Über 500 Stornierungen!
Wegen Bürokratie-Regel schifft der Basler Hafen ab

Strenge Visa-Regeln machen dem Hafen Basel zu schaffen. Über 500 Stornierungen von Flusskreuzfahrten gab es im vergangenen Jahr. Jetzt hat die Politik eine Lösung gefunden. Doch reicht das?
Kommentieren
1/4
Im Hafen von Basel sorgten Visa-Regeln für Aufsehen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Strenge Visa-Regeln führten 2025 zu 500 stornierten Schiffsankünften in Basel
  • Erwartete 1400 Ankünfte verfehlt
  • Lösung für Visa-Probleme jetzt in Arbeit
RMS_Portrait_AUTOR_401.JPG
Tobias BruggmannRedaktor Politik

Der Hafen Basel leidet unter strengen Visa-Regeln. Das geht aus dem Jahresbericht von 2025 hervor, der soeben veröffentlicht wurde. 500 Schiffsankünfte in Basel seien noch vor der Ankunft storniert worden. Statt in Basel legen die Schiffe in Hüningen (F) oder Schönau (D) an.

Der Hintergrund: Je nach Schiff kommen bis zu 90 Prozent der Mitarbeitenden nicht aus Europa. Im Frühling 2025 sei bei arbeitsmarktrechtlichen Kontrollen festgestellt worden, dass im Hotellerie-Bereich für das Personal fast ausschliesslich deutsche Arbeitsbewilligungen vorlagen, heisst es im Bericht. 

Theoretisch bräuchten die Mitarbeitenden für jedes Land ein eigenes Arbeitsvisum. Bislang wurde offenbar nur ein Visum für Deutschland beantragt und die Praxis von den Schweizer Behörden geduldet, wie SRF im vergangenen Jahr berichtete. 

Lösung in Sicht

«Da bei Bordpersonal in der Hotellerie nicht die gleichen Regeln wie für die Schiffsbesatzung gelten und eine Anerkennung von Arbeitsbewilligungen von anderen Ländern nicht vorgesehen war, mussten Schiffe zurückgewiesen werden», heisst es im Geschäftsbericht. Der erwartete Anstieg auf 1400 Schiffsankünfte sei so deutlich verfehlt und entsprechende Ertragseinbussen verzeichnet worden. 

Nun zeichnet sich eine Lösung ab. Zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration, der Branche und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit in Basel habe man eine Lösung erarbeitet, heisst es beim Basler Rheinhafen. Sofern der Arbeitgeber aus der EU kommt, werde ein Arbeitseinsatz von Drittstaaten-Personal für maximal acht Tage geduldet. Schweizer Reedereien können ab dem ersten Einsatztag eine Arbeitsbewilligung für eine Saison beantragen. 


Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen