«Trick mit Gastgewerbepatent scheitert»
Behörden pfeifen Migrolino zurück – Gewerkschaft jubelt

Zwei Migrolino-Filialen im Kanton Zürich dürfen sonntags kein Personal mehr ohne Bewilligung einsetzen. Die zuständigen Zürcher Behörden geben der Gewerkschaft Unia recht. Bei Migrolino bedauert man Entscheid. Landet der Fall nun vor Gericht?
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Zwei «Migrolino fresh»-Filialen gelten laut Zürcher Behörden nicht als Gastbetriebe. (Symbolfoto)
Foto: zVg

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Unia gewinnt Rekurse gegen Sonntagsarbeit in Migrolino-Filialen
  • Tätigkeiten wie Sandwiches belegen gelten nicht als Gastbetrieb, so die Zürcher Behörden
  • Beschwerde beim Verwaltungsgericht möglich
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Es ist ein Entscheid mit politischer Brisanz. Die Gewerkschaft Unia hat im Kanton Zürich zwei Rekurse gewonnen – und macht das selbst publik: Die Volkswirtschaftsdirektion kommt zum Schluss, dass zwei «Migrolino fresh»-Filialen in den Städten Winterthur und Zürich nicht als Gastbetriebe gelten – und deshalb am Sonntag nicht bewilligungsfrei Personal einsetzen dürfen.

Betroffen sind die Standorte an der Marktgasse in Winterthur und an der Langstrasse in Zürich. Migrolino hatte argumentiert, die Filialen seien als Gastbetriebe einzustufen und damit vom Sonntagsarbeitsverbot ausgenommen. Das kantonale Arbeitsinspektorat folgte dieser Einschätzung zunächst.

Entscheidet am Ende das Gericht?

Die Volkswirtschaftsdirektion widerspricht nun. Laut Unia-Mitteilung erfüllten Tätigkeiten wie das Aufbacken von Fertigprodukten oder das Belegen von Sandwiches die Voraussetzungen für einen Gastbetrieb nicht. Entsprechend unterstehen die Filialen dem Arbeitsgesetz und den Einschränkungen bei der Sonntagsarbeit. 

Die Unia hatte die Verfahren nach eigenen Angaben aufgrund von Hinweisen angestrebt. Die Verfügungen der Volkswirtschaftsdirektion datieren vom 14. April 2026. «Ein Laden ist ein Laden, egal wie man ihn nennt», lässt sich Serge Gnos, Geschäftsführer der Unia Zürich-Schaffhausen, in der Mitteilung zitieren. Der «Trick mit dem Gastgewerbepatent» sei gescheitert, das Sonntagsarbeitsverbot lasse sich damit nicht umgehen.

Gegen die Entscheide kann noch Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Ob Migrolino diesen Schritt macht, ist offen. Ein Weiterzug werde derzeit geprüft, teilt ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage mit. Er erklärt: «Wir bedauern den Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich.»

Die beiden besagten Migrolino-Standorte verfügten «über ein breites Angebot für den Sofortkonsum, wie zum Beispiel vor Ort frisch zubereitete Hamburger, Hot Panini, Sandwiches und diverse Heissgetränke». Zudem würden «konsumfertige Salate und Bowls» angeboten, und in den Shops gebe es Sitzgelegenheiten für den sofortigen Verzehr, so das Unternehmen weiter. Entsprechend seien beide Shops auch dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe unterstellt.

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