung, würde die IV die Heimkosten zahlen.»

Gemeindepräsident Roger Jung betont, die Gemeinde habe sich stets gütlich einigen und eine Klage vermeiden wollen. «Die Offenlegung der Finanzen basierte auf Freiwilligkeit. Es gab nie eine verfügungsmässige Verpflichtung, wie sie das Verwaltungsgericht verbietet.»

Die Klage rechtfertigt er mit der drohenden Verjährung von Unterhaltsansprüchen nach einem Jahr: «Um einen allfälligen Anspruch nicht zu verlieren, war die Gemeinde verpflichtet, verfahrensrechtliche Schritte zu erwägen.» Höhere Elternbeiträge seien nicht ausgeschlossen, solange das Bundesgericht nicht entschieden habe.

Ungleichbehandlung im Thurgau

2024 lebten rund 200 Thurgauer Kinder und Jugendliche in Heimen. Im Thurgau entscheiden die Gemeinden selbst, wie sie die Elternbeiträge berechnen. Manche lassen den Eltern Freibeträge, andere kassieren alles ein bis aufs Existenzminimum. Das führt zu grosser Ungleichheit zwischen Familien in ähnlichen Verhältnissen.

Viele andere Kantone regeln dies einheitlich und unterscheiden auch nicht zwischen ärmeren und reicheren Familien. Sogar in Schwyz oder Zug, wo viele Gutbetuchte leben, bezahlen Eltern maximal 30 Franken pro Heimtag.

Im benachbarten St. Gallen entschied das Kantonsgericht 2024, dass Heimbeiträge Subventionen sind, kein Unterhalt. Dort sind Elternbeiträge auf 25 Franken begrenzt.

Der Kanton Thurgau hält sich bedeckt. Auf Fragen zum Vorgehen der Gemeinden verweist das kantonale Sozialamt auf deren Zuständigkeit. In der Sache hält es einkommensabhängige Beiträge für legitim.

Die Sagers müssen 100’000 Franken sofort bezahlen

Die Sagers aus Zihlschlacht kämpfen nun schon sechs Jahre. Die neueste Wendung: Das Bundesgericht hat ihrer Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt. Die Gemeinde hatte behauptet, die Familie besitze eine Wohnung im Ausland und plane wegzuziehen. «Das ist eine blanke Lüge», so die Sagers.

Sie müssen nun rund 100’000 Franken zahlen, noch bevor ein Urteil gefällt wurde. Die Gemeinde äussert sich nicht zum Vorwurf der Lüge und beruft sich auf das Amtsgeheimnis.

Was sagst du dazu?
Liebe Leserin, Lieber Leser
Der Kommentarbereich von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast. Noch kein Blick+-Abo? Finde unsere Angebote hier:
Hast du bereits ein Abo?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen